Was, wenn die Kinderkrankentage erschöpft sind?

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Beitrag von leniepch - 19.07.10 - 20:19 Uhr

Hallo,
Der Personalservice meines AG hat mir heute mitgeteilt, daß ich durch die letzte Krankheit meines Sohnes meine Kinderkrankentage (10 AT pro Jahr) um 4 AT überschritten habe. Dann sagte er mir, daß ich entweder Urlaub nehmen kann oder einen Lohnabzug + der Minusstunden von 4 Tagen haben werde. Ich hab extra mehrmals nachgefragt, warum denn doppelt bestraft wird. (Lohnabzug + Minusstunden) Daraufhin meinte er, ich hätte nur die 10 Tage, die mein AG mir gewährt. Darüber hinaus kann ich nicht mehr zu Hause bleiben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das so richtig ist. Schließlich habe ich doch keine Wahl, wenn eines meiner beiden Kinder krank ist (die sind 1,5 und 3 Jahre). Ich bin davon ausgegangen, daß man dann unbezahlten Urlaub bekommt und nach diesen 10 Tagen dann einfach die Ersatzleistung der Krankenkasse wegbleibt. Das wäre doch wohl schon Strafe genug, oder?! Wer hat hier Erfahrungen? Werde morgen mal beim Personalrat anrufen.

Gruß
Madlen

Beitrag von arkti - 19.07.10 - 20:25 Uhr

Man hat nunmal nur die 10 Tage, wenn die Kinder nochmal krank sind muss eben dein Mann zuhause bleiben oder du musst Urlaub nehmen.

Beitrag von mamavonyannick - 19.07.10 - 20:34 Uhr

Hallo,

ich glaube du hast da einen Denkfehler. Entweder du nimmst Urlaub und bekommst dann auch Lohn. Oder du bleibst so zu hause, dann aber auch eben keinen Lohn und die zeit, die du dann fehlst musst du nacharbeiten. Denn du hast einen Arbeitsvertrag, der dich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Woche abzuleisten. Unbezahlten Urlaub muss der AG nicht genehmigen, denn vor allem im produzierenden Gewerbe, wo Termindruck herrscht, ist das auch kaum möglich.

vg, m.

Beitrag von vwpassat - 19.07.10 - 20:44 Uhr

Das glaubst Du doch selbst nicht!

"" dann aber auch eben keinen Lohn und die zeit, die du dann fehlst musst du nacharbeiten ""

Das würde ja heißen, sie würde die Tage (für die sie keinen Lohn bekommt, weil gefehlt) trotzdem nacharbeiten müssen.

Das ist doch absoluter Blödsinn.

Beitrag von mamavonyannick - 19.07.10 - 20:50 Uhr

Und wo steht, dass sie für die Zeit, die sie nacharbeitet, keinen Lohn bekommen soll?

Beitrag von vwpassat - 19.07.10 - 21:18 Uhr

""oder einen Lohnabzug + der Minusstunden von 4 Tagen haben werde""

Beitrag von mamavonyannick - 19.07.10 - 21:24 Uhr

#klatsch
Ich wollte wissen wo ich geschrieben habe, dass sie für die nachgearbeiteten Stunden keinen Lohn erhalten soll?
Wenn sie bei einer 40 Stundenwoche nur 30 arbeitet, dann erhält sie auch nur für 30 Stunden Lohn. Und ich als Arbeitgeber würde - wenn es nicht anders machbar ist - verlangen, dass sie die fehlenden Stunden nacharbeitet und ihr DANN die nachgearbeiteten Stunden bezahlen.

Beitrag von vwpassat - 19.07.10 - 21:32 Uhr

Hier:

"" dann aber auch eben keinen Lohn und die zeit, die du dann fehlst musst du nacharbeiten ""


#klatsch #klatsch #klatsch

Beitrag von mamavonyannick - 19.07.10 - 21:36 Uhr

vllt solltest du mal nicht nur lesen, was du lesen willst , sondern versuchen, die Sätze im Zusammenhang zu lesen bzw. sie nicht auseinanderzu reißen.

ICH habe folgendes geschrieben: "Oder du bleibst so zu hause, dann aber auch eben keinen Lohn und die zeit, die du dann fehlst musst du nacharbeiten."

Das bedeutet: Für die Zeit, die sie zuhause ist, bekommt sie kein Geld. Diese Zeit werden ihr als Minusstunden gewertet, die in Abhängigkeit einer bestimmten Wochenarbeitszeit nachzuholen sind. Wenn diese Stunden nachgearbeitet werden, DANN erhält sie natürlich auch Lohn dafür.

Beitrag von fraukef - 19.07.10 - 21:43 Uhr

"Wenn diese Stunden nachgearbeitet werden, DANN erhält sie natürlich auch Lohn dafür. "

Genau den Satz hattest du aber nicht geschrieben - und damit war es misverständlich...

