Wer zahlt die KV und RV??

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von hausimausi5 - 18.07.10 - 20:52 Uhr

Hallo, ich habe eine kurze Frage und hoffe das mir jemand behiflich sein kann.

Momentan ist mein Freund arbeitsuchend, ich bin in Erziehungsurlaub. Wir bekommen, da ich vorher geringverdiener war beide nur ALG II und Elterngeld, es ist nun so das mein Freund Arbeit in Aussicht hat und zwischen 200 und 300 mehr verdienen würde als wir ALG II bekommen - das ist natürlich super.

Ich frage mich aber nun, wer zahlt mir meine RV und KV?? Muss ich das selbst tragen? und wie teuer ist das?

Meine Tochter kann mein Freund ja mitverischern aber mich denke ich nicht.

Kommt da noch was hinzu?

Danke schonmal.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.07.10 - 20:53 Uhr

Hallo

Wenn du aus dem Bezug bist, must de es selber zahlen oder arbeiten gehen.

BIanca

Beitrag von hausimausi5 - 18.07.10 - 20:57 Uhr

Das ist auch auch blöd gemacht, bin ja noch ein halbes Jahr in Elternzeit :-( und wieviel kostet das?

Beitrag von derhimmelmusswarten - 18.07.10 - 20:57 Uhr

Bist du in Elternzeit? Währenddessen bist du doch beitragsfrei krankenversichert. Ob ihr wegen 200-300 Euro mehr komplett aus dem Bezug fallt, ist ja auch nicht klar, oder?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.07.10 - 20:58 Uhr

Hallo

Das ist sie nur, wenn sie einen AG hat. Hat sie keinen, ist sie auch nicht beitragsfrei versichert.

BIanca

Beitrag von hausimausi5 - 18.07.10 - 20:59 Uhr

Ne eben leider nicht, bin direkt nach Abschluss meiner Lehre in Elternzeit und muss mir danach erst was neues suchen

Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.07.10 - 21:01 Uhr

Hallo

Dann must du die RV und KV selber zahlen, wenn ihr aus dem Bezug fallt. Oder du suchst dir einen 401 Euro Job

BIanca

Beitrag von susannea - 18.07.10 - 23:17 Uhr

Dann bist du nicht in Elternzeit und somit nur in der Zeit des Elterngeldbezuges kostenlos versichert!

Beitrag von susannea - 18.07.10 - 23:16 Uhr

DAnn ist sie aber auch nicht in Elternzeit ;)

Beitrag von hausimausi5 - 18.07.10 - 21:08 Uhr

Und wisst ihr so in etwa wie hoch dieser Mindestbeitrag bei der Barmer bzw. AOK liegt??

Muss ich mich dann auch selbst rentenversichern??

Familienverischerung ist nur möglich wenn man verheiratet ist oder?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.07.10 - 21:10 Uhr

Hallo

Ja, Familienversicherung nur bei verheirateten.Wenn du dich freiwillig versicherst, glaube ich 130 Euro, bin aber nicht sicher.

Und ja, Rentenversichern must du dich auch selber.

Bianca

Beitrag von hausimausi5 - 18.07.10 - 21:13 Uhr

Oh je na dann kommt ja noch bissel was auf mich zu :-) Ich meine ich bin ja froh wenn das mit der Arbeit alles so klappt, aber das man das gerade in der Elternzeit noch selbst zahlen muss find ich echt n bischen ungerecht #heul Ich meine man kann ja dann als Mutti gar ne anders...

Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.07.10 - 21:16 Uhr

Hallo

Muss man nur, wenn man keinen Ag hat.

Bianca

Beitrag von vwpassat - 18.07.10 - 21:17 Uhr

Weil man (im Normalfall) vorm Kinderkriegen halt arbeitet.

Klingt blöd - ist aber so.

Beitrag von hausimausi5 - 18.07.10 - 21:20 Uhr

Ja wie gesagt war ich ja, war in der Lehre schwanger und habe sie trotz Kind noch zu Ende gemacht :-) Naja danach wäre ich sozusagen arbeitslos gewesen aber da ich das 1. halbe Jahr trotz Kind arbeiten war wollte ich natürlich gleich in Elternzeit :-)

Beitrag von nusch - 19.07.10 - 08:13 Uhr

"da ich das 1. halbe Jahr trotz Kind arbeiten war wollte ich natürlich gleich in Elternzeit"

??? Was soll dieser Satz bedeuten?

Dein Kind ist laut VK 16 Monate. Such Dir eine Betreuung und einen Job und verschieb den nächsten Kinderwunsch (laut VK vorhanden), bis Du eine feste Arbeit min. 1-2 Jahre gemacht hast.

Das hört sich jetzt sehr bossy an, ist aber nur gut gemeint.

Beitrag von hausimausi5 - 19.07.10 - 12:33 Uhr

Ich meinte damit das ich am Anfang halt nicht Zuhause sein konnte und deswegen erst nach meiner Lehre Elternzeit genommen habe. Und die nehme ich 2 Jahre! Dazu habe ich ja auch ein gutes RECHT!

Beitrag von nusch - 19.07.10 - 13:13 Uhr

Na klar hast Du das Recht, auch 3 Jahre zu Hause zu bleiben. Du kannst auch 6, 12 oder 18 Jahre zu Hause bleiben, oder nie mehr arbeiten gehen, wenn Ihr es Euch leisten könnt.

Beitrag von vwpassat - 18.07.10 - 21:16 Uhr

KV ca. 130-150 € monatl.

RV muss man ja für die Zeit nicht unbedingt zahlen oder sieht das wer anders?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.07.10 - 21:20 Uhr

Hallo

Gut, muss sie nicht.Aber das fehlt ihr dann hinterher.

Bianca

Beitrag von vwpassat - 18.07.10 - 22:20 Uhr

Die gesetzliche Rente kann man doch eh in der Pfeife rauchen.

Die fehlende Beitragszeit könnte sie theoretisch auch später (wenn sie dann mal arbeitet) auch nachzahlen.

Ich würde da aber drauf verzichten und dann später noch separat eine private Rentenversicherung abschließen.

Beitrag von sissy1981 - 19.07.10 - 08:15 Uhr

Gabs da nicht mal Erziehungsjahre die einem pro Kind gutgeschrieben wurden? Ich kann mich erinnern bei meinen Kindern jeweils einen derartigen Schrieb von der RV bekommen zu haben - ist aber ja auch schon ein paar Jahre her.

Aber selbst wenn nicht - DIE paar Cent dies nachher ausmacht - sollte dieses System weiter bestand haben- machen weder arm noch reißen raus.

Beitrag von nusch - 19.07.10 - 08:38 Uhr

Absolut korrekt. Kindererziehungszeiten werden zumindest mit einem "Mindestbeitrag" bei der RV angerechnet; frau muss es nur beantragen.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.07.10 - 10:57 Uhr

Hallo

Wie beantragen? Wo denn? Dachte, das wird automatisch gemacht vom Arbeitgeber?

Bianca

Beitrag von nusch - 19.07.10 - 11:33 Uhr

Ne, also bei mir wurde nichts automatisch eingetragen, was mich aber auch nicht gewundert hat, denn ich bin ja 10 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gegangen.

Mein Mann musste es dann bei der Rentenversicherung beantragen.