Hallo,
ich bin gerade in 3 Jähriger Elternzeit und ich habe überlegt, ob mir Arbeitslosengeld zusteht wenn mein AG mich am ersten Arbeitstag (nach 3 jähriger Elternzeit) kündigt. Meine vertraglich geregelte Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und vor meinen Mutterschutz habe ich 5 Jahre in der Firma vollzeit gearbeitet.
Bitte helft mir.
Danke LG Sabrina
Arbeitslosengeld bei Kündigung nach Elternzeit???
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Beitrag von satewa - 20.07.10 - 20:37 Uhr
Beitrag von fraukef - 20.07.10 - 21:10 Uhr
ja dir steht ALG zu.
Ich musste nach meiner Elternzeit einen AUflösungsvertrag machen - und hab auch ALG 1 bekommen - ohne Probleme. Maßgeblich ist die Zeit, die du vor der Elternzeit gearbeitet hast!
LG
Frauke
Beitrag von susannea - 20.07.10 - 21:40 Uhr
Das stimmt so glücklicher Weise gar nciht. Wenn man wirklich in Elternzeit ist (also ruhendes Arbeitsverhältnis) oder davor in einem Arbeitsverhätnis stand, dann zählt sogar die Elternzeit mit als Anwartschaftszeit!
Beitrag von fraukef - 20.07.10 - 22:25 Uhr
na noch besser!
So genau war ich da nicht informiert - bei mir hätten auch die Zeiten vorher gereicht...
