Wann muß ich kündigen?

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Beitrag von romance - 23.07.10 - 09:11 Uhr

Guten Morgen,

ich bin noch in der Elternzeit. Und möchte zum 1. März 2011 für den neuen AG bereit stehen.

Da es ja andere Fristen gibt.

Wann muß ich spätens kündigen und muß ich ein Grund angeben? Wenn ich während der Elternzeit kündigen möchte.

Meine Elternzeit geht noch bis Anfang Februar 2012. Und möchte keines Falls wieder zurück gehen. Ich möchte in meinem alten Beruf weiter arbeiten.

LG Netti
die später antworten wird.


Beitrag von windsbraut69 - 23.07.10 - 10:00 Uhr

Eine spezielle Frist gilt nur bei Kündigung zum Ende der Elternzeit.
Da das für Dich nicht zutrifft, greift die reguläre Kündigungsfrist gem. vertraglicher oder gesetzlicher Regelung.

Begründen mußt Du die Kündigung nicht.

Gruß,

W

Beitrag von romance - 23.07.10 - 11:06 Uhr

Hallo,

also ganz normal wie im Vertrag es auch drin steht. Danke für deine Antwort.

LG NETTI

Beitrag von parzifal - 23.07.10 - 13:48 Uhr

Wenn Du nicht mehr beim alten AG arbeiten willst musst Du zu Ende Deiner Elternzeit kündigen (drei Monate vorher).

Dann kann es aber zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld kommen.

Ein Grund musst Du nicht angeben.

Beitrag von romance - 23.07.10 - 20:13 Uhr

Hallo,

ich möchte ja während meiner Elternzeit den AG wechseln.

LG Netti

Beitrag von parzifal - 24.07.10 - 21:37 Uhr

Ich hab die Jahreszahlen übersehen.

Wie bereits anderweitig ausgeführt musst Du dann normal kündigen.

Beitrag von romance - 25.07.10 - 08:35 Uhr

Hallo,

danke. Dann habe ich ja noch Zeit zu kündigen. Ich denke, wenn ich während ich Elterngeld (Mindessatz) arbeiten gehen würde, würde das ja angerechnet werden.

Daher kann ich erst zum 1.3.2011 kündigen.

LG Netti

Beitrag von windsbraut69 - 25.07.10 - 08:49 Uhr

"Ich denke, wenn ich während ich Elterngeld (Mindessatz) arbeiten gehen würde, würde das ja angerechnet werden. "

Nein, auf den Sockelbetrag wird nichts angerechnet.
Du brächtest aber die Genehmigung Deines jetzigen Arbeitgebers UND Du kündigst grundsätzlich nicht zum Ersten eines Monats, sondern zum Letzten!

Gruß,

W

Beitrag von romance - 25.07.10 - 08:57 Uhr

Huhu,

das heißt, ich könnte jetzt kündigen und dann mir neuen Job suchen. Und müsste nicht bis Ende Februar warten.

Das wäre genial!

Klar, du hast Recht zum Ende des Monats. Ich hatte mich da auch falsch ausgedrückt.

LG Netti