Hallo!
Im Augenblick habe ich irgendwie nur Blödes an den Hacken.
Heute war ich dabei unsere Kanten vom Rasen ohne Fangkorb zu mähen. Als ein Auto vorbeifuhr ist wohl ein kleines Stück Ast oder Stein ausm Mäher auf die Windschutzscheibe vom Auto geknallt. Ich sehe das Ganze ein und will den Schaden jetzt meiner Versicherung melden.
Es reicht doch, wenn ich eine Schadensmeldung per Fax schicke oder? Anschließend kriege ich doch dann eine Schadensanzeige von der Versicherung, die ich dann ausfülle und dem Geschädigte gebe, richtig?
Irgendwie habe ich dei genaue vorgehensweise nicht mehr im Kopf...
Kann mir jemand helfen?
Würde mich riesig freuen..
Danke für Eure Antworten und bitte immer schön lieb bleiben...
Haftpflicht / Stehe gerade ein wenig aufm Schlauch
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Beitrag von annibunny80 - 22.07.10 - 22:47 Uhr
Beitrag von aggie69 - 23.07.10 - 00:23 Uhr
Ruf doch einfach bei der Schadensstelle an und schildere den Fall. Die schicken Dir dann Unterlagen, die Du ausfüllen mußt.
Außerdem werden Sie höchst wahrscheinlich einen Gutachter schicken, dem Du den Schadenshergang vorführen kannst. Es kommen nämlich immer wieder Leute auf den Gedanken ähnliche Schäden irgendwie in der Hausratversicherung unterzubringen.
Hat der Fahrzeughalter keine Teilkaskoversicherung? Der kann den Schaden doch bei seiner Versicherung abrechnen, die Scheibe reparieren lassen, ohne hoch gestuft zu werden und Du entschuldigst Dich ganz lieb mit einem Blumenstrauß....
Beitrag von mamavonyannick - 23.07.10 - 08:03 Uhr
Wenn er eine Selbstbeteiligung hat und die Scheibe gewechselt werden muss, dann bleibt er auf der SB sitzen.
vg, m.
Beitrag von annibunny80 - 23.07.10 - 08:18 Uhr
Er bleibt nicht auf der Selbstbeteiligung sitzen. Ich habe den Schaden gerade gemeldet! Er soll den Schaden erstmal reparieren lassen. Anschließend erhält er die Abrechnung von der Kaskoversicherung wo die Selbstbeteiligung mit aufgeführt wird, die er dann später von meiner Haftpflicht-Versicherung erstattet bekommt.
Beitrag von mamavonyannick - 23.07.10 - 09:48 Uhr
Meine Antwort bezog sich auch auf den Vorschlag, dass der Geschädigte es über die TK machen und du ihm einen Blumenstrauß bringen sollst. Das er nicht auf der SB sitzen bleibst, WENN du es deiner Haftpflicht meldest, das weiß ich. Aber das war ja nicht der Vorschlag der Antowrtenden.
Beitrag von annibunny80 - 23.07.10 - 11:56 Uhr
Ah.. Da war wohl wieder der Schlauch mit im Spiel!
)))
Schönes WE...
Beitrag von aggie69 - 23.07.10 - 13:44 Uhr
Wenn die Scheibe nur repariert aber nicht erneuert wird, zahlt man keine Selbstbeteilidung.
Beitrag von mamavonyannick - 23.07.10 - 19:26 Uhr
Aha, und du kannst aus dem Ausgangsthread herauslesen, dass NUR eine Reparatur nötig ist, um solch einen Rat zu geben? Dieser/Dein Rat kostet unter Umständen Geld, sodass es doch schön wäre, wenn du diesen Zusatz, den du jetzt gebracht hast, am besten schon in der ersten Antwort bringst.
Ich weiß nicht, wieviel Ahnung du von dieser Materie hast, aber grundsätzlich sollte man versuchen, auf so viel wie möglich Eventualitäten hinzuweisen. Und wie unten bereits geschrieben, selbst wenn du einen kombinierten Hausrat-/Haftpflichvertrag hast, wie ihn etwa die Allianz anbietet, ist das immer noch ein Fall für die Haftpflicht. Und jemandem - von dir aus gehend - zu raten, er soll sich an die Hausrat wenden, ist schlichtweg falsch.
Nichts für ungut.
vg, m.
Beitrag von parzifal - 23.07.10 - 09:32 Uhr
Hausratversicherung? Wie soll denn das gehen?
Beitrag von aggie69 - 23.07.10 - 13:38 Uhr
Über welche Versicherung wolltest Du es denn dann abrechnen?
Bei uns ist die Haftpflicht ein Teil der Hausratversicherung.
Beitrag von parzifal - 23.07.10 - 15:53 Uhr
Ein Haftpflichtschaden ist kein Hausratschaden.
Hier liegen vollkommen unterschiedliche Risiken vor.
Hausratschäden sind immer eigene Schäden. Eine Haftpflichtversicherung deckt Drittschäden ab.
Jeweils natürlich nur nach den Versicherungsbedingungen.
Falls Ihr irgendeine Kombination von Versicherungen abgeschlossen habt ändert sich daran nichts.
Im vorliegenden Fall ist die Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.