Es gäbe ja vielleicht auch noch die Möglichkeit des unbezahlten Urlaubs - also das hier: "Oder du bleibst so zu hause, dann aber auch eben keinen Lohn und die zeit" - geht natürlich nur in Absprache mit Zustimmung des AG. Oder die Möglichkeit, Minusstunden aufzubauen, die nachzuarbeiten sind - also das hier: "die zeit, die du dann fehlst musst du nacharbeiten." - natürlich auch nur in Absprache - beides zusammen geht nicht - bzw. nur mit dem von dir erwähnten Zusatz - und selbst dann werden wohl meist gleich alle Stunden gezahlt - und das Gleitkonto steht halt im Minus...

Beitrag von mamavonyannick - 19.07.10 - 21:45 Uhr

Man hätte auch nachfragen können, wie es gemeint ist. Aber generell zu sagen, dass sei falsch...
Und nicht jeder AG gibt Gleittage.

Beitrag von fraukef - 19.07.10 - 22:11 Uhr

nein... so wie du es geschrieben hast, war es halt wirklich falsch...

Das ist so als wenn ich sage, Wasser ist fest und ich kann Wasser ohne Gefäss durch die WOhnung tragen...

Was ich nicht sage, weil ich es für selbstverständlich halte, ist, dass ich das Wasser zuvor 5 Stunden lang im Gefrierschrank gelagert habe...

Man hätte ja nachfragen können ;-)

(Die Tatsache, dass gefrorenes Wasser dann Eis heißt, ignorieren wir an dieser Stelle - mir fällt grad kein besseres Beispiel ein - es geht um die Logik dahinter...)

Beitrag von mamavonyannick - 20.07.10 - 06:46 Uhr

Ich unterstelle hier mal, dass hier alles mitdenkende Menschen sind. Und auch wenn sowohl bei deinem Beispiel als auch bei meinem Satz ein Zusatz gefehlt hat, der es VERSTÄNDLICHER macht, so ist es grundsätzlich nicht falsch.
Und ich habe nicht gesagt, dass sie für die Minusstunden kein Geld bekommt. Ich habe nur "vergessen" zu erwähnen, dass sie dann das Geld bekommt, wenn sie es nacharbeitet.
Das MUSS man nicht verstehen (wollen), man kann aber nachfragen.

Beitrag von vwpassat - 20.07.10 - 09:26 Uhr

Dann schreib es doch gleich richtig.

Beitrag von mamavonyannick - 20.07.10 - 09:34 Uhr

Auch du bist nicht fehlerfrei.#aha
Und wenn man nicht weiß, wie etwas gemeint ist, dann kann man nachfragen, eh man losplauzt. Das bring ich selbst meinem Sohn bei!

Beitrag von vwpassat - 20.07.10 - 09:40 Uhr

Keiner ist fehlerfrei, aber Du hättst es ja beim ersten Wink einsehen können.

Beitrag von mamavonyannick - 20.07.10 - 09:44 Uhr

du winkst NIE, du haust immer gleich drauf

Beitrag von nele27 - 20.07.10 - 09:32 Uhr

Ich hab es auch so verstanden wie die anderen beiden ... und hätte auch nicht nachgefragt, weil es für mich nicht missverständlich, sondern schlicht falsch war.

Wahrscheinlich hast Du einfach was anderes geschrieben als gemeint :-)

Beitrag von mamavonyannick - 20.07.10 - 09:43 Uhr

Mag sein, dass auch das falsch verstanden hast. Bei dir hätte ich auch vermutlich mit leben können und es aufgeklärt. Allerdings ist der Autohändler grundsätzlich auf Krawall aus und will schlichtweg immer alles falsch verstehen. Wäre ja sonst auch nicht so schön.

vg, m.

Beitrag von nele27 - 20.07.10 - 09:57 Uhr

Stimmt - ich bin harmonischer drauf ;-) #schein

Beitrag von mamavonyannick - 20.07.10 - 10:01 Uhr

das machen die Hormone;-)

Beitrag von nele27 - 20.07.10 - 10:15 Uhr

Also HORMONISCHER

#rofl

Beitrag von vwpassat - 20.07.10 - 10:54 Uhr

So schlimm binsch nu auch wieder nich. #winke

Beitrag von nakiki - 20.07.10 - 09:41 Uhr

Also, ich habe dich verstanden!

Aber das "Ich unterstelle hier mal, dass hier alles mitdenkende Menschen sind." solltest du nicht. Jedenfalls ist meine Erfahrung hier, dass man alles exakt aufschreiben muss und wehe man vergisst nur eine Kleinigkeit.

Gruß nakiki

Beitrag von mamavonyannick - 20.07.10 - 10:01 Uhr

Na dann wars vllt doch nicht ganz so "falsch".#schein Ich vermute auch, dass manche nicht nachdenken wollen. Macht ja sonst auch keinen Spaß

vg, m.