Ich habe schon das halbe Internet durchforstet, finde aber einfach nicht die Antwort auf meine Frage.
Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis und habe in der Praxis 2007 angefangen. Damals habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag (auf ein Jahr befristet) bekommen. Nach Ablauf der Vertragszeit ist dieser 2008 erneuert worden (wieder befristet auf ein Jahr). Ich weiß, dass ich nach zwei Jahren Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag habe. Bevor der zweite Vertarg ausgelaufen ist, habe ich von mir aus gekündigt und habe die Praxis gewechselt, bin dann jedoch nach 4 Monaten zurück zu meinem alten Arbeitgeber gegangen. Dort haben ich wieder einen auf ein Jahr befristeten Vertrag bekommen (begründung AG: "Wir machen nur noch Jahresverträge")
Nun bin ich schwanger und mein Vertrag läuft am 30.09.2010 aus. Wäre ich nicht schwanger geworden, wär ich auf jeden Fall verängert worden. Mein AG war sehr zufrieden mit mir. Ich weiß, dass es keiner Kündigung bedarf, auch wenn ich schwanger bin, muss der Vertrag nicht verlängert werden. Heute erhielt ich allerdings Post von meinem AG per Einschreiben ("wie vertraglich vereinbart, endet das befristete Arbeitsverhältnis zum 30.09.2010. Von einer Vertragsverlängerung wird abgesehen.") Alle Ärzte haben unterschrieben und ich soll auch unterschreiben und das Schreiben zurück schicken.
Eigentlich läuft der Vertrag einfach aus und braucht nicht extra noch gekündigt zu werden und es bedarf auch keiner Mitteilung dass er nicht verlängert wird. Vielleicht gibt es ja doch irgendwas (ein Gesetz, irgendwas in der schwangerschaft) weshalb mein AG den Vertrag verlängern muss mich aber jetzt durch das unterschreiben davon abbringen soll.. FInde komisch dass ich das unterschreiben soll..Und alle Ärzte haben auch unterschrieben aus der Praxis, das ist auch total unüblich, eigentlich unterschreibt nur mein Chef sowas.
Muss er mich vielleicht doch verlängern, ich weiss es nur nich????
Bin total verwirrt!!! Kann mir jemand helfen????
Rechtsfrage befristeter Arbeitvertrag! Hilfe!! LANG
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Beitrag von inlove83 - 20.07.10 - 14:40 Uhr
Beitrag von victoria1986 - 20.07.10 - 14:46 Uhr
Nein er muss nicht verlängern!
Er hat dir mitgeteilt dass er nicht verlängern will und du sollst unterschreiben um zu zeigen dass du es zur Kenntnis genommen hast.
Find das blöd! Da gibt es so viele Gesetze die gut sind für Schwangere aber eins das sagt trotz befristetem Vertag bleiben zu können gibts nicht!
Aber man muss ja auch die Arbeitgeber verstehen.
Ist scheiße für dich. Aber du musst es leider akzeptieren 
Tut mir leid dass ich dir nix anderes sagen kann...
Beitrag von killbill - 20.07.10 - 14:49 Uhr
Also um es kurz zu machen: Pech gehabt!
Der AG ist nicht verpflichtet den Vertrag zu verlängern.
Beitrag von kimberlie2602 - 20.07.10 - 14:47 Uhr
hi
also ich bin der meiung das er dich nicht verlängern muss
er kann es auslaufen lassen und muss dir keine begründung geben für
hatte bei mir auch eine arbeitskollegin
sie wurde schwanger und der AG hat den vertrag auch auslaufen lassen
ich glaube da kannst du nichts machen
lg
Beitrag von klaerchen - 20.07.10 - 14:47 Uhr
Man darf Arbeitsverträge nur auf max. 2 Jahre befristen oder max. 2x verlängern. Danach steht einem ein unbefristeter Vertrag zu, egal, ob zwischen durch das Arbeitsverhältnis unterbrochen war oder nicht.
Dein jetziger Vertrag hätte also schon nicht befristet sein dürfen...
Beitrag von victoria1986 - 20.07.10 - 14:49 Uhr
wenn das so ist kann sie ja eigentlich noch auf unbefristet pochen oder?
Beitrag von klaerchen - 20.07.10 - 14:53 Uhr
Ja, das sehe ich so!
Beitrag von januarkind - 20.07.10 - 14:56 Uhr
Das ist doch Quatsch. Verträge können x-mal befristet verlängert werden, selbst im öffentlichen Dienst. Voraussetzung ist dabei ein Grund, sprich nur absehbarer Bedarf etc. oder wenn es Elternzeitvertretungen sind.
Und ich glaub in ner Arztpraxis wird sich da immer ein Grund finden lassen.
Und ja leider gibt es meines Wissens kein Gesetzt, dass das Auslaufen des Vertrages verhindert. Kann mir vorstellen, das die nur die Unterschirft wollen zur Kenntnisnahme, damit man gar nicht erst auf die Idee kommt, der Vertrag könnte verlängert werden.
