Lohnsteuernachzahlung wegen Kurzarbeit? Hilfe!!!!!

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Beitrag von kristinline - 19.07.10 - 21:38 Uhr

Hallo

Mein Mann hatte letztes Jahr, wie so viele andere auch, Kurzarbeit und nun haben wir den vorläufigen Streuerbescheid bekommen und müssen laut Berater wohl bis zu 700€ nachzahlen. :-[:-[:-[:-[:-[ Woher nehmen?
Erst hatten wir es verdammt schwer die Monate der Kurzarbeit zu überstehen und nun sind wir gerade dabei uns davon zu erholen und nun das? Ich weis grad echt nicht wie wir es anstellen sollen.

Hat das überhaupt seine Richtigkeit??? Erst bekommt man weniger Lohn und dann soll man dafür auch noch Steuern nachzahlen???

Lg Kristin

Beitrag von connykati - 19.07.10 - 21:44 Uhr

Hallo,

ja das ist leider in den allermeisten Fällen so, da JEDE Lohnersatzleistung (wie z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld usw.) dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Viele liebe Grüße,
Conny & Richard *22.11.2008

Beitrag von sabrina1980 - 19.07.10 - 21:55 Uhr

Hallo,

Wir hatten Glück gehabt#schwitz

Wieso müsst ihr nachzahlen? Nur wegen der Kurzarbeit und dem Elterngeld allein doch nicht?

Mein Mann hat auch letztes Jahr kurzgearbeitet und ich beziehe auch "noch"Elterngeld...aber wir bekommen trotzallem eine satte Nachzahlung.

Wir haben Steuerklasse 4....wir haben uns auch gewundert, das wir soviel wiederbekommen. Ich muss noch dazusagen das wir im Vergleich zu 2008 satte 10.000€ Lohneinbußen hatten, dadurch wird ja dann auch die Einkommenssteuer minimiert,oder#kratz

Aufjedenfall ist es ärgerlich für euch....

lg
Sabrina

Beitrag von kristinline - 19.07.10 - 22:20 Uhr

Ich bekomme Elterngeld ist richtig aber ich war vorher nicht arbeiten, nicht richtig jedefalls und mein Mann hatte so wenig Kurzarbeitstage im Monat das er keinen Zuschuss von der Arge bekommen hat. Er hatte meist 4 oder 5 Tage kurz und hatte daher keinen Anschpruch auf den "Ausgleich" aber die die mehr als 7 Tage hatten die haben den vollen "Ausgleich bekommen.
Die haben praktisch bezahlten Urlaub gehabt. Ich versteh es auch nicht warum wir soviel nachzahlen sollen, das wir nz müssen wussten wir ja aber das es so viel ist....

Beitrag von sabrina1980 - 19.07.10 - 23:13 Uhr

Habt ihr das nochmal vom evtl.einem Steuerberater/Verein prüfen lassen...manchmal machen arbeitende auch Fehler.

Beitrag von zwillinge2005 - 19.07.10 - 23:19 Uhr

Hallo,

Könnte es sein, dass Ihr vor allem wegen des Elterngeldes die Steuer zahlen müsst?

LG, Andrea

Beitrag von bi_di - 20.07.10 - 05:34 Uhr

Ich vermute, das liegt weniger am Kurzarbeitergeld, als am Elterngeld.
Es ist durchaus wahrscheinlich, das Euch die 300€ in eine höhere Steuerstufe geschoben haben.
Der Progressionsvorbehalt soll halt verhindern, das man mit Lohnersatzleistungen (Elterngeld zählt auch dazu) mehr 'verdient', als würde man arbeiten. Und kann es - gerade in Eurem Fall - sein, das ihr, trotz Kurzarbeit, unter Einberechnung des Elterngeldes, mehr raus hattet als vorher?

Das steht übrigens sehr ausdrücklich in allen Infos zum Kurzarbeiter- und Elterngeld.

Grüsse
BiDi