Erzieherin oder Kinderpflegerin?

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Beitrag von sarahlie78 - 20.07.10 - 11:10 Uhr

Hallo zusammen!

Ich hab da mal ne Frage.

Ich bin Berufsrückkehrer und atte gesern ein Vorstellungsgespräch für ein Erzieherstelle mit 50% in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. In der Anzeige suchten sie ausdrücklich nach einer Erzieherin.

Im Gespräch wurde mir dann gesagt, dass ich als Zweitkraft auch als Zweitkraft behandelt werde. Auf Nachfrage sagte man mir dann, dass ich als Zweitkraft wie eine Kinderpflegerin bezahlt würde. Das war neu für mich. Ich wußte, dass ich als Zweitkraft weniger verdiene als die Gruppenleitung. Mir wurde aber an anderer Stelle gesagt, dass man als Erzieherin bezahlt würde. Man kann doch nicht explizit eine Erzieherin suchen, die jedoch wie eine Kinderpflegerin bezahlen? Mein mögliches Gehalt konnte man mir leider auch nicht sagen. Was glaubt ihr, wie viel würde ich als Mutter von 2 Kindern verdienen?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Sarahlie

Beitrag von motte1986 - 20.07.10 - 11:25 Uhr

Hallo!

Also, wenn du DRINGEND einen Job suchst, dann würde ICH den in der Branche nehmen.

Du kannst aber auch auf die Bezahlung als Erzieherin bestehen, das ist Vorschrift, dass die dich so zahlen müssen.

Ob du dann allerdings den Job bekommt, ist fragwürdig...

Bin ich froh, aus der Branche rausgekommen zu sein!
Das ist mittlerweile unwürdig, da zu arbeiten...

lg

Beitrag von derhimmelmusswarten - 20.07.10 - 12:16 Uhr

Bist du denn Erzieherin? Dann müssen sie sich dich bestimmt auch entsprechend bezahlen. Sie dürfen nicht Erzieher ausschreiben und in Wahrheit eine Kinderpflegerin (ist das eine niedrigere Ausbildung?) suchen und bezahlen!

Beitrag von sarahlie78 - 20.07.10 - 13:31 Uhr

hallo

Also ich bin gelernte Erzieherin und in der Ausschreibung suchen sie auch ausdrücklich eine Erzieherin. Während dem Gespräch sagen sie mir, dass ich als Zweitkraft aber "nur" das Gehalt einer Kinderpflegerin erhalten würde. Bei der Gemeinde sei es anders als bei einem kirchlichen Täger, der auch die Zweitkraft dementsprechend bezahlen würde.

Hmm also mir kam das auch sonderbar vor... drum auch meine Frage...

Beitrag von cocoskatze - 20.07.10 - 14:11 Uhr

Das dürfen die nicht.

Du wirst sicherlich eine andere Lohngruppe haben als eine Gruppenleitung, aber als Kinderpflegerin dürfen sie dich nicht entlohnen.

Wenn sie nur eine Stelle als Kinderpflegerin ausgeschrieben hätten, dann dürfte dafür definitiv keine Erzieherin eingestellt werden.

Ich würde da nochmal genauer nachhaken.

Beitrag von mokli - 20.07.10 - 15:59 Uhr

Hallo!

DARF der Arbeitgeber das tatsächlich nicht? Ich hatte auch eine Zeitlang eine Kollegin die nur als Kinderpflegerin eingestellt (und auch so bezahlt) war, aber eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin hatte.
Das hat mich total gewundert, eigentlich ist unser Chef sehr korrekt was sowas angeht.

LG, Monika

Beitrag von uns_uwe - 20.07.10 - 16:37 Uhr

Das ist nicht korrekt.
Natürlich dürfen auf einer Stelle Überqualifizierte eingestellt werden.
Eine Erzieherin kann als Erzieherin und Kinderpflegerin eingesetzt werden.
Dieser Fall ist gar nicht so selten.
Oftmals kommt dies allerdings zustande, wenn man auf die Schnelle eine Vertretung braucht und keine Kinderpflegerin findet.