Beitrag von klaerchen - 20.07.10 - 15:15 Uhr
Dann lies mal nach: §16 TzBfG i.V.m. §14 (2) S. 1 + 2 TzBfG
Und der Tarifvertrag darf das zwar anders regeln, aber ich glaube nicht, dass damit der AN schlechter gestellt werden darf als im Gesetz.
Anders sieht es natürlich aus, wenn die Befristung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Siehe §14 (1) TzBfG.
Wenn man z.B. eingestellt wird, um eine andere MA während eines 3jährigen Erziehungsurlaubs zu vertreten oder ein zeitlich befristetes Projekt durch geführt wird, etc. Das muss vorher aber klar kommuniziert und im Vertrag festgehalten werden.
Diese Informationen sind aus den Beiträgen natürlich nicht ersichtlich.
Daher würde ich die Konsultation eines Anwalts für Arbeitsrecht vorschlagen. Ohne wirklich ein Verfahren anzustreben, einfach zur Information und für evtl. Gespräche mit dem AG.
Beitrag von inlove83 - 20.07.10 - 15:04 Uhr
ja, das meine ich. Wenn das mein 1. vertrag gewesen wäre der befristet war wär das ja verständlich. Aber es ist der dritte befristete Vertrag von ein und dem selben AG
Beitrag von januarkind - 20.07.10 - 15:06 Uhr
Wie gesagt, mit Begründung geht das alles. Kollegen von mir im öffentlichen Dienst haben seit 9 Jahren befristete Verträge zwischen 6 und 12 Monaten.
Beitrag von dentatus77 - 20.07.10 - 15:14 Uhr
Im Öffentlichen Dienst gelten Sonderregelungen!
Beitrag von liv79 - 20.07.10 - 14:49 Uhr
Da kann man leider wirklich nichts machen.
Du hast keinen Anspruch auf eine "Entfristung".
Das ist total blöd, aber so ist die Gesetzeslage.
Beitrag von klaerchen - 20.07.10 - 14:52 Uhr
Kleiner Zusatz: in meinem Vertrag stand z.B. drin, dass er sich automatisch um weitere 6 Monate verlängert, wenn nicht gekündigt wird (egal ob ich oder der AG). Seit Montag bin ich demnach unbefristet. Werde aber erst nach der Elternzeit neue Vertragsverhandlungen anstreben.... 
Mal davon abgesehen, dass ich glaube, dass der letzte befristete Vertrag nicht ok war, lies noch mal genau nach, was in deinem Vertrag drin steht..
Beitrag von inlove83 - 20.07.10 - 15:12 Uhr
Ihr könnt euch garnicht vorstellen wie sehr mich das ärgert!! In dem Beruf verdient man eh so wenig Geld und auf Grund meines niedrigen Gehaltes werde ich ALG in Höhe von ca 540€ bekommen *pfeif* damit kann man ja auch ne ganze menge reißen. Ich weiss nicht wer mich als Risikoschwangere mit Zwillis noch einstellt, zumal ich ein BV für meinen Beruf erhalten habe. Super. Ich arbeite durchgehend seit 10 Jahren, Schichtdienst und für wenig Geld zu bescheidenen konditionen und das ist noch das Dankeschön. Da das ALG nicht als Einkommen gezählt wird werde ich für das Elterngeld auch nur den Mindestsatz von 300€ bekommen. Das ist ja der Wahnsinn!
Vielleicht die Antwort auf die Frage warum immer weniger Leute Kinder in die Welt sezten.
Egal, meine Krümel und ich sind kämpfer! Wir schaffen das schon und ich freu mich auf meine kleinen!!!
Beitrag von -anni84- - 20.07.10 - 15:08 Uhr
Dein AG muss dir diese Mitteilung senden, weil du verpflichtet bist (3 Monate bevor der Vertrag ausläuft) zum AAmt zu gehn um dich arbeitssuchend zu melden.
Da der Vertrag zwischendurch nicht bestand und du dort nicht beschäftigt warst, hast du ansonsten schlechte Chancen auf ein unbefristeten Vertrag.
Ich wünsch dir trotzdem viel Glück und eine schöne Kugelzeit!
lg
Beitrag von granne - 20.07.10 - 15:09 Uhr
Hallo!
Ich bin zwar keine Anwältin, aber ich arbeite schon einige Jahre in der Personalabteilung und versuche es dir mal zu erklären.
Also:
1. ohne Sachgrund (z.B. auf ein Projekt bezogen, Krankheitsvertretung,...) kann ein Arbeitsvertrag (AV) max. 2 Jahre befristet werden. Innerhalb dieser 2 Jahre sind max. 3 Verlängerungen möglich!
mit Sachgrund darf u.U. auch länger befristet werden.
Hast du eine Befristung mit Sachgrund, oder ist er einfach nur zeitlich begrenzt?
2. Wenn du schonmal bei diesem Arbeitgeber beschäftigt warst und zwischen den Beschäftigungsverhältnissen ein Lücke ist (bei dir 4 Monate) darf er dir grundsätzlich keinen befristeten Vertrag mehr geben. Du müsstest nur noch mal bei einem Anwalt o.ä. abklären lassen wie es sich bei einer Befristung mit einem Sachgrund verhält.
