Arbeitszeugnis wielange nach beendigung....

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von sweety1720 - 22.07.10 - 17:35 Uhr

Hallo,

ich habe da mal eine frage:

wielange nach Beendigung des Arbeisvertrages kann ich denn von meinem ehemaligen Arbeitgeber auf ein Arbeitszeugnis bestehen???


danke schonmal für eure antworten

Beitrag von marc2008 - 22.07.10 - 19:06 Uhr

3 Jahre nach dem Ausscheiden

Beitrag von parzifal - 22.07.10 - 20:59 Uhr

Wie kommst Du auf diese Frist?

Warum unterscheidest Du nicht zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis? Oder ist dies Deiner Meinung nach egal?



Beitrag von susannea - 22.07.10 - 22:31 Uhr

Ich denke, man muss dann auch noch unterscheiden, wer dafür verantwortlich ist, dass es erst später ausgestellt wird.

Kannst du mir mal ein Beispiel für ein einfaches nennen?

Mein ehemliger AG hat es nach jetzt fast zwei Jahren nicht geschafft mir das qualifizierte Arbeitszeugnis auszustellen, obwohl ich es nach ca. 12 Wochen angefordert habe, nun meint er, er kann diese nicht mehr.

Ich habe jetzt nur einen Brief, wo steht, was ich gemacht habe, ist das ein einfaches Arbeitszeugnis?

Beitrag von parzifal - 22.07.10 - 23:44 Uhr

Das einfache Zeugnis enthält keine Angaben über Führung und Leistung. Nur wer von wann bis wann beschäftigt war. Gegebenenfalls noch als was.

Ein qualifiziertes Zeugnis ist Deines also nicht.

Ein AG wird sich bei einer Bewerbung fragen, ob Du so schlecht warst, dass Du dir kein qualifiziertes Zeugnis hast ausstellen lassen.

Beitrag von susannea - 22.07.10 - 23:50 Uhr

Naja, das steht ja in dem Brief auch drin, dass die zu dämlich dazu waren eines anzufertigen. Sie haben dann reingeschrieben, dass auf Grund der Kürze des Einsatzes keines erstellt werden konnte.

Nicht mal den Mut zu schreiben, dass sie es verbummelt haben!

Öffentlicher Dienst eben!

Beitrag von parzifal - 22.07.10 - 20:56 Uhr

Geht es um in einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Beitrag von kati543 - 23.07.10 - 09:06 Uhr

Ja, Zeugnis ist so eine Sache. Wenn ich bedenke, wie lange ich meinem Ex-Chef hinterhergerannt bin...

Rechtlich gesehen MUSS der AG dir das Zeugnis bereits bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben. Das wäre dann allerdings nur ein einfaches Zeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis mußt du anfordern. Das darf auch länger dauern. Wie lange ist im Gesetz nicht geschrieben. Allerdings darf dir kein Nachteil daraus entstehen, dass der AG bummelt.
Ansonsten kannst du deinem AG auch das Angebot machen, dass du dein Zeugnis selber schreibst und dann zur Unterschrift reingibst. Das wird sehr, sehr häufig so gemacht.

Beitrag von susannea - 23.07.10 - 11:15 Uhr

Und was macht man, wenn man den Nachteil dann doch hat?
Mit Hilfe der gewerkschaft vor Gericht ziehen?

Oder gibts andere Möglichkeiten?

Beitrag von parzifal - 23.07.10 - 16:10 Uhr

"Rechtlich gesehen MUSS der AG dir das Zeugnis bereits bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben."

Dass man ein Recht auf ein Zeugnis hat ist klar. Dass der AG von sich aus ein einfaches Zeugnis aushändigen muss - ohne dass der AN dies beantragt hat - aber nicht.

Da Du dies so ausdrücklich behauptest ("... rechtlich gesehen MUSS...") hast Du ja sicher auch eine Rechtsnorm zur Hand.

Darf ich also fragen, wo das rechtlich konkret geregelt sein soll? #kratz

Und was passiert eigentlich Deiner Meinung nach, wenn der AG dies nicht macht und erst auf Antrag ein einfaches Zeugnis ausfertigt?

Beitrag von marc2008 - 25.07.10 - 18:36 Uhr

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer ergibt sich aus § 630 BGB, wie aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Für Auszubildende ergibt sich der Anspruch aus § 8 des Berufsbildungsgesetzes.

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. In Einzelfällen setzten Gerichtsurteile diese jedoch auf bis zu fünf Monate herab. Ist der Zeugnisanspruch im Tarifvertrag geregelt, ist diese Regelung maßgeblich.