Beitrag von cocoskatze - 23.07.10 - 10:03 Uhr

Ich weiß ja nicht, woher dein Wissen stammt, aber ich habe mich damals bei der Ev. Kirche auf eine Stelle als Kinderpflegerin beworben, obwohl ich Erzieherin bin.

Ich hätte mit dem finanziellen Abstrich durchaus leben können, habe die Stelle mit der Begründung der Überqualifizierung NICHT bekommen.

Beitrag von uns_uwe - 20.07.10 - 16:43 Uhr

Was heißt dementsprechend bezahlen?
Ich vertrete den kirchlichen Träger.
Wer auf der Stelle einer Fachkraft eingesetzt ist erhält Entgeltgruppe 8.
Wer auf der Stelle einer Ergänzungskraft eingesetzt ist(egal ob Erzieherin oder Kinderpflegerin) erhält Entgeltgruppe 5.

Beitrag von uns_uwe - 20.07.10 - 16:33 Uhr

Eine Erzieherin hat automatisch die Qualifikation als Kinderpflegerin bzw. als pädagogische Fachkraft und als Ergänzungskraft.
Entscheidend für die Eingruppierung ist um welche Stelle es geht.
Als Zweitkraft bzw. Kinderpflegerstelle kann eine Erzieherin tätig sein, die somit die Bezahlung als Kinderpflegerin erhält.
Wenn der Träger eine Kommune ist so wird die Eingruppierung vermutlich TVöD Entgeltgruppe 5 lauten (vielleicht auch bloss Entgeltgruppe 3).
Könnte sich aber auch um den TVöD SuE Tarif handeln mit Entgeltgruppe S3.

Leider ist das Ganze beim TVöD nicht einfacher als beim BAT geworden, obwohl dies das erklärte Ziel war.
Inwieweit die Ausschreibung korrekt war ist nicht zu beantworten, allerdings auch nicht massgeblich.
Eventuell wollen sie wirklich eine qualifizierte Erzieherin als Kinderpflegerin einsetzen und bezahlen. Eventuell ist es ein Versehen.
Du kannst Dich nicht darauf berufen.
Entscheidend ist die Stelle die frei ist (und nicht ob Du überqualifiziert bist).
Gruss Uwe

Beitrag von 225 - 20.07.10 - 19:25 Uhr

Das würde ich nicht machen. Also, dass ist Ausbeutung....Und vorallem schon Täuschung, wenn sie Erz ausgeschrieben haben.
Im Moment werden doch so viele Erz gesucht, so dass Du die Stelle nicht nehmen mußt. Du findest bestimmt eine Stelle in der Du angemessen bezahlt wirst. Bei uns ist es eher umgekehrt, dass man schon positiv sein Gehalt verhandeln kann, weil ein Erz.-mangel da ist.

Das mit dem Gehalt müssen die Dir auf den Punkt sagen können, was ist das denn........??
Erkundige Dich über Internet oder über die Gemeindeverwaltung was Dir zu steht und dann forderst Du das oder gar nicht erst die Stelle annehmen.
Bin selbst Erz und ich würde nie unter meiner Qualifikation und unter dem mit zustehenden Gehalt arbeiten,nur damit die Gemeinde Geld spart.
LG Katja

Beitrag von motte1986 - 21.07.10 - 08:55 Uhr

Darf ich fragen, wo du wohnst, dass bei euch ein Mangel an pädagogischem Personal besteht?

lg

Beitrag von 225 - 21.07.10 - 10:37 Uhr

Oppenheim bei Mainz in Rheinland- Pfalz. Ich kenne einige Kindergärten, die suchen. Bei meiner Schwester im Kiga alleine zwei halbe Kräfte, bei mir im Kiga ne ganze Stelle,die wir seid Jahren nicht besetzt haben.....
LG Katja