Ohje - Arbeitszeugnis vom alten Arbeitgeber erhalten - bitte anschauen

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Beitrag von fallen-angel89 - 23.07.10 - 08:25 Uhr

Hallo,

ich tippe euch einfach mal mein Arbeitszeugnis ab. Mal schauen was ihr sagt.

Frau x X geb am .... war in unserer Einrichtung vom 1.09.2009 bis zum 6.05.2010 in der Ausbildung zur städtischen Hauswirtschafterin. Sie brach das Ausbildungsverhältnis auf eigenen Wunsch während dem ersten Ausbildungsjahr ab.

Die Stiftung ... ist eine evangelische Jugend- und Altenhilfeeinrichtung. Sie ist Mitglied im Diakonischen Werk ...

- Dann kommt eine Seite nur über die Einrichtung. Was dort die letzten Jahre passiert ist, wie viele Bewohner es gibt etc. Und auch das das Essen dort direkt gekocht wird und Essen ausgeliefert wird etc. pp.

Währen ihrer Ausbildungszeit war Frau x X der Hauswirtschaftsleitung und dem Küchenleiter unterstellt. Sie erhielt gründliche Anleitung in allen Bereichen.
Die Auszubildende zeigte durch Fragen und Beiträge, dass sie ein großes Interesse an den Inhalten ihres Berufes hat und sie sich damit auseinandersetzt.

Mit deutlichem Schwerpunkt der Zentralküche war Frau x X in allen für die Hauswirtschaft wichtigen Bereichen eingesetzt. Hierzu gehören die Wäscherei mit kleinen Instandhaltenäharbeiten, der Reinigungsbereich, die Cafeteria für die Bewohner und deren Angehörige und der Verwaltungsbereich der Hauswirtschaftsleitung.

Frau x X war für uns eine interessierte und willige Auszubildende. Sie besitzt eine gute Auffassungsgabe, so dass sie Erklärungen und Beschreibungen verstehen und umsetzen konnte. Während der 9 Monate ihrer Ausbildungszeit konnte sie Lerninhalte nicht nur kennen lernen, sondern auch einüben, so dass sie ihre Aufgaben, entsprechend den Inhalten des ersten Ausbildungsjahres, selbstständig und sicher ausführen konnte.
In der Berufsschule erzielte sie gute bis sehr gute Leistungen.

Alle Aufgaben führte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Sie war selbstständig und in jeder Hinsicht ehrlich und zuverlässig. Ihre hohe Motivation für die Arbeit, besonders im Küchenbereich, trug zu einem guten Arbeitsklima bei. Als hilfsbereite und zuverlässige Kollegin war sie im Team eine angenehme Partnerin.
Frau x X war uns eine liebe und angenehme Mitarbeiterin, ihr Verhalten zu Kolleginnen und Vorgesetzten war vorbildlich.

Frau x X kündigte nach 9 Monaten ihr Ausbildungsverhältnis auf eigenen Wunsch und verließ uns am 6.5.2010.

Wir danken Ihr für die Mitarbeit in unserer Einrichtung und wünschen Ihr für die persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.



So bitte viele Kommentare.


Lg und einen schönen Tag

Beitrag von nisivogel2604 - 23.07.10 - 08:37 Uhr

Wo siehst du denn da das Problem?

lg

Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.07.10 - 08:46 Uhr

Hallo

Nuin ja, zu unserer vollen Zufriedenheit ist nicht gerade das beste. Es ist Ok, aber nicht das beste.

Bianca

Beitrag von hexlein77 - 23.07.10 - 09:52 Uhr

Es ist eine 2!!!! Wenn man es in Noten ausdrückt!

Was soll daran nicht ok sein?

Beitrag von sissy1981 - 23.07.10 - 09:57 Uhr

Sie wird das beste auch einfach nicht verdient haben? Ein Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, es muss nicht den Arsch pudern

Beitrag von fallen-angel89 - 23.07.10 - 10:04 Uhr

Danke euch nochmal allen. Werde dann den 1. Satz streichen lassen und den anderen Absatz über die Einrichtung kürzen.

Mir ging es auch nicht darum ein 1er Zeugnis zu bekommen aber ich habe hier schon oft Zeugnisse gelesen die ich gut fand und nachher hieß es der und der Satz wären schlecht.

Deswegen, nochmal danke euch

Lg

Beitrag von hexlein77 - 23.07.10 - 19:29 Uhr

#augen #pro

Man, das war ja mal eine wirklich geistreiche Antwort! #pro

Beitrag von bibuba1977 - 23.07.10 - 08:57 Uhr

Hi,

ich finde den ersten Absatz voellig unpassend und daneben. Dass du abgebrochen hast, gehoert so garnicht in ein Zeugnis und dass du auf eigenen Wunsch aufhoerst, sollte nicht gleich am Anfang stehen. Sie haben es zum Schluss doch nochmal erwaehnt. Meiner Meinung nach haette das gereicht. Oben das wuerde ich rausnehmen lassen.

Der Rest ist fuer mein Empfinden eine Zwei.

LG
Barbara

Beitrag von kati543 - 23.07.10 - 08:59 Uhr

Ich würde darauf bestehen, dass die Seite zwischendrin weggelassen wird. In deinem Zeugnis ist es absolut uninteressant, welches Essen dort gekocht wird und welche Projekte realisiert wurden. Du warst doch dort nicht in der Leitung tätig und das waren deine Projekte. Die Anzahl der Bewohner würde ich lassen, dass sagt was über die Größe aus.

Beitrag von fallen-angel89 - 23.07.10 - 09:15 Uhr

Danke euch für eure Antworten.

Sollten nicht zuerst die Vorgesetzten und dann die Kollegen genannt werden?

"..... ihr Verhalten zu Kolleginnen und Vorgesetzten war vorbildlich. "

auch würde ich gerne diesen Satz ändern lassen

"In der Berufsschule erzielte sie gute bis sehr gute Leistungen. "

in

In der Berufsschule erzielte sie sehr gute bis gute Leistungen.

(Denn 80 % meiner Noten waren zwischen 1 und 1,4, der Rest im 1,5-2,4 Bereich)

Wie ist denn der Satz "sie war in jeder Hinsicht ehrlich.... zu deuten? Genauso "willige Auszubildende".

Lg

Beitrag von hexlein77 - 23.07.10 - 09:56 Uhr

Also der erste Satz sollte auf alle fälle gestrichen werden, denn der gehört da nicht rein!

Alle anderen Sätze sind gut! Also alles in allem hast du ein gutes Zeugnis bekommen!

#winke

Beitrag von merline - 23.07.10 - 12:21 Uhr

das Wort "willig" würde ich mir in einem Arbeitszeugnis in Bezug auf meine Arbeitsweise verbieten, ehrlich! :-[ Das hört sich ja wirklich blöde an!

Rein inhaltlich ist das Zeugnis gut (also 2)

Das mit dem gut bis sehr gut kannst du nicht drehen, die untere Stufe wird immer zuerst genannt. ;-)

Das mit den Kollegen und Vorgesetzten würde ich auch anders rum schreiben!

Beitrag von majale1 - 23.07.10 - 10:07 Uhr

Hallo!

HAb mal gegoogelt und eine interessante Seite gefunden mit verschiedenen Formulierungen

http://www.ellviva.de/Job-Finanzen/Arbeitszeugnis-Beispiele-Zeugnissprache.html

vielleicht auch für Andere interessant.

Grüße

Veronika