Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch?

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Beitrag von murmelbaby - 19.07.10 - 21:37 Uhr

Ich werde ab September Teilzeit arbeiten. Ich hatte vorher einen unfristeten VZ Vertrag über 40 Std. und 30 Tage Urlaub.

Jetzt werden es 15 Std. pro Woche.

Kann mir jemand sagen wie sich der Urlaubsanspruch errechnet bzw. wieviel Tage es sind?

Danke

Murmelbaby#bitte

Beitrag von dolfan96 - 19.07.10 - 22:17 Uhr

Hallo Murmelbaby,

bei uns im Betrieb kommt es darauf an, an wievielen Tagen in der Woche du arbeitest. Ich habe früher 40 Stunden an 5 Tagen gemacht und hatte 29 Tage Urlaub.
Nach der Elternzeit habe ich zuerst 20 Stunden an 3 Tagen gemacht, somit 17 Tage Urlaub. Jetzt mache ich 20 Stunden an 4 Tagen und habe 23 Tage Urlaub.

Du sollstest soviel Urlaub bekommen, dass du auch insgesamt 6 Wochen nicht arbeiten brauchst.

Liebe Grüße,

dolfan96

Beitrag von inblack - 19.07.10 - 22:33 Uhr

In unserem Betrieb wird es so berechnet:
Urlaubstage/Wochentage*Anzahl der Tage, die du pro Woche arbeitest.

Also bei 15 Std. zB an 3 Tagen:
30/5*3=18 Tage

Beitrag von uns_uwe - 20.07.10 - 17:05 Uhr

Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz bzw. Mindesturlaubsgesetz sowie tarifliche Festschreibungen sofern sie eine Besserstellung darstellen.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt somit 4 Wochen.

Die Tarifbedingungen im öffentlichen Dienst z. B. bestimmen bei einer 5-Tage-Woche 29 Urlaubstage bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und in dem Urlaubsjahr in dem man 40 wird einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Dies wird natürlich auf die entsprechende Tage-Woche umgerechnet.
Bei einer 3-Tage-Woche wird somit aus 30 Urlaubstagen 18 Urlaubstage.
Sollte man die Arbeitszeit ändern aber nicht die Tage-Woche dann bleibt auch der Urlaubsanspruch. Wenn man z. B. mit 15 Wochenstunden weiter die 5-Tage-Woche arbeitet hat man weiterhin 30 Urlaubstage.
Das hört sich ungerecht an, aber ein Urlaubstag zählt ja bei 15 Wochenstunden nur noch 3 Stunden statt 8 Stunden.
Es kann eine Ungerechtigkeit entstehen sofern sich die Tage-Woche während des Urlaubsjahres ändert bzw. sofern Resturlaub umgerechnet werden muss.
Korrekterweise wird dabei nicht der Resturlaub umgerechnet sondern welchen Anteil oder Quotient der Rest vom Gesamtanspruch ausmacht.

Sorry, aber das ist sehr komplex.