Hallo,
kann das JA einen Steuerwechsel erzwingen ???
Es geht um Unterhaltsvorschuss. Wir sind seit März verheiratet und haben eine 3 jährigen Tochter und im Mai einen Sohn bekommen. Aufgrund dessen, haben wir den Unterhalt neu berechnen lassen beim JA weil mein Mann noch einen 6 jährigen Sohn hat.
Das JA legt nun bei meinem Mann Steuerklasse 3 fest, obwohl wir beide 4/4 haben. Die Sachbearbeiterin meint, dass weil ich ja kein Steuerpflichtiges Einkommen hätte (Elterngeld) , dass ich die 5 nehmen muss und er die 3 damit der 6 Jährige Sohn mehr Unterhalt bekommt !!!
Ich finde das nicht richtig - es ist doch so, dass das Elterngeld durchaus versteuert wird bei dieser Steuerkombination mit 3/5 oder ???
Wie heisst das genau und wie wirkt sich das aus ??? Das ist doch irgendwas mit dem Progressionsvorbehalt ?! 
Und kann das JA das wirklich einfach festlegen? Wir drücken ja nicht mit Absicht das Einkommen sondern wollen am Ende des Jahres nicht mein komplettes Elterngeld zurück zahlen müssen - das wirkt sich nachhaltige auf unsere Familie aus und das finde ich unfair !!!
Erdbeerschnee
UHV - kann man Steuerklasse Wechsel erzwingen ???
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Beitrag von erdbeerschnee - 19.07.10 - 11:02 Uhr
Beitrag von kati543 - 19.07.10 - 11:16 Uhr
Ich würde mich schlicht und einfach weigern, das zu tun und notfalls auch dagegen angehen. Du kannst der Sachbearbeiterin ja gerne sagen, dass sie dann die Steuernachzahlung zahlen darf.
Aber in einem hat sie Recht. Das Elterngeld ist steuerfrei, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Damit erhöht es den Steuersatz, den ihr auf das Einkommen deines Mannes zahlen müsst. Und mit Steuerklasse 3 zahlt ihr ja nun gerade die niedrigsten Steuern. Du kannst sie ja mal fragen, was du (finanziell) mit dem Kind deines mannes zu tun hast.
Beitrag von sonnenstrahlen2010 - 19.07.10 - 11:18 Uhr
Hallo,
ich weiß nicht, ob das JA euch zu einem Steuerwechsel "zwingen" kann, aber könntet ihr nicht so etwas mehr Unterhalt zahlen, sodass das JA einfach ruhe hält, oder wäre das für euch nicht machbar?
LG
Beitrag von erdbeerschnee - 19.07.10 - 12:03 Uhr
Hallo,
nein das können wir nicht... das hat mein Mann nun 6 Jahre lang getan aber nun bei uns mit einem 2. Kind ist das nicht mehr möglich... deshalb hat die Kindsmutter ja auch das JA eingeschaltet.
Und sich mit dem JA auseinanderzusetzen ist immer noch netter und angenehmer als mit der anderen Frau!
Beitrag von hauke-haien - 19.07.10 - 11:45 Uhr
Rechnet es selbst aus. So schwierig ist es doch nicht!
Das JA gibt nur Empfehlungen, kann euch aber zu keiner Unterhalthöhe verpflichten.
Zahl also einfach die selbst berechteten Beträge und fertig!
LG, H.H.
Beitrag von nick71 - 19.07.10 - 22:27 Uhr
"Das JA legt nun bei meinem Mann Steuerklasse 3 fest, obwohl wir beide 4/4 haben."
Dass man euch zu einem Steuerklassenwechsel zwingen kann, glaube ich nicht. Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das JA sich ausrechnet, was dein Mann mit Stkl. 3 ausgezahlt bekommen würde und dieses Nettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung zugrunde legt.
"Die Sachbearbeiterin meint, dass weil ich ja kein Steuerpflichtiges Einkommen hätte (Elterngeld) , dass ich die 5 nehmen muss und er die 3 damit der 6 Jährige Sohn mehr Unterhalt bekommt !!!"
Ich kann mich natürlich irren, aber es ist schwer vorstellbar, dass die Mitarbeiterin des JA sich so was aus den Fingern saugt. Das klingt für mich durchaus logisch und wird wohl auf einer rechtlichen Grundlage basieren.
Ansonsten einfach mal bei einem Fachanwalt für Familienrecht erkundigen...dann wisst ihr genaueres.
