als ALGII empfänger keine ebayverkäufe ?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von luckylike - 20.07.10 - 18:14 Uhr

hallo

bin nun leider kurzzeitig durch elternzeit algII empfänger, nun wurde mir heute mitgeteilt das ich sollte ich was über ebay verkaufen wie in meinen kontoauszügen ersichtlich, dies als einkommen zählt.
bin balb vom hocker gefallen....

wenn man alte babyklamotten verkauft um neue zu kaufen wird man noch bestraft und dies als einkommen abgerechnet...

stimmt das wirklich was der herr erzählte?

danke lucky

Beitrag von zwillinge2005 - 20.07.10 - 19:13 Uhr

Hallo,

Ich weiß zwar nicht, ob das sicher stimmt - würde das aber durchaus unterstützen.

Was hat das mit Bestrafung zu tun?

LG, Andrea

Beitrag von luckylike - 20.07.10 - 20:01 Uhr

hallo

was gibt es da zu unterstützen?

sachen die ich meinen kindern, gekauft habe sind ehrlich verdient und ich habe durchaus das recht sie doch zu verkaufen ohne das es was mit einkommen zu tun hat.

lucky

Beitrag von sonnenstrahlen2010 - 20.07.10 - 20:05 Uhr

Ich glaube der Arbeitsagentur geht es nur darum, im Auge zu behalten, dass Du damit kein Geschäft machst. Also regelmäßig höhere Einnahmen über Ebay erzielst, zb. mit neuer Ware.

Beitrag von zwillinge2005 - 22.07.10 - 12:53 Uhr

Hallo, lucky,

für meine kurze Antwort bin ich jetzt ausreichend "bestraft" worden......

Welcher "Mann" hatte Dir denn die ursprüngliche Auskunft gegeben?

Für mich klingt die Erklärung zunächst logisch. Als ALGII Empfänger hat man doch auch Anspruch auf fast 1500,- Euro für Babyerstaustattung aus Stiftungsgeldern - wird das dann kurz nach der Geburt alles wieder zu Bargeld gemacht, macht es doch Sinn, diese Geld mit weiteren ALGII Zahlungen zu verrechnen.

Für wirklich alte gebrauchte Babykleidung bekommt man bei ebay nicht viel Geld - und ein Zahlungseingang von z.Bsp. 3,50 Euro wird wohl wegen Geringfüggkeit nicht verrechnet werden.

Wahrscheinlich bin ich von mir ausgegangen - ich habe meinen Kindern keine teure Markenkleidung gekauft, die ich bei ebay noch für viel Geld hätte verkaufen können.

LG, Andrea

Beitrag von silbermond65 - 20.07.10 - 20:34 Uhr

Ich weiß zwar nicht, ob das sicher stimmt - würde das aber durchaus unterstützen.

Blödsinn !
So lange sie nur die Klamotten ihrer Kinder oder andere Sachen aus ihrem Haushalt verkauft und das ganze nicht grad gewerblich aufzieht,wird da überhaupt nichts als Einkommen angerechnet.

Beitrag von mamavonyannick - 20.07.10 - 20:53 Uhr

Wenn man sich also von seinem ALG2 etwas kauft und das selbe dann für weniger oder gleiches Geld weiter verkauft, dann findest du das richtig? Komische Einstellung hast du.#kratz

m.

Beitrag von luckylike - 20.07.10 - 21:35 Uhr

hallo

meinst du jetzt mich damit das ich eine komische einstellung habe?
lucky

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.10 - 22:16 Uhr

Ich denke nicht, dass sie dich meinte.

Beitrag von mamavonyannick - 21.07.10 - 07:40 Uhr

Nein, ich meinte nicht dich. Ich finde es in Ordnung, dass du bei ebay die Sachen verkaufst.

vg, m.

Beitrag von sheena87 - 20.07.10 - 22:25 Uhr

Na dann erzähl mal wie du es handhaben würdest...

Was soll deiner Meinung nach mit diesem gekauften Eigentum passieren?

Verschenken an Leute die kein Alg 2 empfangen #kratz, wegschmeißen damit man daran keine Tausenden mehr "verdient" ?

....

achja es gibt Menschen die kurzzeitig Alg 2 empfangen und somit DAVOR schon Geld für eigene Sachen verdient haben...

Sei doch froh wenn "deine" Steuergelder mehrfach vernudelt und jeder Penny umgedreht wird (od. halt eben gut erhaltene Kleidung vom Kind weiterverkauft wird)...

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.10 - 22:35 Uhr

Du hast der falschen Userin geantwortet.

