Frage zu Elterngeld und Hartz 4 !

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Beitrag von sweetmum1989 - 17.07.10 - 11:37 Uhr

Ich bekomme Hartz 4 und den Mindestsatz Elterngeld. Da ich 2 Jahre bei meiner Kleinen bleiben möchte habe ich es auf 2 Jahre splitten lassen und bekomme 150 € im Monat. Nächstes Jahr beginne ich meine Ausbildung.
Nun liest man ja ständig dass EG bei Hartz 4 gestrichen werden soll. Aber was genaues finde ich nicht. Ist das beschlossene Sache ? Wenn ja ab wann ???
Und gilt das nur für die Zukunft oder wird es denen die es jetzt schon bekommen dann auch gestrichen ???
Lg Sweetmum + Romy 13 Monate

Beitrag von susannea - 17.07.10 - 11:52 Uhr

Bisher gibts noch keine Gesetzesänderung soviel ich weiß und ohne die kann dir niemand was genaues sagen!

Beitrag von bianca1988 - 17.07.10 - 13:16 Uhr

das weiß keiner sogenau, denke mal genaueres wird man es ende des Jahres erfahren.

Beitrag von hanna21lars - 17.07.10 - 13:39 Uhr

Hallo also das wid im Herbst beschlossen und ab 1.1.2011 wohl in kraft treten,so wie es momentan aussieht, alle kinder ab dem datum geboren bekommen kein EG wenn die eltern hartz 4 bekommen

alles gute
hanna mit #baby boy inside 35ssw

Beitrag von seikon - 17.07.10 - 15:56 Uhr

Niemandem wird das Elterngeld "gestrichen", also nicht mehr ausbezahlt. Jeder erhält wie gehabt weiterhin Elterngeld. Auch Empfänger von Alg 2.
Allerdings wird in Zukunft das Elterngeld vollständig (also auch schon der Sockelbetrag) als Einkommen auf den Bedarf angerechnet. Also so, wie das jetzt schon mit dem Kindergeld oder Unterhalt gemacht wird.
Also mach dir mal keine Gedanken, dass du dann kein Elterngeld mehr bekommst, denn da wird nix gestrichen. Freue dich stattdessen, dass du deine Bedürftigkeit um 150 Euro monatlich reduzieren darfst.

Beitrag von wind-prinzessin - 19.07.10 - 00:51 Uhr

Wenn du eine Ausbildung beginnst, bekommst du wahrscheinlich kein Hartz 4 mehr oder? Vermutlich eine Ausbildungsvergütung und evtl. BAB. Alternativ (bei einer schulischen Ausbildung) Bafög. Beides ist kein Hartz 4.

Und sie streichen es wahrscheinlich niemandem, der mal irgendwann ALG 2 bezogen hat, sondern es wird denjenigen angerechnet, die es beziehen, wenn das Gesetz durch ist. Wird wohl bei dir dann nicht mehr der Fall sein.

Ganz davon zu schweigen, wie aufwändig das wäre, bei allen die laufenden EG-Zahlungen einzustellen, die dann keinen Anspruch mehr haben werden.