Hallo,
zu oben genannten Themen hab ich ein paar Fragen. Vielleicht kennt sich da ja jemand ein bißchen aus.
Also mein Freund lebt seit ca. 10 Monaten von seiner noch Frau getrennt. Die beiden haben eine kleine Tochter zusammen, für die er jeden Monat Unterhalt bezahlt. In der Ehe haben die beiden einige Kredite zusammen abgeschlossen..die Raten belaufen sich pro Monat auf ca. 500€.
Jetzt haben die beiden vor einem halben Jahr die Vereinbarung getroffen, dass sie die Kredite nicht mehr bedient und er dafür nur noch 133€ Unterhalt bezahlt anstelle von 225€. Dafür bedient er die Kredite alleine. Beide haben diesen Wisch unterschrieben und auch von den Anwälten absegnen lassen.
Nun ist es leider so, dass mein Partner einfach nicht mehr in der Lage ist, die Kredite zu bezahlen und arbeitet nun mit einem Schuldenberater zusammen. Er bezahlt jetzt monatlich nur noch 200€ und die werden an die Gläubiger verteilt.
Das hat seine noch Frau natürlich mitbekommen und fordert jetzt mehr Unterhalt..also praktisch die 225€. Es ist ja nicht so, dass er die Kredite nicht mehr bedient, weil er net will. Es geht einfach nicht. Er würde ja auch gern mehr für seine Kleine bezahlen, aber er kann es doch nicht.
Wir arbeiten beide Vollzeit und haben einen Lebensstandard wie 2 Arbeitslose. Jetzt will die Dame den Unterhalt vor Gericht einklagen. Wie stehen denn da unsere Chancen? Wie ist das mit dem Selbstbehalt geregelt? Ich höre immer etwas von 900€..was ist denn da mit drinne?? Und vorallem was ist mit der schriftlichen Vereinbarung? Ist die nicht bindend, wenn beide unterschrieben haben?
Danke schonmal...
LG
Fragen zu Kindesunterhalt und Selbstbehalt
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Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 12:01 Uhr
Beitrag von maddi35 - 23.07.10 - 12:07 Uhr
*Und vorallem was ist mit der schriftlichen Vereinbarung? Ist die nicht bindend, wenn beide unterschrieben haben?*
Natürlich ist das bindend, aber eben auch für deinen Freund. Er hält sich schließlich nicht daran!
Was jetzt passiert? Hm, wahrscheinlich ist die Vereinbarung hinfällig, der volle Unterhalt zu zahlen und die Schulden hälftig von Freund und Ex.
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 12:19 Uhr
Er bedient ja die Kredite...zwar nur noch anteilig, weil es über einen Vergleich geregelt wurde, aber anderst geht es halt net.
Und sie hat ja nur einen Nachteil dadurch, wenn sie die Kredite wieder mitbezahlen müsste. Sie würde zwar 100€ mehr Unterhalt bekommen, müsste diesen dann aber in die Tilgung der Kredite stecken. Macht doch eigentlich dann keinen Sinn.
Wenn man die Gesamtsumme der Kredite nehmen würde, also die 500€, dann würde sie 100€ mehr unterhalt bekommen und müsste 250€ Kredite bezahlen...alles net so sinnvoll.
Und wie ist das mit dem Selbstbehalt? Also Beispiel mal...mein Freund verdient ca. 1200€..die monatlichen Verpflichtungen inklusive Unterhalt 133€ belaufen sich auf 1025€. Das ist doch zum Leben sehr knapp. Er versucht auch einen anderen Job zu finden, einen der besser bezahlt wird, aber das ist halt net so einfach.
Beitrag von nightwitch - 23.07.10 - 12:36 Uhr
Hallo,
er hat - zumindest meines Wissens nach, bzw bei den Lohnbeträgen, die du angibst - einen Selbstbehalt von 900 Euro, weil er dir ja schätzungsweise nicht unterhaltspflichtig ist.
Da fährt er mit seinen 1025 Euro schon mal nicht schlecht.
Das Problem wird sein: zahlt er die Schulden nicht und zahlt ihr den vollen Unterhalt, so könnte es sein, dass sie die Raten auch nicht begleicht. Dann wird sich das Kreditinstitut auch wieder an ihn wenden (und natürlich auch an sie), damit sie ihr Kredit zurückbekommt.
