Hallo,
hab mal eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruches, der ja bis Ende Mutterschutz berechnet wird.
Geburtstermin des Kindes (ich werde Tante
) ist vorraussichtlich der 4.10.2010. Mutterschutz, 8 Wochen danach würde dann bis 06.12.2010 gehen.
Bei 24 Tagen Urlaubsanspruch wären dass 11 Tage bis einschließlich November? Oder zählt der Dezember noch teilweise mit?
Wir wissen es nicht genau......kann uns jemand helfen? 
Danke 
Stefa
Resturlaub nach Mutterschutz?
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Beitrag von stefa123 - 21.07.10 - 12:06 Uhr
Beitrag von kati543 - 21.07.10 - 12:08 Uhr
Der Dezember zählt komplett mit.
Beitrag von stefa123 - 21.07.10 - 13:50 Uhr
Wo steht das? Ich dachte, man hat nur Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes!? 
Stefa
Beitrag von kati543 - 21.07.10 - 14:19 Uhr
Danach geht sie in Elternzeit, oder? Für Mutterschutz hat man ganz normal Urlaubsanspruch. Bei Elternzeit ist es so, dass nur für jeden VOLLEN Monat Elternzeit 1/12 des Urlaubsanspruchs abgezogen werden darf. Geht sie nach dem Mutterschutz wieder arbeiten, hat sie den vollen Jahresurlaubsanspruch. Daraus ergibt sich, dass es für jeden angefangenen Monat Mutterschutz für einen vollen Monat Urlaubstage gibt. Das ist nicht nur ein Gesetz, sondern die Kombination aus vielen.
http://www.babycenter.de/pregnancy/familiewerden/urlaubsanspruch_experte/
http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/urlaubsanspruch-mutterschutz-elternzeit-1606/
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2008/expertentipp-urlaubsanspruch-im-mutterschutz-ii/
Beitrag von nusch - 21.07.10 - 15:04 Uhr
Danke Kati, endlich mal ein eindeutiger Link (hobsons)!
Beitrag von susannea - 21.07.10 - 15:28 Uhr
Wichtig ist, dass es nicht jeder volle Monat, sondern jeder volle Kalendermonat ist!
Beitrag von stefa123 - 21.07.10 - 15:32 Uhr
Danke für deine Antwort! 
