Wann muß man dem AA Bescheid sagen?

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Beitrag von mimimaus2006 - 19.07.10 - 11:08 Uhr

Hallo,

wir planen momentan Familienzuwachs. Ich bekomme bis Dezember ALG 1.

Wenn ich nun weiß, daß ich schwanger bin, wann müße ich dem Arbeitsamt spätestens Bescheid sagen? #kratz

Ich weiß, eigentlich sagt man es sofort sobald man es weiß. Aber - ich hatte schon 4 Fehlgeburten (alle in den ersten 12 Wochen). Falls es nun wieder nicht klappen sollte, möchte ich nicht, daß das Arbeitsamt darüber Bescheid weiß. Die sollen ja nicht wissen, daß wir ein 2. Kind planen. #schwimmer

Bitte nur sachliche Antworten und keine blöden Kommentare.

Liebe Grüße
Anni #herzlich

Beitrag von pyttiplatsch - 19.07.10 - 11:13 Uhr

100%ig weiß ich es nicht, aber ich würde sagen mit Ausstellung des Mutterpasses. Da hast du was schriftliches in der Hand und solltest es dann auch bei Arbeitsamt vorzeigen.

Beitrag von kati543 - 19.07.10 - 11:42 Uhr

Das kommt ganz auf den Beruf an, in dem du nun vermittelt werden möchtest. Gibt es für dieses Berufsfeld ein generelles Beschäftigungsverbot, dann sofort. Ansonsten reicht es (lt. Gesetz), wenn du die Geburt mitteilst. Da du ohnehin aus dem ALG1 Bezug raus sein wirst, wenn du in Muttershcutz gehst, ist es eigentlich völlig egal.

Beitrag von landmaus - 19.07.10 - 12:42 Uhr

*Gibt es für dieses Berufsfeld ein generelles Beschäftigungsverbot, dann sofort.*

Warum?

Beitrag von fraukef - 19.07.10 - 13:02 Uhr

weil sie dann zur Zeit nicht vermittelbar ist.........

Beitrag von landmaus - 19.07.10 - 13:14 Uhr

Ja und? Genauso wie ein Arbeitgeber muss die AA weiter Leistungen zahlen. Eine Pflicht sich so früh wie möglich zu "outen", besteht nicht.

Beitrag von fraukef - 19.07.10 - 16:26 Uhr

natürlich muss das AA weiter Leistungen zahlen - das ist keine Frage.

ABER die Aufgabe des AA besteht nicht nur darin, Leistungen zu zahlen - es soll Leute auch in Arbeit vermitteln.

Wenn das nicht möglich ist, sollte das AA vielleicht informiert werden, um gegenseitigen Frust zu vermeiden...

Beitrag von landmaus - 19.07.10 - 18:18 Uhr

Genau, sollte. Das ist der Punkt. Die TE hat gute Gründe zu warten und das ist ihr gutes Recht.

Beitrag von fraukef - 19.07.10 - 18:49 Uhr

Bis zur 12. Woche könnte ich es verstehen. Aber darüber hinaus? Warum? Welche Vorteile hätte sie davon?

Beitrag von landmaus - 19.07.10 - 21:23 Uhr

Wenn ich das richtig sehe, ging es ihr nicht um einen längeren Zeitraum.

Beitrag von manavgat - 19.07.10 - 17:43 Uhr

Spätestens wenn das Kind geboren wird, musst Du Bescheid sagen. Vorher nicht, egal was hier fabuliert wird.

Gruß

Manavgat