Wo das enden kann, brauche ich ja hoffentlich nicht zu schreiben.
Er/ihr tätet also gut daran, eure Ausgaben zu überprüfen. Evtl gibt es ja noch Sparpotential. Und, wenn er doch schon mit der Schuldnerberatung zusammenarbeitet, wieso lässt er die Fragen bzgl. des Unterhaltes nicht gleich mitklären?
Gruß
Sandra
Beitrag von blacknickinblue - 23.07.10 - 13:34 Uhr
Ich bin mir nicht so sicher, ob das so stimmt: Denn der Kindesunterhalt ist für das Kind bestimmt und nicht für die Tilgung der Kredite. Es kommt also auch auf die Höhe des Einkommens der Ex Deines Partners an, ob sie was zahlen muss oder nicht.
Und: Der Kindesunterhalt hat auf jeden Fall immer erste Priorität. Erst bekommt das Kind das Geld, dann die Gläubiger.
Da Dein Partner nicht mehr zahlungsfähig ist, muss also seine Ex - die ja Mitschuldnerin ist - mit einspringen. Den Unterhalt für das Kind und das Kindergeld muss sie aber nicht für die Kredittilgung einsetzen.
Eine Freundin von mir hatte eine ähnlich Situation. Bei ihr lief es am Ende darauf hinaus, dass die Gläubiger an sie herangetreten sind, als der Ex nicht mehr zahlungsfähig war. Da sie auch nicht in der Lage war, die volle finanzielle Last für die Kredite zu tragen, mussten am Ende beide private Insolvenz anmelden.
Ihr Mann musste den Unterhalt fürs Kind an sie bezahlen. Der Rest bis zu seinem Selbstbehalt wurde ihm gepfändet.
Meiner Freundin selber wurde nichts gepfändet, da ihr gesamtes Einkommen inkl. Unterhaltszahlungen fürs Kind innerhalb der Grenzen des Selbstbehaltes waren.
Hoffe, ich habe jetzt nicht zu wirr geschrieben.
Gruß,
B.
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 14:17 Uhr
Bei meinem Freund ist es ja so, dass er ja in dem Sinne schon noch zahlt...allerdings wie gesagt läuft das über diesen Vergleich ab. Er bezahlt 200€ im Moment und die werden unter den Gläubigern aufgeteilt. Die Gläubiger haben sich auch darauf eingelassen, weil sie ja im Falle einer Insolvenz leer ausgehen.
Beitrag von wuestenblume86 - 23.07.10 - 12:33 Uhr
Die beiden haben gemeinsam Kredite unterzeichnet und stehen somit bei den Schuldnern auch gemeinsam auf der Liste
dein Freund hat seine Vereinbarung bzgl. der KRedittilgung nicht eingehalten, somit wird sie wohl nun auch Probleme bekommen.
Der Selbstbehalt deines Freundes liegt bei 900 Euro. Alles drüber muss er den Unterhaltssatz für sein Kind zahlen. Desweiteren, sofern das Kind noch unter 3 Jahre ist, kann die Kindsmutter auch Unterhalt für sich einklagen bis zum Selbstbehalt deines Freundes von 995 Euro. (Hängt von ihrem Einkommen ab)
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 12:37 Uhr
Was ist denn in dem Selbstbehalt enthalten? Beinhalten diese 900€ Miete und Kredite? Was ist, wenn die 900€ mit den Monatlichen Verpflichtungen überschritten wird? Sorry, aber bin auf dem Gebiet ein absoluter Laie.
Beitrag von wuestenblume86 - 23.07.10 - 12:39 Uhr
Mit dem Selbstbehalt ist sein komplettes Leben gedeckt wie Miete, Lebensmittel und alle sonstigen Ausgaben.
Beitrag von carrie23 - 23.07.10 - 12:39 Uhr
http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html
Beitrag von nightwitch - 23.07.10 - 12:58 Uhr
Mit den 900 Euro muss er alles bezahlen, was er so an Rechnungen hat, ja.
Also Miete, Schulden, Lebensmittel, Auto, Versicherungen, Rechnungen, Kleidung.....