Beitrag von sheena87 - 20.07.10 - 22:38 Uhr

Hallo,

nein ich glaube nicht denn diese findet es ja auch nicht richtig, sein Privateigentum weiterzuverkaufen weil man es ja mit "Alg 2 Geld" gekauft hat...

Beitrag von elli2803 - 20.07.10 - 22:57 Uhr

Ich glaube das hast du falsch verstanden :-)

Beitrag von sheena87 - 20.07.10 - 23:01 Uhr

Dann wars wohl ironisch gemeint... sorry #hicks

Beitrag von mamavonyannick - 21.07.10 - 07:44 Uhr

Hab noch mal nachgelesen. Da hab ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. "dann findest du das richtig" war eigentlich darauf bezogen, dass die Userin, der ich geantwortet habe, es in Ordnung findet, dass die Einnahmen bei ebay auf das ALG2 angerechnet werden. Ich finde das komplett falsch, denn es handelte sic ja um das Privateigentum der TE.

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.10 - 22:16 Uhr

Denk' nach.

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.10 - 22:21 Uhr

Beispiel: Eine Mutter kauft Kleidung für ihr Kind in einem Versandhaus per Nachnahme. Schickt es dann wieder zurück, weil die Sachen nicht passen, das Versandhaus überweist das Geld zurück. Soll das Einkommen sein?!

Genauso verhält es sich mit ebay-Verkäufen privater Natur. Erstens ist angemessener Hausrat geschütztes Vermögen. Wenn ich aus diesem geschützten Vermögen etwas zu Geld mache, kann es kein Einkommen sein, Allerwerteste.

Zweitens kann bei ebay das Gleiche passieren wie in meinem obigen Beispiel: Man kauft etwas (viele kaufen bei ebay, weil sie dort günstig an Kleidung herankommen), stellt fest, es passt nicht und verkauft es wieder. Das KANN dann kein Einkommen sein.

Aber auf solche Dinge kommt man natürlich nur, wenn man mal nachdenkt und nicht nur tumb und sozialneidisch Stammtischgesülze ablassen will.

Beitrag von jeremiaskilian - 21.07.10 - 21:46 Uhr

#contra Was für ein Quatsch!!!

Das hieße ja dann, ein Alg2-Empfänger müsste alles was er nicht mehr braucht verkaufen oder zu Geld machen...

NACHDENKEN!!!!!

Beitrag von carrie23 - 20.07.10 - 19:24 Uhr

Soweit ich hier schon gelesen habe stimmt das nicht weil es lediglich eine Vermögensumschichtung ist.
Auch wenn meine Vorschreiberin das als richtig und gut empfinden mag-ich sehe dies anders da dir die Klamotten ja auch Geld gekostet haben und du niemals das Selbe wieder raus bekommst was du dafür bezahlt hast

Beitrag von spumsel - 20.07.10 - 19:24 Uhr

Hey,
stimmt nicht. Siehe:
Verkäufe aus deinem Eigentum sind keine Einnahmen (Zufluß).

Im SGB II gibt es in § 12 Abs. 3 Nr. 1 SGB II eine analog anzuwendende Rechtsvorschrift, dort heißt es: „ Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen … angemessener Hausrat“. Folglich wird geschützter Hausrat vom Geldeswert durch die Veräußerung auf dem Flohmarkt, ebay u.ä. lediglich in Geld umgewandelt.

lg

Beitrag von luckylike - 20.07.10 - 20:05 Uhr

hallo

vielen dank für deine info, mir kam es auch irgendwie komisch vor und konnte das nicht so glauben, kennst du dich bisschen aus und kannst mir helfen in einer anderen sache bzgl algII ?

vg lucky

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.10 - 22:22 Uhr

Wie lautet denn deine Frage? Hier sind einige, die sich auskennen, mich eingeschlossen.

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.10 - 22:16 Uhr

#pro

Beitrag von manavgat - 21.07.10 - 11:44 Uhr

Es stimmt nicht! Da es nur eine Vermögensverschiebung ist.

Teil denen schriftlich mit, dass Du nur Gegenstände aus deinen eigenen Haushalt weiterverkaufst, z. B. Kinderkleidung, damit du Dir dann das kaufen kannst, was Du benötigst. Dass eine Anrechnung nur erlaubt ist, sollte es gewerblich sein (z. b. wenn Du Sachen für andere verkaufst oder Gegenstände kaufst und für mehr Geld weiterverkaufst). Dass Du hiermit versicherst, dass es sich nicht um gewerbsmäßen Verkauf handelt.

Dann bist Du aus der Nummer raus, egal was hier behauptet wird.

gruß

Manavgat