Du hast also gleich aus zweifacher Sicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!
BITTE BLOS NICHTS UNTERSCHREIBEN!!!!! 
Such dir lieber einen Anwalt der dich notfalls vertritt.
Viele Arbeitgeber versuchen es nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Lass dich da nicht über den Tisch ziehen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne melden!
LG aus Düsseldorf
Beitrag von jahleena - 20.07.10 - 15:17 Uhr
Das stimmt nicht.
Sie hat kein unbefristetes Verhältnis.
Sie hätte das nur, wenn sie als sie nach dem Wechsel wieder zurückgegangen wäre, darauf bestanden hätte, dass die vorherige Zeit ihr angerechnet wird.
Das ist wie mit der Probezeit, wenn man innerhalb einer Firma wechselt.
Manche Firmen versuchen einen dann noch die Probezeit reinzudrücken, das darf man einfach nicht unterschreiben.
Da sie aber den befristeten Vertrag unterschrieben hat, anstatt einfach unter Berücksichtuing des alten Vertrages einen unbefristeten zu verlangen, würde ich sagen: Pech gehabt.
Die Kündigung, bzw da auslaufen lassen ist völlig berechtigt.
Es gilt immer der Vertrag den du da vor knapp einem Jahr unterschrieben hast.
Also wenn du etwas anfechten willst ggf. vor Gericht, dann deinen befristeten Vertrag.
Ich denke aber da wird die RA und auch Richter sagen, dass man sich sowas hätte früher überlegen müssen.
Eine Unterschrift zur Kenntnisnahme ändert an deinem Vertrag ja auch nix. Und an der Befristung ebenfalls nicht.
Beitrag von granne - 20.07.10 - 15:33 Uhr
Nein, was du sagst, stimmt so nicht.
Der AG hat kein RECHT dazu, den Vertrag ernaut zu befristen!!!! TzBfG § 14 (2) Satz 2...
Gesetz ist Gesetz, da muss der AG sich dran halten. "Pech gehabt" gibt es da in dem Fall nicht.
Beitrag von klaerchen - 20.07.10 - 15:17 Uhr
Danke, das habe ich so gemeint!
Beitrag von rana1981 - 20.07.10 - 15:30 Uhr
Hallo,
er muss den Vertrag nicht verlängern...ich kenne allerdings auch die Regelung, dass der Vertrag nach zwei Jahren unbefristet sein muss nicht! Bei uns werden jahrelang nur Jahresverträge vergeben! Da wird nix unbefristet und man muss sich schon auf feste Stellen bewerben, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.
Liebe Grüße Maike &
(23+6)
Beitrag von inlove83 - 20.07.10 - 15:48 Uhr
Doch! Der AG muss dir nach 2 Jahren einen unbefristeten Vertrag geben. Das kannst du überall nachlesen wenn du mal ein bisschen googelst
Beitrag von klaerchen - 20.07.10 - 16:04 Uhr
Also, was lernen wir aus der Diskussion? - Such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht und lass dich ordentlich beraten!
Das TzBfG ist ein Arbeitnehmer-Schutz-Gesetz und regelt demnach Ansprüche, die ein AN gegenüber seinem AG hat. Lass dich klar über deine Ansprüche aufklären.
§17 TzBfG lässt dir Zeit für die Geltendmachung der unwirksamen Befristung bis 3 Wochen nach Beendigung (also 21.10.2010). Du hast also noch Zeit, deinen laufenden Vertrag in einen unbefristeten Vertrag zu ändern, wenn unsere Vermutungen stimmen. Das kann dir aber sicher nur ein Anwalt sagen.
Was mich irritiert sind die möglichen abweichenden Bestimmungen in einem Tarifvertrag. Meines Wissens dürfen diese den AN nicht schlechter stellen als es das Gesetz vorsieht, aber da kann ich mich auch täuschen. Der Manteltarifvertrag Zahnarzthelferinnen/ ZFA hat, glaube ich, keinen Abschnitt über befristete Verträge.
Steht in deinem Vertrag ein Sachgrund für die Befristung?
Steht in deinem Vertrag was zu einer ordentlichen Kündigung? Die ist nämlich bei einem befristeten Vertrag nicht notwendig.
Beitrag von inlove83 - 20.07.10 - 19:54 Uhr
Ne, ist kein Sachgrund genannt. Zur Kündigung steht die ganz normale Kündigungsfrist (wenn man zwischendrinnen kündigen möchte) Ansonsten bedarf es keiner Frist oder irgendwelchen absprachen, da der Vertrag dann einfach ausläuft.
Hab vorhin bei meiner Rechschutzversicherung angerufen und der Anwalt sagt mir morgen genaueres.
Bin gespannt und werde berrichten!
Vielen lieben Dank!!!
Beitrag von klaerchen - 20.07.10 - 20:08 Uhr
Ich bin gespannt! und freue mich darauf, auf dem Laufenden gehalten zu werden.....
Bis morgen!
