Guten Morgen ihr Lieben...
Habe gerade meinen Elterngeldbescheid bekommen und bin aus allen Wolken gefallen! Ich konnte eh nicht mit viel rechnen, da ich seit meinem 1. Kind nur noch Teilzeit arbeite (keine Betreuung ab 16uhr)!
So okay hatte Krankengeld in der SS bezogen, gut wusste das sich das schonmal negativ aufs Elterngeld berechnet, was ja schon unschön ist da man sich eine Krankheit nicht aussucht! Aber voll der Hammer ist, das mein Unternehmen mir 3 Monate Insolvenzgeld gezahlt hatte und dennoch war ich in der Zeit wie gehabt arbeiten. Das Amt hat mir vom Durschnitts Nettolohn diese 3 Monate als Null-Einkommen berechnet und alles durch 13. Das sind jetzt 250euro weniger pro Monat für mich! Was uns sehr fehlt, zumal wir ja nun eine Person mehr sind! Ingesamt haben wir nun 400 euro weniger zum Leben (Kindergeld bedacht)!
Ich war doch nicht in der Zeit arbeitslos...finde das mega heftig und ungerecht! Kann man da nicht gegen angehen?
Und bitte keine blöden Kommentare hier von wegen"wenn man sich keine Kinder leisten kann, soll man es lassen"usw. Mein Lebensgefährte und ich sind seit der Ausbildung (`96) fest im Job! Nicht jeder hat das Glück einen guten Stundenlohn zu haben und ich denke das sollte nicht auschlaggebend dafür sein ob man Kinder bekommen darf oder nicht!
Und schon garnicht haben andere darüber zu Urteilen, welche Gehaltsklassen Kinder haben dürfen! Das ist Niveaulos!
LG Meltem
Frustposting :-( Elterngeldberechnung!
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von wuchtbrumme79 - 22.07.10 - 09:22 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 22.07.10 - 09:26 Uhr
Es ist nicht entscheidend, ob Du arbeitslos warst.
Lohnersatzleistungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Beim Krankengeld wäre es anders, wenn es eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war, ansonsten zählen diese Leistungen nicht.
LG
Beitrag von emmy06 - 22.07.10 - 09:29 Uhr
Lohnersatzleistungen zählen nun einmal nicht als anzurechnendes Einkommen.
So bitter das an dieser Stelle für Euch auch ist...
LG
Beitrag von goldtaube - 22.07.10 - 09:38 Uhr
Es ist korrekt, dass das Insolvenzgeld nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird.
Beitrag von vwpassat - 22.07.10 - 10:47 Uhr
Es ist nunmal korrekt so.
Was mir bitter aufstößt, ist das hier:
"" Und bitte keine blöden Kommentare hier von wegen"wenn man sich keine Kinder leisten kann, soll man es lassen"usw. Mein Lebensgefährte und ich sind seit der Ausbildung (`96) fest im Job! Nicht jeder hat das Glück einen guten Stundenlohn zu haben und ich denke das sollte nicht auschlaggebend dafür sein ob man Kinder bekommen darf oder nicht! ""
Es kann doch keiner dafür, dass Dein AG in Insolvenz war/ist und dass Du nicht den besten Stundenlohn hast. Klar könnt Ihr Kinder bekommen, warum aber meint jeder, sich über die überaus hohen Sozialleistungen dann noch aufzuregen, nur weil man aus irgendeinem Grund nicht das Maximum herausbekommt?
Beitrag von wuchtbrumme79 - 22.07.10 - 12:19 Uhr
Hätte dich hier sehr vermisst!!!
Beitrag von susannea - 22.07.10 - 11:21 Uhr
DAs Lohnersatzleistungen nicht zählen war dir ja bekannt, also warum die Überraschung?
Durch 13 ist sicehr cniht geteilt worden, sondern durch 12, aber vorher sind 920 Euro abgezogen worden (Werbungskosten), auch das sollte bekannt gewesen sein. Also da dürfte es keine Überraschungen gegeben haben.
Nun stellt sich aber die wesentliche Frage, ob du z.B. schwangerscahftsbedingt krank warst, dann zählen die Monate nämlich nciht mit sondern werden durch Moante davor ersetzt (Frage ist natürlich, ob du da Einkommen hattest!).
Beitrag von derhimmelmusswarten - 22.07.10 - 12:18 Uhr
Ich kann deinen Ärger verstehen. Du warst schließlich arbeiten. Jeder andere würde sich auch ärgern. Vielleicht steht euch ja nun Wohngeld zu? Weiß ja nicht, wie hoch euer Einkommen ist.
