Hallo ihr Lieben,
ich bin nun schon seit etwas mehr als 2 Jahren bei der gleichen Firma beschäftigt.
Ich habe gleich zu Beginn einen befristeten Vertrag bekommen bis Juni 2010 (also 2 Jahre am Stück).
In der Zwischenzeit ist ein Mitarbeiter in meiner Abteilung krank geworden (schon seit einem 3/4Jahr). Ich habe diesen Kollegen dann vertreten.
Daraufhin wurde der Vertrag nochmal um 3 Monate verlängert und jetzt nochmal für 2 Monate - also bis 31.10.10, mit der Begründug, dass ich den besagten Kollegen vertreten muss.
Darf man mit dieser Begründung beliebig oft verlängern?
Und was passiert, wenn der Kollege wieder gesund ist?
Ist es möglich, dass man den Vertrag mit einer neuen Begründung wieder verlängert?
Ich hoffe, dass sich auf diesem Gebiet jemand auskennt und mir bei meinen Fragen weiterhelfen kann.
Danke
namen
Befristeter Vertrag - wer kennt sich aus?
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Beitrag von ichbraucheeinennamen - 21.07.10 - 16:09 Uhr
Beitrag von tanteelli - 21.07.10 - 16:25 Uhr
Hi,
habs dir mal kopiert:
•Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit sachlichem Grund
Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn
--nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung besteht wie bei Projekten oder bei der Vertretung eines anderen Mitarbeiters, der durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Sabbatical, Elternzeit nicht zur Verfügung steht
--Der befristete Vertrag kann 1 Tag und bis zu 2 Jahre dauern. Durch die Möglichkeit, diesen bis zu 3 Mal mit jeweils bis zu 2 Jahre zu verlängern (Kettenbefristung), ergibt sich eine Anstellungsdauer von maximal 8 Jahren. Der sachliche Grund, der zu Verlängerungen führt, kann jedes Mal ein anderer sein.
Beitrag von vwpassat - 21.07.10 - 16:30 Uhr
Formal scheint das korrekt zu sein, siehe hier:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_03.html
Ich würde es u.U. aber von einem Anwalt prüfen lassen.
Beitrag von forgoline2008 - 21.07.10 - 21:31 Uhr
Hallo,
bin seit 6 Jahren bei gleicher Firma,gleicher Abteilung + hab die 3. Befristung...
Glaub mir,a wenn des ALLE sagen,wenn Sachgrund angegeben wird,kann ma fast,leider,oft verlängert werden!
Bei uns in Firma sind viele,die scho 8 Jahre nur mit Befristungen angestellt sind+immer wieder verlnängert werden.
Ist alles 'ne Frechheit!
GLG,
Forgoline,die ab 01.09. in neuer Abteilung anfängt,zwar mit 1-Jahresvertrag,aber Aussicht auf Festvertrag
Beitrag von uns_uwe - 22.07.10 - 12:47 Uhr
Mit einem Sachgrund kann quasi ohne Begrenzung und beliebig oft verlängert werden.
Du kannst keine gültige Verlängerung ohne Sachgrund nur mit einer Frist erhalten.
Du hast einen unbefristeten Vertrag sofern deine Befristung ausläuft und Du am nächsten Tag zur Arbeit kommst bzw. eingeteilt bist.
Du hast einen unbefristeten Vertrag sofern Dir ein befristeter Vertrag einen Tag zu spät vorgelegt wird.
Du kannst auf einen unbefristeten Vertrag klagen, sofern der vertretene Kollege ausscheidet.
Du kannst auf einen unbefristeten Vertrag klagen, sofern als Sachgrund "finanzielle Gründe" angegeben werden. Hier gilt der Grundsatz das der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko zu tragen hat.
