Hallo zusammen,
mein Mann bekommt ab 01.09. eine Teilzeitstelle, wo er maximal 1200€ verdienen wird. Ich bin gerade mit meinem Studium fertig geworden und habe leider noch keine Anstellung gefunden, allerdings bin ich fleißig auf der Suche. Hätte ich denn ein Recht auf Hartz 4, da mein Mann nur 1200€ verdient und unsere Miete beträgt ca. 530€ ?
Wir müssen halt schauen wie wir in den nächsten Monaten über Wasser bleiben können, bis ich eben einen Job gefunden habe.
Wie würde denn das Ganze mit Kind aussehen, hätte man da mehr Anspruch auf Unterstützung?
lg, hanya.
Ab wann recht auf Hartz 4 Unterstützung?
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Beitrag von hanya - 22.07.10 - 10:56 Uhr
Beitrag von grafzahl - 22.07.10 - 10:59 Uhr
> Wie würde denn das Ganze mit Kind aussehen, hätte man da mehr Anspruch auf Unterstützung?
Das wird sicher eine sehr schöne Diskussion.
Beitrag von lisasimpson - 22.07.10 - 11:00 Uhr
"Wie würde denn das Ganze mit Kind aussehen, hätte man da mehr Anspruch auf Unterstützung? "
das weiß ich nicht- ich weiß aber daß du mit Kind WENIGER chance auf einen job hast, so direkt nach dem studium..
"Hätte ich denn ein Recht auf Hartz 4"
ich denke weder auf herrn harz 1,2,3 oder 4- aber wen ndu wissen willst, ob ihr ALG2 bekommen könnt, dann würd ich dir ne google- suche nach "alg2 rechner" empfehlen
lisasimpson
Beitrag von hanya - 22.07.10 - 11:07 Uhr
Hallo,
mich würde es nur interessieren, in wie weit es da Unterschiede gibt, ob mit oder ohne Kind.
Ich kann dich beruhigen, ich kann auf natürlich Wege keine Kinder kriegen, von daher gibt es zu diesem Thema nicht mehr zu sagen.
lg
Beitrag von lisasimpson - 22.07.10 - 11:23 Uhr
gibt keinen unterschied für DICH- nur eben was fürs kind.
wobei dir eben dsa Kindergeld, das jeder bekommt auch angerechnet würde.
aber geb doch deien varianten alle in den rechner ein- dann siehst du den unterschied.
ich würde mit einem "plus" fürs kind von etwa 50€ (über dem kindergeld) rechnen..
im ersten jahr dann noch dsa elterngeld in höhe von 300€ (im Moment noch anrechnungsfrei)..
aber genau kann ich es dir nicht sagen...
lisasimpson
Beitrag von windsbraut69 - 22.07.10 - 15:29 Uhr
ALGII gibt es pro Kopf als festen Betrag (für Kinder geringer) plus angemessene Kosten der Unterkunft.
Du bekommst mit Kind(ern) zwar mehr, hast aber auch mehr Kosten und es rechnet sich nicht wirklich!
Beitrag von carrie23 - 22.07.10 - 11:01 Uhr
Hast du jetzt vor dir einen Job zu suchen oder mehr Unterstützung durch ein Kind zu bekommen?
Wie viel ihr bekommt-auch wegen der Miete-hängt auch davon ab in wie weit euch die Miete finanziert wird da es ja von Größe und Miete Höchstgrenzen für zwei Personen.
In wie weit das ab wann greift solltet ihr bei der ARGE erfragen
Beitrag von hanya - 22.07.10 - 11:12 Uhr
Erstens: Ich suche einen Job.
Zweitens: Ich kann auf natürlichem wege kein Kind bekommen, von daher hat sich die Diskussion was das betrifft schon erledigt.
Dritten: Es hat mich einfach nur interessiert welche Unterstützung man mit einem Kind bekommen würde.
Beitrag von carrie23 - 22.07.10 - 11:14 Uhr
1. ja das hab ich verstanden
2. das tut mir leid aber dass man davon ausgeht dass du, wenn du es so formulierst, ein Kind planst musst du auch verstehen
3. natürlich würde man etwas mehr bekommen aber auch mehr ausgeben müssen-ist ja logisch
Noch eine Frage: Wenn du kein kind planst was nützt es dir dann zu wissen was du bekommen KÖNNTEST wenn du eines hättest?
Das bringt DIR doch nix.
Und im Übrigen war das von mir lediglich eine Frage und kein Angriff und ich denke ich habs auch so formuliert dass man mert das es nur eine Frage war.
Wer weiß vielleicht erübrigt sich deine Frage und du hast bis September ja nen guten Job
Beitrag von vwpassat - 22.07.10 - 11:04 Uhr
Von was lebt Ihr denn jetzt?
Beitrag von hanya - 22.07.10 - 11:09 Uhr
Mein Mann hat eine Vollzeitstelle, die ab 01.09. aus wirtschaftlichen Gründen (des Unternehmens) eben nur noch eine Teilzeitstelle wird.
