Aufenthaltsgenehmiging & Job! Ein paar Fragen....

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von silly16 - 19.07.10 - 13:06 Uhr

Hallo zusammen!

Der Freund meiner Cousine ist Brite, war bis vor kurzem in der britischen Armee und muss nun nach England zurück.

Das möchte er natürlich nicht, er würde viel lieber hier arbeiten und Leben, um bei seiner Freundin zusammen sein zu können.

Wie konnten ihm heute glücklicherweise spontan einen Job besorgen, außerhalb der Army natürlich.

Er würde sich dann beim Einwohnermeldeamt anmelden, da er dann mit meiner Cousine zusammenleben würde.

Die andere Sache ist die Aufenthaltsgenehmigung. Welche Unterlagen braucht er dann dafür von seinem neuen Arbeitgeber? Welche sollte er dort insgesamt vorlegen müssen?

Bereits den originalen Arbeitvertrag, oder reicht für`s Erste etwas Vorläufiges?

Die Sache ist nämlich die, dass er auf jeden Fall heute erstmal nach England zurück muss, um ein paar Dinge zu regeln, im Vorfeld will ich ihm aber schon mal helfen, damit er die Aufenthaltsgenehmigung so schnell wie möglich erhält, und auch umso schneller seinen Job antreten kann.

Es wäre klasse, wenn mir hier jemand mit dem ein oder anderen Rat zur Seite stehen kann!

LG,

die Silly

Beitrag von lisasimpson - 19.07.10 - 13:12 Uhr

http://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Landesfuehrer/Visa-Papiere/Aufenthaltsgenehmigungen

lisasimpson

Beitrag von silly16 - 19.07.10 - 13:23 Uhr

Aaaah, Tip Top!

Dankeschön!

Damit ist uns wirklich schon mal sehr geholfen!

LG,

die Silly

Beitrag von amelily - 20.07.10 - 08:49 Uhr

Hallo Silly,

der Link zeigt leider nicht, welche Unterlagen man speziell als EU-Bürger braucht.

Als EU-Bürger ist der Freund Deiner Cousine freizügigkeitsberechtigt (selbst wenn er darüber noch keine Bescheinigung hat).

Er braucht nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, mehr nicht.

Ich würde allerdings frw. einen Nachweis über die Krankenversicherung und die Sicherstellung des Lebensunterhaltes vorlegen, dann erübrigt sich für die Mitarbeiter der Stadt die Nachfrage bei der ARGE oder dem Sozialamt.

VG
Amelily