Hallo Ihr lieben,
ich bin aktuell noch in Elternzeit. Diese endet am 28.12.2010. Jetzt bin ich schwanger, voraussichtlicher ET 05.02.2011. Das heißt der Mutterschutz beginnt am 25.12.2010.
Wie sieht das dann mit dem Mutterschutzgeld aus? Denn eigentlich würde ich ja ab dem 28.12.2010 wieder Vollzeit arbeiten gehen? Gibt es dann vom AG auch noch einen Anteil oder nur die 13 € von der Krankenkasse?
Beim Elterngeld werde ich ja dann den mindestbetrag in Höhe von 300€ beokmmen wenn ich richtig liege.....
Vielen Dank für Eure Hilfe!
in Elternzeit schwanger - Frage zu Muttschutzgeld etc.
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Beitrag von loelemaus - 21.07.10 - 08:00 Uhr
Beitrag von wunschmama83 - 21.07.10 - 08:24 Uhr
Hallo!
Hoffentlich ändert sich Dein ET nicht noch nach hinten 
Sonst könnts knapp werden bezüglich Mutterschaftsgeld von der KK bzw. dass Du evtl. sogar noch arbeiten musst zwischen Elternzeit und Mutterschutz. Allerdings würdest Du dann den Arbeitgeberzuschuss bekommen.
13 Euro pro Tag stehen Dir zu, ohne Arbeitgeberzuschuss. Den bekommst Du nur wenn Du zwischendrin gearbeitet hast.
Ich denke Du bekommst den Mindestsatz plus Geschwisterbonus wenn Dein Kind unter 3 (glaub ich...) ist.
Wenn was falsch ist, bitte verbessern
Beitrag von susannea - 21.07.10 - 15:22 Uhr
DAs stimmt überhaupt nicht, ab 28. steht ihr der volle AG Zuschuss zu, nur die Tage davor nur die 13 Euro. Und wenn sie Glück hat und sich das noch nach vorne verschiebt, dann gibts den AG-zuschuß länger. Da sie ja auch noch Urlaub für Dezember bis mindestens März bekommt muss sie sicher zwischendurch auch nicht arbeiten!
Beitrag von jenny-79 - 21.07.10 - 12:13 Uhr
Hallo,
da Du ja nicht mehr arbeiten gehst, bekommst Du 13,00 Euro pro Tag von der KK Mutterhschaftsgeld.
Du bekommst 300,00 Euro Elterngeld plus 75,00 Euro Geschwisterbonus (bis zum 3. LJ des Geschwisterkindes). Wie alt ist denn das ältere Kind?
LG
Jenny
Beitrag von susannea - 21.07.10 - 15:23 Uhr
DAs ist doch totaler Blödsinn!
Sie bekommt natürlich den Ag-Zuschuß und wieviel Elterngeld sie erhält kann man doch gar nicht ohne weitere Angaben sagen!
Beitrag von jenny-79 - 21.07.10 - 16:45 Uhr
Wieso ist das totaler Blödsinn?
Sie arbeitet doch zur Zeit nicht und wird auch nicht arbeiten, also bekommt sie keinen Zuschuß vom AG. Da sie zur Zeit nicht arbeitet würde die TE den Sockelbetrag von 300,00 Euro bekommen. Ich hatte ungefähr den gleichen Fall und bei mir war das so. Ist jetzt fast zwei Jahre her, kann mir nicht vorstellen, dass sich da was geändert haben soll. Oder?
Woher weißt Du das denn?
LG
Jenny
Beitrag von susannea - 21.07.10 - 17:00 Uhr
Klar ist das Blödsinn!
Da bei ihr die Elternzeit im Mutterschutz endet ist es, als ob sie arbeitet oder gearbeitet hat, da bekommt sie natürlich den vollen Ag-Zuschuß zur Vollzeitstelle.
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html unter 3.5.
Ob sie beim Elterngeld mehr bekommt hängt davon ab, wie alt das vorherige Kind ist.
Denn Monate in denen sie Elterngeld bezogen hat werden durch Monate vor dem Mutterschutz vom vorherigen Kind ersetzt!
Nachzulesen im MuSchG, BEEG usw.
Beitrag von jenny-79 - 21.07.10 - 17:08 Uhr
Unter anderem steht dort:
"Vom Arbeitgeber einen Zuschuss (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld
und dem Netto- Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn
der Schutzfrist) "
Wenn sie vorher nicht gearbeitet hat, kann doch auch nicht der Durchschnittsverbrauch genommen werden.
Also entweder hat mein AG damals echt Bockmist gebaut, oder aber Du erklärst mir irgendwas falsch.
An die TE: Sorry für das Durcheinander. Hast Du denn gearbeitet?
Beitrag von jenny-79 - 21.07.10 - 17:10 Uhr
Nicht Durchschnittsverbrauch ich meinte natürlich den Durchschnittsverdienst. Hier im Hintergrund fahren die Männer Motorrad, bin wohl abgelenkt worden.
Beitrag von susannea - 21.07.10 - 17:21 Uhr
Du kannst scheinbar nciht wirklich lesen, was ich dir schreibe!
"3.5.2 Endet die Elternzeit während der neuen Mutterschutzfrist
-> Von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld (bis zu 13 € / Tag)
-> Vom Arbeitgeber einen Zuschuss für den nach dem Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Netto-Durchschnittsverdienst des Arbeitsverhältnisses, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre) "
Generell können ja nicht nur 3 Monate genommen werden, auch bei 1 Woche die du gearbeitet hast, würde einfach das Gehalt der Woche genommen werden und nicht der letzten 3 Monate. Steht alles im MuSchG!
Beitrag von jenny-79 - 21.07.10 - 18:31 Uhr
OK, dann werde ich mich mal an meinen AG wenden, denn ich habe nur die 13,00 Euro pro Tag bekommen. DANKE!
Beitrag von susannea - 21.07.10 - 15:24 Uhr
Ab28. steht dir der volle AG Zuschuss zu, nur die Tage davor nur die 13 Euro. Und wenn du Glück hast und sich das noch nach vorne verschiebt, dann gibts den AG-zuschuß länger.
Da du ja auch noch Urlaub für Dezember bis mindestens März bekommt musst du sicher zwischendurch auch nicht arbeiten!
Elterngeld hängt davon ab, wie lange du in Elternzeit warst und wie lange du vom letzten Kind Elterngled erhalten hast!
Beitrag von loelemaus - 21.07.10 - 21:26 Uhr
Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Hat mir sehr weitergeholfen!!!
