Hallo Ihr Lieben,
heute frage ich mal für meine Schwester. Sie war bis September 2008 arbeitslos. Hatte bis dahin sagen wir mal 1.000 € Arbeitslosengeld 1 erhalten. Dann hat sie am 15.09.08 eine neue Stelle mit weit weniger Stunden angetreten. Diese Stelle war von Anfang an befristet und läuft nun aus. Da sie aber weniger Stunden und dementsprechend auch weniger Gehalt seit dem 15.09.08 hatte, würde mich interessieren, ob der Bestandsschutz evtl. noch greift und sie Arbeitslosengeld 1 in "alter" Höhe beziehen kann oder nicht ??? War die Frist nicht irgendwie 2 Jahre oder so???
LG
An die Arbeitsamt-Experten-Frage
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Beitrag von ichclaudia - 19.07.10 - 14:03 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 19.07.10 - 14:10 Uhr
"(4) Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html
Beitrag von ichclaudia - 19.07.10 - 14:32 Uhr
Dann lag ich ja gar nicht so falsch. Nochmal Glück gehabt..
Beitrag von king.with.deckchair - 19.07.10 - 22:07 Uhr
Finde ich auch richtig so! Wenn schon jemand es auf sich nimmt und einen schlechter bezahlten Job antritt um so nicht ewig in der Arbeitslosigkeit zu hängen, sollte man das nicht noch bestrafen, indem man ihm den zuvor erarbeiteten Arbeitslosengeldanspruch "zerschießt". Deiner Schwester viel Glück bei der Jobsuche!
