Vor Ende des Mutterschutzes wieder arbeiten?!

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Beitrag von devilsbride88 - 21.07.10 - 11:44 Uhr

Hallo ihr Lieben,

ich würde gerne so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen, so 2 Tage die Woche ein paar Stunden...

Aber wie ist das mit dem Mutterschutz...gibt es Strafen wenn man nicht 8 Wochen wartet, wenn ja für wen?

LG Sarah

Beitrag von kati543 - 21.07.10 - 11:50 Uhr

Es ist verboten eine Wöchnerin zu beschäftigen. Es gibt ein absolutes Beschäftigungsverbot, was auch nicht durch den Wunsch der Frau zu arbeiten, aufgehoben werden kann.
Strafen gibt es generell für denjenigen, der sich nicht an die Regeln hält. Also in dem Fall der Arbeitgeber und die Mutter.

Beitrag von mansojo - 21.07.10 - 11:58 Uhr

hallo,

mmh ,bei einem angestelltenverhältnis geb ich dir recht
ich glaub kaum das man ein arbeitgeber findet der einen beschäftigt

aber wie sieht es bei selbstständigkeit aus?

ich glaub kaum das man selbstständigen verbieten kann zu arbeiten


absolutes beschäftigungsverbot halte ich für nicht richtig

Beitrag von kati543 - 21.07.10 - 12:07 Uhr

Tja... es ist aber so. Eine Geburt ist nun mal mit massiven Änderungen des Körpers verbunden. Darauf muß Frau sich erst einmal wieder einstellen. Nicht umsonst haben Frauen z.B. nach der Geburt Rückenprobleme...sie gehen/stehen so als ob sie noch ihr bereits geborenes kind mittragen würden. Ohne diese Pflichtpause kann es wirklich schnell zu schwereren problemen kommen.
Bei selbstständigen Frauen ist das so eine Sache. Niemand kann etwas sagen, wenn du dich an den heimischen PC setzt und einen Vortrag z.B. ausarbeitest. Rechnungen schreiben ist schon was anderes, das geht ja nach draußen. Dafür solltest du dann eine Person haben, die du vorschieben kannst.

Beitrag von lexika - 21.07.10 - 12:29 Uhr

Erzähl bitte keinen Blödsinn!

Der gesetzliche Mutterschutz gilt NUR für Angestellte.

Selbstständige dürfen Rechnungen schreiben und Studentinnen in die Vorlesung gehen - wenn SIE das wollen.

Beitrag von kati543 - 21.07.10 - 12:52 Uhr

Nein, er zählt noch für ein paar andere Frauen, unter Umständen sogar für Schüler.

Beitrag von sissy1981 - 21.07.10 - 12:31 Uhr

Für Selbstständige gilt doch die gesetzliche Regelung auch nicht, sondern -logischerweise- nur bei abhängig Beschäftigten