hallo,
ich habe nun heute meine schriftl. kündigung erhalten, und habe jetzt noch ein paar fragen dazu !
meine elternzeit läuft ja am 19.09. aus. in der kündigung steht:
kündigung fristgemäß zum 30.09. hilfsweise zum ende der elternzeit !
im vertrag steht :
kündigung 6 wochen zum quartalsende.
meine frage ist nun :
darf sie die kündigung schon aussprechen ( auch wenn ich erst zum 30.09 gekündigt werde ) obwohl ich noch in elternzeit bin ?
sie hat mich ja quasi zum quartalsende gekündigt, aber da sie mir ja eigentlich die kündigung erst ab dem 19.09 geben kann, sind das ja dann keine 6 wochen mehr bis zum quartalsende! sehe ich das richtig ?
also könnte sie mich ja eigentlich erst zum jahresende kündigen oder ???
ich muss bei meiner chefin echt aufpassen, da ihr mann anwalt ist!
vielleicht kann mir ja jemand meine fragen beantworten oder sagen ob ich mit meinen theorien richtig liege.
lg und danke schon mal
jessica
habe heute kündigung erhalten und ein paar fragen ( beitrag v. gestern
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Beitrag von jessik0106083 - 17.07.10 - 20:10 Uhr
Beitrag von fensterputzer - 17.07.10 - 20:12 Uhr
so wie du schreibst ist die Kündigung zum 31.12.2010 eben 6 Wochen zum Quartalsende
Beitrag von kati543 - 17.07.10 - 20:13 Uhr
Wenn ihr Mann Anwalt ist, sollte er eigentlich wissen, dass das so nicht geht. Sie darf die Kündigung frühestens an deinem ersten Arbeitstag aussprechen mit der normalen Kündigungsfrist. An deiner Stelle würde ich mir die Kündigung schnappen und damit zum Arbeitsamt gehen und die um Hilfe bitten.
Beitrag von susannea - 17.07.10 - 20:15 Uhr
Genau, wenn du sagst 6 Wochen zum Quartalsende, dann entweder direkt zum Arbeitsgericht oder zum Anwalt oder ihr zurückschrieben (aber schnellstens, weil du ja nur eine bestimmte Frist für eine Klaeg hast), dass sie sich sicher vertan hat, denn 6 Wochen zum Quartalsende mit fühestmöglicher Übergabe am 19.9.2010 wäre ja dann zum 31.12. und du würdest die natürlich so nicht akzeptieren!
Beitrag von derhimmelmusswarten - 17.07.10 - 20:18 Uhr
Ich sehe es auch wie du. Sie darf erst nach der Elternzeit unter Einhaltung der Fristen (bei euch vertraglich sechs Wochen zum Quartalsende vereinbart) kündigen.
Geh bitte sofort zu einem Anwalt! Selbst wenn du keine Rechtschutz hast und dich evtl. deshalb scheust. Du hast die Kündigung heute bekommen. Es läuft nun eine dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage! Auf keinen Fall versäumen! Es ist eine Notfrist und diese kann nicht verlängert werden. Also am Montag sofort zum Anwalt. Und gleichzeitig vorsichtshalber zum Arbeitsamt um Sperrzeit zu vermeiden!
Beitrag von susannea - 17.07.10 - 20:24 Uhr
Ein schlechter Scherz für jemanden der mit einem Anwalt verheiratet ist, ist ja auch der Satz "hilfsweise zum Ende der Eltenrzeit!"
Klingt zwar sehr nach Anwalt formuliert, zeigt aber wie wenig Ahnugn derjenige hat!
Eine Kündigung zum Ende der Elternzeit ist nur vom AN und auch da nur mit einer Frist von 3!!! Monaten möglich!
Beitrag von jessik0106083 - 17.07.10 - 20:29 Uhr
hmmm.....
also seht ihr das ja alle so wie ich .
nun ist die frage
wo bekomme ich so schnell einen guten anwalt her, und was kommen für kosten auch mich zu ?
und was ist wenn ich recht bekomme, eigentlich möchte ich dann nach dieser geschichte keine 3 monate mehr dort arbeiten gehen.
Beitrag von anja96 - 17.07.10 - 21:07 Uhr
Hi,
eigentlich brauchst Du keinen Anwalt. Du kannst direkt zum Arbeitsgericht gehen und dort auf Einhaltung der Kündigungsfrist klagen.
LG, Anja
Beitrag von motte1986 - 17.07.10 - 21:24 Uhr
du suchsst dir nen anwalt für arbeitsrecht oder reichst widerspruch gegen die kündigung persönlich beim arbeitsgericht ein.
arbeitsamt kann da wenig machen.
lg
Beitrag von sonnenscheinchen1 - 18.07.10 - 21:23 Uhr
Widerspruch gegen die Kündigung???
