Hallo 
Ich durchforste hier gerade unsere Versicherungen und vergleiche im Netz.
Jetzt steht hier in meinem Versicherungsschein der Privathaftpflicht:
- Forderungsausfallversicherung:
für Personen und Sachschäden
Rechtsschutz innerhalb der Forderungsausfallversicherung ab einem
Streitwert von 1.000€
Entschädigung je Rechtsschutzfall bis 150.000€
Erreiche leider grade keinen bei der Versicherung um nachzufragen 
Was bedeutet das genau?
Also mit dieser Forderungsausfall 


Kann mich mal jemand aufklären 
Gruss, die Polly
an alle, die sich mit Versicherungen auskennen
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Beitrag von pollypo - 21.07.10 - 10:26 Uhr
Beitrag von swety.k - 21.07.10 - 10:59 Uhr
Hallo,
mal ganz grob gesagt: Wenn jemand an Dich Geld zahlen muß, hast Du eine Forderung gegen denjenigen. Und wenn der nicht zahlen kann, weil er z.B. insolvent ist, dann hast Du einen Forderungsausfall, die Zahlung fällt quasi aus.
Liebe Grüße von Swety
Beitrag von pollypo - 21.07.10 - 11:14 Uhr
...und dann springt also die Versicherung ein 
Ist das dann in etwa eine Rechtsschutzversicherung?
Nenn mich ruhig blöde, aber ich steh grad total auf dem Schlauch
Beitrag von swety.k - 21.07.10 - 11:59 Uhr
Da könnte ich nur Mutmaßungen äußern. Mit Bankdingen kenne ich mich gut aus, mit Versicherungsdingen nur wenig. Sorry.
Liebe Grüße von Swety
Beitrag von mamavonyannick - 21.07.10 - 12:09 Uhr
Nein!
Die Rechtschutzversicherung zahlt die Kosten, die dir durch den Rechtsstreit entstehen.
Diese Forderungsausfalldeckung soll für den Schaden aufkommen, den dir der andere zugefügt hat. Nehmen wir also an, dein Nachbar lässt das wasser laufen und du hast auf deiner Couch was davon. Die Couch und einige Möbel gehen dadurch kaputt, dein Nachbar kann aber nicht zahlen und hat selbst keine eigene Versicherung. Dann springt theoretisch die Forderungsausfalldeckung ein.
In den meisten Fällen ist dafür aber u.a. Voraussetzung, dass du gegen deinen Nachbar geklagt und einen Titel erwirkt hast. einfach hingehen zur Versicherung und sagen: Mein Nachbar schuldet mit 2000€ das geht leider nicht.
vg, m.
Beitrag von pollypo - 21.07.10 - 12:45 Uhr
