Gehaltsvorstellung, was angeben?

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Beitrag von la1973 - 18.07.10 - 21:35 Uhr

Da mein Elterngeld im September ausläuft, ich aber nicht zu meinem alten AG zurück kann (Gründe aufzählen, würde den Rahmen sprengen), bin ich derzeit auf der Suche nach einer Teilzeitstelle.
Habe nun von der ARGE einen Bogen zugeschickt bekommen, den ich ausfüllen soll, damit ich dann (irgendwann) ein Beratungsgespräch bekomme.

Nun wollen die da jede Menge wissen, u. a. soll ich auch eine Gehaltsvorstellung (Brutto) angeben.
Ich habe aber keine Ahnung, was ich da reinschreiben soll, bzw. ob ich überhaupt was reinschreiben soll.

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, bin aber seit 15 Jahren aus diesem Beruf raus und habe seither als kaufmännische Sachbearbeiterin gearbeitet im Großhandel.

Wohne im Süden Deutschlands, falls das ne Rolle spielt.

Kann mir irgendwer nen Tipp geben, in welcher Größenordnung ich mich da bewegen kann? Bei 20 bis 25 h die Woche?

Bei meinem alten AG hatte ich Vollzeit Brutto 2400 Euro für 39,5 h die Woche.



Beitrag von nick71 - 18.07.10 - 22:32 Uhr

"u. a. soll ich auch eine Gehaltsvorstellung (Brutto) angeben."

Rechne dir deinen letzten Stundenlohn auf 25 Arbeitsstunden/Woche aus und trag das als Gehaltsvorstellung ein...so würde ich es zumindest machen.

Kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Angabe für die ARGE besonders wichtig ist (und warum)...aber dazu werden dir die fachkundigen User hier sicher mehr sagen können.

Beitrag von nsd - 19.07.10 - 07:59 Uhr

so hätte ich es auch gemacht.

Beitrag von manavgat - 19.07.10 - 08:13 Uhr

Ich würde Dir dringend empfehlen, Dich für 30 STunden arbeitssuchend zu melden. Du erhälst nämlich anteilig Arbeitslosengeld, je nach dem, wie viele Stunden Du da angibst! Und sie werden dir dann alles schicken, zwischen 20 und 30 Stunden.

Solltest Du ein Jobangebot mit 30 Stunden dann nicht annehmen können, kannst Du immer noch sagen, bei der Betreuung hat sich kurzfristig was geändert!!!!!!

Zum Gehalt: ich frage mich immer wieder, warum Frauen sich auf Teilzeitstellen mit einem Butterbrot abspeisen lassen. Bei gleicher Tätigkeit:

Vollzeit 2400 = 20 Stunden 1200

sinnigerweise verlangt man etwas mehr.

einfache Rechnung, oder?

Gruß

Manavgat

Beitrag von derhimmelmusswarten - 19.07.10 - 11:48 Uhr

Ich stimme dir zu. Ich würde auf das hälftige Bruttogehalt auch etwas "aufschlagen". Hat bei mir auch geklappt. Für das Arbeitsamt wird es keine große Rolle spielen was man angibt.

Beitrag von la1973 - 19.07.10 - 13:43 Uhr

Danke für die Info mit den 30 h - sowas habe ich schon gehört, mich aber noch nicht konkret damit befasst. Noch bin ich ja nicht arbeitslos....
Ich dachte auch an 1200 Euro + X - werde das jetzt mal so reinschreiben.