Bei erneuter Schwangerschaft währen der Elternzeit...

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Beitrag von summer1412 - 21.07.10 - 12:22 Uhr

....den Arbeitgeber darüber aufklären?


Hallo Ihr Lieben!

Meine Frage steht oben.

Und zwar wird meine Tochter in 2 Tagen 10 Monate alt. Verhüten tun wir nicht, da wir uns ein weiteres Kind wünschen.

Bis Ende November 2011 bin ich noch in Elternzeit. Wie ist es, wenn ich bis dahin schwanger werde, muß ich meinen Arbeitgeber darüber aufklären? Wegen erneuter oder erweiterter Elternzeit wegen Nachwuchs?

Zudem ist mein Arbeitgeber 700 Km von meiner jetzigen Heimat ( wegen Umzug) entfernt, d.h. ich werde nach der Elternzeit nicht mehr dort arbeiten.
Das Arbeitsverhältniss besteht noch und ich bin somit noch in ungekündigter Stelle.

Und wie sieht es mit dem Elterngeld für das 2. Kind aus? Sind das auch wieder 67% von meinem vorigen Gehalt oder dann nur noch der Mindestbetrag von 300 Euro? Wenn es jetzt geklappt haben sollte, wären die zwei 18 Monate auseinander.

Danke für Antwort und einen schönen Tag Euch, wünscht Summer1412 #sonne

Beitrag von kati543 - 21.07.10 - 12:45 Uhr

Du MUSST deinen AG nur über die Geburt informieren. Alles andere ist freiwillig. Es wäre natürlich für den AG wesentlich besser planbar, wenn du das Ganze ziemlich zeitig bekannt gibst.

Beitrag von summer1412 - 21.07.10 - 12:52 Uhr

Durch den Umzug bin ich nun eh 700 Km von meinem Arbeitgeber entfernt und dieser weiß, daß ich nach der Elternzeit nicht mehr wieder kommen werde. Nur bin ich noch in ungekündigter Posizion wegen Elternzeit.

Beitrag von susannea - 21.07.10 - 15:35 Uhr

Dann reicht es ihm die Geburtsurkunde zu geben wenn du durchgängig noch in Elternzeit bist.

Beitrag von kati543 - 21.07.10 - 15:37 Uhr

Wie gesagt, gesetzlich reicht es, wenn du ihn über die Geburt informierst. Mehr musst du nicht tun.

Beitrag von summer1412 - 21.07.10 - 17:43 Uhr

Wenn sich die Elternzeit verlängert, verlängert sich dann auch automatisch das Arbeitsverhältnis, so lange keiner von beiden kündigt?

Gut, dann würde ich nur die Geburtsurkunde nachreichen und den Antrag auf Elternzeit (habe ich bei meinem ersten Kind auch schriftlich mit meinem Arbeitgeber gemacht und war kein Problem).

LG Summer1412