Beitrag von goldtaube - 22.07.10 - 11:07 Uhr
Euer Bedarf liegt bei 2x 323 Euro + angemessene Miete + Heizkosten = 646 Euro + angemessene Miete + Heizkosten
Was angemessen ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt.
Auf euren Bedarf wird das anzurechnende Einkommen angerechnet.
Auf das Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag, der vom Bruttogehalt berechnet und vom Nettogehalt abgezogen wird. Was übrig bleibt wird dann angerechnet.
Das ist das was man dir anhand deiner Angaben sagen kann.
Um genaueres zu sagen müsste man wissen wieviel dein Mann Brutto verdient und wieviel Netto. Wie hoch eure Miete ist und wie hoch die Heizkosten sind. Und was sonst noch an Einkommen vorhanden ist.
Desweiteren müsste man wissen in welcher Stadt ihr wohnt um ggf. zu schauen was bei euch angemessen ist.
Du kannst es auch mit den ALG II Rechnern im Netz ausrechnen, wobei diese nicht berücksichtigen ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind oder nicht.
Beitrag von goldtaube - 22.07.10 - 11:11 Uhr
Wenn du schwanger wärst käme zum Bedarf noch der Schwangerenmehrbedarf dazu. Das wären ca. 55 Euro.
Wenn das Kind geboren ist fällt der Mehrbedarf weg und für das Kind gibt es dann 211 Euro. Aber: Das Kindergeld wird angerechnet und zum jetzigen Zeitpunkt zumindest auch der Teil des Elterngeldes der über dem Sockelbetrag von 300 Euro bzw. 150 Euro (gesplittet) liegt.
Beitrag von hanya - 22.07.10 - 11:39 Uhr
Beitrag von nusch - 22.07.10 - 11:29 Uhr
Wow, Du hast mit 23 Jahren schon Dein Studium beendet? Hut ab. Was hast Du denn studiert?
Wieso arbeitet Dein Mann nicht Vollzeit?
Ja, mit einem Kind hättet Ihr einen höheren Bedarf/Anspruch. Aber das ist wohl nicht Dein Ernst, dass Du in eine bestehende Bedürftigkeit ohne Arbeitserfahrung ein Kind zeugen willst, oder?
Beitrag von hanya - 22.07.10 - 11:38 Uhr
ABi mit 18, 5 Jahre studiert- so schnell geht das. 
Weil das Unternehmen, in dem er arbeitet eben nur eine Teilzeitstelle anbietet.
Zu deinem letzten Satz: Lies doch bitte die Antworten, die ich schon gepostet habe. Danke.
Beitrag von carrie23 - 22.07.10 - 11:44 Uhr
Naja im Juni wusstest du aber noch nix davon dass du auf traditionelle Weise nicht schwanger werden kannst.
Davon abgesehen musst du das so sehen:
Ihr würdet, reich rechnerisch, mehr bkeommen und natürlich würde euch eine größere Wohnung bezahlt werden als jetzt zu zweit aber...und das ist das große ABER, es steht zur Debatte das ab 2011 das Elterngeld für ALG2 Empfänger VOLL angerechnet wird.
Ob das durch kommt oder nicht weiß natürlich noch keiner, du musst aber bedenken dass du frühestens 2011 entbinden würdest und im Endeffekt hättet ihr dann, wenn das durchkommt, weniger zur Verfügung aber eine Person mehr zu ernähren.
Auch musst du bedenken dass Krippenplätze rar sind, wann du DANN also wieder arbeiten gehen könntest ist fraglich und du wirst ja nicht studiert haben um dann daheim zu hocken...dafür wirst du doch zu hart gearbeitet haben.
Dies ist eine rein wertfreie Anmerkung.
Beitrag von muggles - 22.07.10 - 11:34 Uhr
Suche Dir einen 400 € Job. Gibt Geld und Du hast trotzdem genug Zeit fuer die Jobsuche.
Claudia
Beitrag von hanya - 22.07.10 - 11:36 Uhr
Danke für deinen schlauen Kommentar.
Das war aber nicht die Antwort auf die Frage...
Beitrag von muggles - 22.07.10 - 11:41 Uhr
Wo ist Dein Problem?
Beitrag von silbermond65 - 22.07.10 - 13:08 Uhr
Als studiertes Mäuslein einen popeligen 400 Euro-Job anzunehmen wahrscheinlich.
Lieber ALG 2 beantragen wenns machbar ist.
Beitrag von muggles - 22.07.10 - 14:29 Uhr
Ich versteh gar nicht, was sie hat. Gibt doch so schoene 400 €-Klassiker: An der Kasse im Supermarkt, Regale einraeumen, Kopierarbeiten im Buero etc. oder eben Kellnern.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.07.10 - 12:43 Uhr
Hallo
Für 2 Personen sollten 1200 Euro doch erstmal reichen, oder?
Bianca
Beitrag von windsbraut69 - 22.07.10 - 15:34 Uhr
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