wie ist es wenn sie mich kündigt.-Die berechnung des arbeitslosengeld?
muß sie mir ein 30 std geben?verliere ich dann für später mein vollzeit vertrag/stelle?oder bleibt der so erhalten?bin 7 jahre dort.
ich möchte teilzeit arbeiten aber nur ein bis max. drei jahre dann wieder vollzeit.bekomm ich die stelle dann wieder?
weiß jemand wie es geht/ist?
danke euch
lg kathy
nach der elternzeit wieder arbeiten.2 Fragen
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Beitrag von minishakira - 22.07.10 - 12:26 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.07.10 - 12:39 Uhr
Hallo
Wenn euer BEtrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat, kann sie dir Teilzeit nicht verwehren.
Aber ob du später Anspruch wieder auf deine altem Stunden hast, steht evtl in euren Tarifverträgen oder AVR.
Grundsätzlich hast du darauf aber keinen Rechtsanspruch, das du deine alten Stunden wiederbekommst.
Bei uns ist es so, das man 2 mal 2 Jahre seine Stunden reduzieren kann und danach hat man wieder Anspruch auf die alten Stunden.
Ist aber auch alles durch die AVR der Caritas geregelt.
Bianca
