Hallo zusammen,
würde gerne nach der Elternzeit im September wieder anfangen zu arbeiten. Für meinen Sohn suche ich daher grade eine Tagesmutter und habe beim zuständigen Kinderschutzbund auch schon Unterlagen beantragt zwecks Bezuschussung der Betreuungskosten.
Gezahlt wird ja nur, wenn keiner der beiden Elternteile bedingt durch die Arbeitszeiten auf das Kind aufpassen kann.
Mein Mann arbeitet im Schichtdienst, eine Woche Frühschicht, die nächste Spätschicht. Hieran kann auch nichts geändert werden.
Besteht denn trotzdem die Chance, einen Zuschuss zu den Betreuungskosten zu bekommen für die zwei Wochen im Monat, an denen mein Mann Frühschicht hat?
Da ich Steuerklasse 5 habe, würde ich bei Nicht-Bezuschussung quasi nur für die Finanzierung der Tagesmutter arbeiten, es würde sich also nicht lohnen finanziell gesehen...
Werde Montag auf jeden Fall beim Amt anrufen und nachhören, wie das rechtlich aussieht... Aber bei so einem Sonderfall wird bestimmt nix bezahlt
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VLG
Kinderbetreuungskosten
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Beitrag von bonneamie - 16.07.10 - 20:36 Uhr
Beitrag von karin3 - 17.07.10 - 10:22 Uhr
Hallo,
das Jugendamt bezuschusst auch Tagesmütter. Frag da mal nach wie das in eurer Gemeinde geregelt ist.
Ich wusste gar nicht das der Kinderschutzbund sowas auch macht. Gut zu wissen.
Ich glaube ich werde NIE verstehen warum Frauen damit einverstanden sind Steuerklasse 5 zu nehmen. Wenn BEIDE arbeiten, verdienen BEIDE das Familieneinkommen. Dann können auch BEIDE Steuerklasse 4 nehmen. Die Hausfrauensteuer gehört abgeschafft. Sie stärkt die Position des Mannes als Ernährer der Familie und Gönner der Frau und suggeriert Frauen arbeiten lohnt sich nicht. 
Gruß Karin
Beitrag von vwpassat - 17.07.10 - 13:27 Uhr
Ich werde nie verstehen, warum die Kinderbetreuungskosten immer vom Gehalt der Frau (mit der meist ungünstigeren Steuerklasse) festgemacht werden.
Ihr geht beide arbeiten und Ihr habt beide zusammen ein Kind. Seid also eine Familie und habt ein Familieneinkommen. Sollte dies nicht so sein, das solltet Ihr Euch trennen.
Und genau dieses Familieneinkommen ist dann natürlich auch maßgeblich für die Berechnung der Kita-Beiträge (wenn lohnabhängig) und natürlich auch für die teilweise oder gänzliche Befreiung dieser.
Der Schichtdienst stellt dahingehend kein Problem dar, es geht prinzipiell nur darum, dass beide arbeiten. Wann und wie, ist nebensächlich.
Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 17.07.10 - 13:33 Uhr
Hallo,
muss vwpassat zustimmen! Habe diese "Rechnung" auch nie verstanden!
Die Betreuungkosten sind Kosten, die die Familie tragen muss, nicht nur du!
Und selbst arbeiten, ein Einkommen haben (selbst bei Lohnsteuerklasse 5), lohnt sich IMMER!!! Eigene Rente, eigener Job...falls ihr euch trennt, dein Mann erwerbsunfähig wird, wenn dein Kind älter wird, und du beruflich noch mal durchstarten willst, gutes Beispiel für dein Kind...etc.etc.
Insofern? Vergiß diese Milchmädchenrechung! Wir Frauen müssen auch mal weiterdenken als nur bis nächstes Jahr.
lg die hinterwäldlerin
