Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Erstmal die Fakten...bin seit 2 Jahren getrennt...mein Sohn 11Jahre der bisher bei mir lebte ist jetzt zu seiner Mutter gezogen. Ich muss jetzt lt. Düsseldorfer Tabelle einen Unterhalt von ca. 290 € zahlen (nur für das Kind...Ex-Frau arbeitet)....jetzt bleiben mir im Monat nicht mal 100 € zum Leben. Ich muss dazu sagen das dort ein Hauskredit mit bei ist...denn wir zusammen aufgenommen haben...allerdings hat Sie nie einen Cent dafür bezahlt weil Sie nicht mit eingezogen ist (Sie steht mit im Grundbuch). Bei mir eingezogen ist meine neue Lebensgefährtin mit 2 Kindern. Meine Ex war bei Ihrer Anwältin wegen Unterhaltsvorschuss (bekommt sie nicht). Ich müsse Unterhalt zahlen auch wenn ich dann jeden Monat mehr Ausgaben als Einnahmen hätte.
Hat hier vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen??? Der Hauskredit beläuft sich auf ca. 1000 € und Ihre Anwältin hatt mir eine gleichwertige Wohnung mit ca. 800€ Miete berechnet. Könnte ich gezwungen werden das Haus zu verkaufen obwohl ich mit einer gleichwertigen Wohnung nur geringfügig günstiger wäre? Wie verhält sich die Anrechnung der Schulden(Hauskredit) ??
Danke
Brauche Hilfe zum Thema Unterhalt
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Beitrag von anonym1405 - 23.07.10 - 11:19 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 23.07.10 - 12:39 Uhr
Hallo.
Dass die Anwältin Deiner Ex in der Berechnung schon eine gleichwertige Wohnung in Höhe von 800,- zugesteht ist ausgesprochen günstig ... normalerweise ist im Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen (900,-) eine Wohnung für 360,- Warmmiete vorgesehen, es sei denn er kann nachweisen, dass er die Miete nicht dermaßen absenken kann, weil kein anderer Wohnraum zur Verfügung steht ... und zwischen 360,- und 800,- lässt sich ja sicher was finden. Dass Deine Lebensgefährtin samt Kindern bei Dir eingezogen ist, ist dabei völlig unerheblich, da Du diesen gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.
Zu einem gewissen Teil können die Hausschulden berücksichtigt werden:
>>> Abzuziehen sind "berufsbedingte Aufwendungen". Dies entspricht in etwa dem, was das Finanzamt als "Werbungskosten" anerkennt, also z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Gewerkschaftsbeiträge und ähnliches mehr. Manche Gerichte lassen dabei einen fünfprozentigen Pauschalabzug zu, andere verlangen einen detaillierten Einzelnachweis. Vom Nettoeinkommen abzuziehen sind ferner Schulden, die vor oder während der Ehe gemacht worden sind und die der Unterhaltspflichtige jetzt auch tatsächlich (noch) abzahlt. Wird ein Darlehen für einen Hauskauf abgezogen, ist jedoch der Wohnvorteil "gegen zu rechnen", den der Unterhaltsverpflichtete dadurch erzielt, dass er mietfrei wohnt. <<<
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_03.html
In Deinem Fall kommst Du also ziemlich gut weg, dass Dir eine Miete von 800,- in der Unterhaltsberechnung zugestanden wird.
Wenn Du das Haus nicht halten kannst, muss es verkauft werden.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von anonym1405 - 23.07.10 - 12:52 Uhr
Danke dir für´s Erste!!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.07.10 - 17:29 Uhr
Hallo Hedda
Soweit ich weiß, werden Schulden beim Kindesunterhalt nicht berücksichtigt.
Nur beim Unterhalt für die Ex.
Bianca
Beitrag von hedda.gabler - 23.07.10 - 18:37 Uhr
Hallo.
Schau mal in den Link ... bei Hausschulden ist das wohl etwas anderes. Wird aber dann mit der Nutzung (also mietfreies Wohnen) gegengerechnet.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von oldma - 26.07.10 - 21:13 Uhr
.....du rechnest falsch!!! deine neue lebensgefährtin müsste nämlich vergleichbare "miete" an dich zahlen. daher könnte dir sogar ein wohnwerter vorteil angerechnet werden. allerdings wird ohnehin anders gerechnet. 900 eus netto bleiben dir als selbstbehalt. alles darüber wird zum unterhalt herangezogen, auch mit schulden an der hacke. wenn ich dir noch einen tipp geben darf: siehe zu, dass du deine ex aus dem grundbuch kriegst, sonst wartet noch ärger ohne ende auf dich!!l.g.c.
