Hallo!
Ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterehelfen. Und zwar: Ich habe 2 Jungs im Alter von 5 und 2 Jahren. Ich arbeite seit einem Jahr wieder teilzeit (30 Std./Wo.). Nun bin ich (unerwartet) mit dem 3. Kind SS, der ET ist Anfang November. Da wir finanziell auf mein Einkommen angewiesen sind, werde ich nach dem MuSchu sofort wieder anfangen zu arbeiten (wieder 30 Std.). Jetzt sagte mir eine Bekannte, ich könne dennoch EG beziehen (300,- Euro Sockelbetrag & 75,- Geschwisterbonus) zzgl. zu meinem Gehalt, da ich ja nicht mehr als 30 Std. arbeite und der Sockelbetrag nicht unterschritten wird... Demnach hätte ich ja 1 Jahr lang mein Gehalt plus 375,- "einfach so" oben drauf.
Ist das richtig? Ich meine, ich verdiene ja nach der Entbindung genau so viel wie vorher und habe daher keine finanziellen Einbußen. Gut, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das ist mir schon klar. Aber ich dachte, das Einkommen wird dem EG angerechnet...
Ist das richtig, das man auf jeden Fall den Sockelbetrag erhält wenn man nicht mehr als 30 Std./Wo. arbeitet?
LG,
Michelle
Arbeite jetzt 30 Std./Wo - trotzdem Elterngeld nach Geburt?
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Beitrag von kadootje - 19.07.10 - 14:44 Uhr
Beitrag von mokli - 19.07.10 - 14:49 Uhr
Hallo!
Soweit ich weiß ist das richtig so.
Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an, die müssen es ja wissen 
LG, Monika
Beitrag von kadootje - 19.07.10 - 14:58 Uhr
Wow... Das wär ja mal was... Ich habs mal durch den Elterngeld-Rechner geschickt und die sagen auch, das ich zumindest den Sockelbetrag erhalten werde.
Puh, ist schon nicht schlecht - habs nicht glauben können! Hätte meine Bekannte mir das nicht gesagt, hätte ich von vorne herein keinen EG-Antrag gestellt. Dann kann ich ja mal was aufs Sparbuch packen, dann schläft es sich auch ruhiger!
Dankeschön!
Beitrag von kati543 - 19.07.10 - 15:23 Uhr
Den Sockelbetrag bekommt derzeit noch jeder, der nicht mehr als 30h arbeitet. Das hat in der Höhe nichts mit Entgeltausgleich zu tun.
Du bekommst Elterngeld bis zum 1. Geburtstag deines Kindes, wobei die Mutterschaftsgeld-Monate eben 0€ Elterngeld bedeuten. Den Geschwisterbonus bekommst du solange deine älteren Kinder entweder beide unter 6 oder das jüngste unter 3 ist. Ab dem Monat, wo nicht mindestens eines von beiden mehr so ist, fällt der Geschwisterbonus weg.
Beitrag von kadootje - 20.07.10 - 08:47 Uhr
Danke für die Antwort!
Ja gut, das mit dem Mutterschaftsgeld war mir klar, war ja bei unserem 2. genau so. Nur das ich seinerzeit eben voll zu Hause war, und sich daher die Frage wegen Sockelbetrag hin oder her nicht gestellt hat. Nur wir hatten zu dem Zeitpunkt etwas auf der hohen Kante liegen, um den Ausfall etwas abzufangen. Den haben wir jetzt nicht mehr.
Unser Jüngster wird im April 3 und dann wird der Geschwisterbonus wegfallen, aber trotzdem: 300,- Euro einfach so obendrauf find ich schon gewaltig!
Bleibt zu überlegen, ob ich meine Stunden dann nicht für´s 1. Jahr nicht etwas runterschraube, da ja die finanzielle Einbuße nicht so gegeben ist, um für meine Kinder mehr Zeit zu haben... Denn 30 Std./Wo., 2 Kinder und Haushalt war schon zeitweise heftig, und es wird gewiss nicht besser, sobald unsere Kleine da ist...
LG,
Michelle
