Meine Freundin hat mich eben gefragt was das bedeutet, ich habe gar keine Ahnung, weiß das jemand von Euch??
Das stand so in einer Stellenanzeige, aber keine weitere Info dazu.
auf Aushilfsbasis (€ 400 oder 50 Tage)
LG
auf Aushilfsbasis (€ 400 oder 50 Tage)
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Beitrag von kaktus0 - 22.07.10 - 20:00 Uhr
Beitrag von arkti - 22.07.10 - 20:08 Uhr
Hab ich so auch noch nie gesehen.
Beitrag von kaktus0 - 22.07.10 - 20:12 Uhr
Ich kann es mir auch gar nicht erklären.... Naja, vielleicht sollte sie mal anrufen und nachfragen, sonst stirbt sie noch dumm und ich auch
Beitrag von arkti - 22.07.10 - 20:23 Uhr
Vielleicht suchen die nur eine Aushilfe für 50 Tage
Beitrag von kaktus0 - 22.07.10 - 20:25 Uhr
Das kann auch sein... irgendwie hört sich das sehr merkwürdig an...
Oder man bekommt dann einen 50 Tage Luxusurlaub mit allem drum und dran
Beitrag von arkti - 22.07.10 - 20:25 Uhr
ha ich hab was gefunden.....google mal 
Bei kurzfristigen Minijobs werden keine Pauschalabgaben fällig, wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt höchstens 50 Arbeitstage befristet ist. Dabei wird die Bemessung nach zwei Monaten nur dann herangezogen, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Tage pro Woche arbeitet. Ansonsten wird die Prüfung, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, anhand der 50 Tage-Regelung durchgeführt.
Beitrag von kaktus0 - 22.07.10 - 20:30 Uhr
coool, jetzt hast du mich gerettet, sonst hätte ich die ganze Zeit gegrübelt 
Da muss man aber auch erstmal drauf kommen, hab ich so noch nie gesehen...
Dank Dir...
GLG
Beitrag von bruchetta - 23.07.10 - 14:19 Uhr
Sie suchen eine Aushilfe für 50 Tage im Monat.
Beitrag von katja.philipp - 23.07.10 - 23:16 Uhr
50 Tage pro Monat?
Beitrag von mallorca456 - 24.07.10 - 10:25 Uhr
wohl eher für 50 Stunden im Monat für 400€ ,oder?
Beitrag von katja.philipp - 24.07.10 - 10:29 Uhr
Hab das ja nur auf den Beitrag bezogen, der 50 Std. im Monat vermutet hat.
Beitrag von katja.philipp - 24.07.10 - 10:29 Uhr
Nee, 50 Tage meine ich
