Kinder auf Steuerkarte??? bitte um rat

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Beitrag von fienchen99 - 19.07.10 - 19:55 Uhr

Hallo ihr lieben,

also ich bekomme anfang nächsten jahres mein 2.kind. da ich mit dem vater meines ersten kindes nichts zu tun habe habe ich ein halbes kind auf der steuerkarte. nun meine frage.

kann ich das 2.kind erst komplett (wegen der elternzeit) auf die steuerkarte meines freundes (kindsvater) schreiben lassen und es mir nach der elternzeit zumindest halb (aber ich hoffe wir heiraten bis dahin) wiederholen????
weil er viel weniger verdient als ich wenn wir beide wieder arbeiten.

hoffe das kann man verstehen!!!!!!
lg

Beitrag von nakiki - 19.07.10 - 19:59 Uhr

Hallo!

Kinderfreibeträge kann man nicht übertragen. Es ist bei unverheirateten Paaren so geregelt, dass jeder einen halben Freibetrag hat. Wenn man getrennt ist und der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht zu 75% nachkommt, kann man den ganzen Freibetrag beantragen.

Bei Eheleuten hat jeder einen Freibetrag, außer man hat die Steuerklasse V, da gibt es gar keinen. Übertragungen sind, wie bereits erwähnt, nicht möglich.

Gruß nakiki

Beitrag von kati543 - 19.07.10 - 21:32 Uhr

"Bei Eheleuten hat jeder einen Freibetrag, außer man hat die Steuerklasse V, da gibt es gar keinen. Übertragungen sind, wie bereits erwähnt, nicht möglich. "

Na das stimmt ja mal gar nicht. Für 1 Kind gibt es in Stkl.:
III: 1 Freibetrag
IV: 0,5 Freibetrag
V: 0 Freibetrag

Beitrag von nakiki - 20.07.10 - 09:31 Uhr

Das stimmt nicht! In Steuerklasse IV bekommt jeder einen ganzen Kinderfreibetrag (vorausgesetzt es handelt sich um ein gemeinsames Kind!)!

http://www.duesseldorf.de/einwohnerangelegenheiten/lohnsteuerkarten/index.shtml

Gruß nakiki

Beitrag von kati543 - 19.07.10 - 21:31 Uhr

Nein, kannst du nicht.