Himmel!
Beitrag von jessik0106083 - 18.07.10 - 21:48 Uhr
hallo,
hmmm.... wieso ?
hast du schon schreckliche erfahrung gemacht ???
lg
Beitrag von sonnenscheinchen1 - 18.07.10 - 21:55 Uhr
Es gibt keinen Widerspruch gegen eine Kündigung!
Es gibt aber eine Kündigungsschutzklage, mit der die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung festgestellt wird
Warum schreiben hier so viele Leute auf rechtliche Fragen, wenn sie doch so offensichtlich keine Ahung haben????
Beitrag von derhimmelmusswarten - 17.07.10 - 21:25 Uhr
Schau doch ins Telefonbuch. Diesen Fall kann jeder Anwalt lösen. Dafür braucht man keinen Spezialisten. Zu den Kosten kann man so pauschal nichts sagen. Die richten sich nach deinem Gehalt. In jedem Fall würde ich, so ganz ohne Hintergrundwissen, nicht vor Gericht ziehen. Die Gefahr, dass dich der Ehemann-Anwalt "in die Pfanne haut" ist zu hoch. Wenn du nicht genug Geld hast, kannst du sogar Prozesskostenhilfe beantragen. Und bei Anwälten kann man durchaus auch in Raten zahlen.
Beitrag von sternschnuppe215 - 17.07.10 - 22:58 Uhr
hast Du Berufsrechtschutz? Dann zahlt das die Versicherung...
Beitrag von jans_braut - 18.07.10 - 10:44 Uhr
Hallo,
bei uns ist die Bezirksregierung (Bereich Arbeitsschutz) für solche Kündigungen zuständig. Ohne deren Einverständnis, kann kein Arbeitgeber vor dem Ende der Elternzeit kündigen.
Also wende dich erstmal dorthin (ist ja kostenlos).
Die Kündigung muss schriftlich sein und dir überreicht werden.
Gruss
Beitrag von derhimmelmusswarten - 18.07.10 - 12:29 Uhr
Gegen eine Kündigung muss man dennoch Kündigungsschutzklage einreichen. Und zwar, wie gesagt, binnen 3 Wochen. Da kann man nicht einfach anderswo hin rennen. Weder zur Regierung noch zum Arbeitsamt. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Da gibt es nicht dran zu rütteln. Im Übrigen kommt es in der Regel schon binnen 3 Wochen zu einem ersten Gütetermin. Aufgrund eurer Ratschläge läuft die Userin Gefahr, die Frist zu versäumen. Ich hoffe, dass sie einen Anwalt aufsucht um ihre Rechte zu wahren. Es geht hier schließlich unter Umständen um viel Geld und einen Arbeitsplatz, den man in der heutigen Zeit nicht so leicht findet.
Beitrag von sternschnuppe215 - 17.07.10 - 22:56 Uhr
stimmt die Kündigung kann frühestens am 1.10. ausgesprochen werden... und dann zum 31.12.
Tja manche Arbeitgeber denken echt, die Angestellten sind naiv....
Lass Dir das nich bieten .... dann solln die Dir entsprechende Abfindung zahlen, wenn Sie Dich zum 30.9. los haben möchten...
Beitrag von manavgat - 18.07.10 - 15:02 Uhr
Du hast in dem anderen Thread gemeint, ob das auch für Azubis gilt. Soweit ich weiß, sind die Kündigungsmöglichkeiten für Azubis noch strenger. Hier weiß die IHK Bescheid, Du solltest umgehend dort vorsprechen.
http://www.azubi-magazin.com/2007/06/15/kuendigungsschutz-fuer-auszubildende-und-berufsanfaenger/
Sie kann Dir - soweit ich das beurteilen kann, zum 30.09.2010 frühestens kündigen. Ob die Frist schon während der Erziehungszeit laufen darf, weiß ich nicht. Falls nicht, wäre die nächste Möglichkeit der 31.12.2010.
Und jetzt kommt es: Falls der Betrieb 10 Mitarbeiter (da hatte ich mich mit 15 geirrt) hat oder mehr, dann kann ohne Grund nicht gekündigt werden. Schon gar nicht einer Azubine. Achtung: Teilzeitkräfte zählen nur anteilig.
Gruß und lass Dir nichts gefallen.
Manavgat
Beitrag von jessik0106083 - 18.07.10 - 21:50 Uhr
hallo manavgat,
mit azubis meinte ich , ob die auch zu den 10 mitarbeitern zählen ?
also wir sind auf jedenfall mehr als 10 aber leider weiss ich nicht wer teilzeit arbeitet!
lg und ich lass mich überraschen was so passiert!
