Hallo Ihr Lieben!!!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder kennt hier eine Seite im Internet, wo man solche Informationen findet.
So ich bin jetzt seid diesen Montag krankgeschrieben, (schwangerschaftsprobleme) wie es ausschaut kann ich auch nicht mehr bis zum Schluss arbeiten gehen, also bin 6 Wochen krankgeschrieben. So, dan habe ich ja noch meinen Resturlaub ab 11.08-31.08.10 das überschneidet sich ja mit der krankmeldung und ab dem 1 September bin ich in Mutterschutz.
Meine Frage ist jetzt, Wenn ich krankgeschrieben bin in der Zeit, wo ich eigentlich meinen Resturlaub noch bekommen würde, muss mir der Arbeitgeber dan diese drei Wochen Resturlaub ausbezahlen??? In der Zeit bin ich ja krank und dan komme ich ja nicht mehr, ich gehe dan 3 Jahre in Elternurlaub.
Ich Danke schon mal für nette Antworten
Wer kann helfen??? Krankmeldung-Resturlaub-Mutterschutz???
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Beitrag von puschok - 22.07.10 - 13:53 Uhr
Beitrag von sranda76 - 22.07.10 - 14:00 Uhr
Hallo
Ich hatte damals Berufsverbot bekommen, da ich schon im 6. Monat Wehen hatte und ich durfte meinen Resturlaub ( 4 Wochen ) gleich an die Elternzeit ( 1 Jahr ) dranhängen, denn bei uns im Betrieb, wird kein Urlaub ausbezahlt.
L.G.
Sandra
Beitrag von kati543 - 22.07.10 - 14:14 Uhr
"muss mir der Arbeitgeber dan diese drei Wochen Resturlaub ausbezahlen?"
Nein. Er muß ihn dir nur im Anschluß an die Elternzeit gewähren.
Beitrag von susannea - 22.07.10 - 15:52 Uhr
Der resturlaub bleibt bis nach der Elternzeit bestehen!
Beitrag von sunniemelon - 22.07.10 - 19:11 Uhr
Hallo,
also ich war auch ab der 24. SSW im BV und habe noch 14 Tage Resturlaub. Diese kann ich nehmen wenn ich wieder anfange zu Arbeiten. Sprich der Urlaub verfällt nicht. Und ich habe auch 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Der AG muss dir den Urlaub nicht ausbezahlen, aber fragen kannst du trotzdem.
LG Michelle
