Hallo,
ein Kollege von mir hat einen befristeten Vertrag (2 Jahre), aus dem er jetzt gerne raus möchte (läuft noch bis November). Hat er eine Chance? Unser AG möchte ihn jetzt nicht gehen lassen, hat aber auch schon angekündigt, daß er im November keine Verlängerung bekommt.
Ihm Mietrecht gibt es ja z.B. asymmetrische Kündigungsfristen, gibt es das im Arbeitsrecht auch?
Falls einer was weiß - danke für die Info...
befristeter Vertrag - Kündigung
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Beitrag von schwarzbaer - 22.07.10 - 09:28 Uhr
Beitrag von goldtaube - 22.07.10 - 09:45 Uhr
Die Frage ist was im Vertrag steht? Steht dort drin das ordentlich gekündigt werden kann? Wenn nicht dann sieht es schlecht aus.
Bliebe nur die außerordentliche Kündigung bzw. die einvernehmliche Auflösung des Vertrages.
Zitat:
Für die vorzeitige Beendigung des wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses gelten folgende Grundsätze (§ 15 Abs.3, 4 TzBfG):
* Die ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für eine vorzeitige Kündigung des Arbeitnehmers.
o Ausnahme:
der Arbeitsvertrag oder ein auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag lassen die ordentliche Kündigung auch vor Ablauf der Befristung zu
o Ausnahme:
nach Ablauf von 5 Jahren kann auch das befristete Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden (Kündigungsfrist: 6 Monate)
o Ausnahme:
bei Insolvenz des Arbeitgebers
--> hierzu: BAG, Urteil vom 06.07.00
* Für die außerordentliche Kündigung und die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag) gelten auch während der Befristung keine Besonderheiten.
Zitatende
Quelle: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/15.html
Beitrag von risala - 22.07.10 - 09:48 Uhr
Jetzt bin ich aber baff - diesen Kündigungsausschluss hatte ich noch nie und auch verschieden Bekannte nicht! Aber gut zu wissen.
Beitrag von goldtaube - 22.07.10 - 09:49 Uhr
Das wissen leider die wenigsten. Dann habt ihr bisher nur Glück gehabt, dass ihr eine Kündigungsfrist drinstehen hattet.
Beitrag von risala - 22.07.10 - 09:45 Uhr
Hi,
in dem Arbeitsvertrag muss eine Kündigungsfrist festgehalten sein. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Ich hatte selbst bisher 3 befristete Verträge - und alle mit 4wöchtiger Kündigungsfrist.
Der einzige Unterschied zu unbefristeten Verträgen besteht darin, dass es keiner Kündigung des AG bedarf, wenn der Vertrag einfach nicht verlängert wird. Der läuft halt einfach aus.
Gruß
Kim
Beitrag von goldtaube - 22.07.10 - 09:48 Uhr
<<Hi,
in dem Arbeitsvertrag muss eine Kündigungsfrist festgehalten sein. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
<<
Bei befristeten Arbeitsverträgen ist das anders.
Beitrag von risala - 22.07.10 - 09:52 Uhr
Hi,
habe ich gerade gelesen! Kannte ich leider nicht und habe meine Aussage bereits revidiert!
Gruß
Kim
Beitrag von risala - 22.07.10 - 09:50 Uhr
den o.g. Part kannte ich gar nicht - und kenne auch keinen, der einen solchen befristeten Vertrag hatte!
Am besten schaut Dein Kollege wirklich in seinen Arbeitsvertrag rein.
ABER: wenn er einen Vertrag woanders bekommen kann, würde ich alles daran setzen, früher aus dem derzeitigen Vertrag zu kommen.
Gruß
Kim
Beitrag von schwarzbaer - 22.07.10 - 10:03 Uhr
danke für die Antworten, ich werde ihn mal losscheuchen in den AV gucken
Beitrag von uns_uwe - 22.07.10 - 12:39 Uhr
Bzw. den Tarifvertrag.
Für den öffentlichen Dienst gab es dazu z. B. extra den SR 2y.
Beitrag von schwarzbaer - 23.07.10 - 12:51 Uhr
ham wa nich 
Unsere Firma ist nicht tarifgebunden. Schade eigentlich, dann würden wir alle ordentlich mehr verdienen.
Beitrag von parzifal - 22.07.10 - 14:00 Uhr
Warum will er denn schon jetzt (sofort?) ausscheiden.