Es gibt wohl einige Ausgaben, die sein Selbstbehalt erhöhen KÖNNEN, aber welche das genau sind, weiss ich nicht. Das kann euch nur ein Anwalt bzw eine Unterhaltsneuberechnung sagen.
Alles andere ist rein spekulativ.
Und bevor jetzt das große Jammern kommt, dass er jetzt ja schon nicht alles bezahlen kann:
Ausgaben runterschrauben, Lebensstil ändern, Einnahmen erhöhen (wobei sich da aber auch die Unterhaltszahlungen auch wieder erhöhen können).
Kinder in die Welt setzen kostet halt.... vorallem wenn man mit der Mutter nicht mehr zusammen ist.
Ist zwar nicht immer fair, aber so ist es nunmal.
Gruß
Sandra
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 13:08 Uhr
Die Sache mit den Krediten wird von einem Anwalt geklärt, der auf Insolvenzverfahren und Schuldenregulierung spezialisiert ist und die Sache mit dem Unterhalt wird von einem anderen Anwalt geklärt. Bevor jetzt die Frage aufkommt, wie er sich 2 Anwälte leisten kann...der der den Unterhalt regelt ist ein Freund der Familie und macht es umsonst.
Sparpotenzial haben wir leider auch nicht wirklich..hab schon alles durchgerechnet. da ist nicht viel zu machen. Ich hab schon überlegt in eine günstigere Wohnung zu ziehen, aber eigentlich will ich meine Wohnung nicht aufgeben und wer nimmt schon jemand mit nem großen Hund und 3 Katzen. Das wäre das Einzige an dem wir noch sparen könnten.
Wir geben ja auch für uns kein Geld aus...das heißt wir gehen nicht weg, kaufen keine Klamotten oder sonst irgendwas..eigentlich verzichten wir schon auf alles was geht..
Beitrag von nusch - 23.07.10 - 15:36 Uhr
1 großer Hund und 3 Katzen?
Da wären schonmal 100 EUR Sparpotential im Monat sicher.
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 16:39 Uhr
Die Tiere gebe ich im Leben net weg. Das sind meine und die hatte ich schon vorher.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.07.10 - 17:53 Uhr
Na, wenn ihr sie denn noch halten könnt.
Bianca
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 19:51 Uhr
Na die Tiere können ja nix für unsere beschissene Situation und da ich die schon vorher hatte, geb ich die jetzt nicht weg. Ich hoffe ja, dass es bei uns irgendwann mal besser läuft und ich würde mich ewig hasse, wenn ich die jetzt weggeben würde und in nem halben Jahr gehts uns vielleicht schon wieder besser. So lange muss ich halt en bißchen zurück stecken..hauptsache die Tiere müssen nicht hungern.
Beitrag von sue20 - 23.07.10 - 18:31 Uhr
Sorry, sich dann aber so in die Nesseln zu setzen wie ihr es gemacht habt bzw. dein Freund bzw. du mit deinem Anruf,ist dahingehend nicht besonders klug....ihr könnt es euch ja wohl weniger leisten,wenn einer arbeitslos wird.
Vg und viel Glück
Sue
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 19:48 Uhr
Ich wusste ja über seine Situation bescheid, als wir zusammen gekommen sind..und ich wusste auch dass es alles net einfach wird. Jetzt versuch ich ihm halt zu helfen wo ich kann. Über einen Jobverlust braucht er sich keine Gedanken machen..sein Job ist sicher und ich hab ab August einen neuen und ich hoffe, dass ich dann mehr verdiene, so dassich ihn noch mehr unterstützen kann. Hoffe das klappt alles.
Beitrag von kathi.net - 23.07.10 - 13:14 Uhr
1. Sieh es mal von der Seite der Noch-Ehefrau. Er bedient die Kredite nicht mehr oder nicht ausreichend. Folglich wird die Bank an sie herantreten und von ihr Geld wollen.
2. Der Unterhalt steht dem Kind zu. Der ist nicht dafür gedacht, mit irgendwelchen Raten verrechnet zu werden.
Ich denke, da wird das Gericht ihr schon den entsprechenden Unterhalt zusprechen.
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 14:14 Uhr
Natürlich wird sie auch von den Gläubigern angeschrieben, weil sie ja mit in den Verträgen steht. Andererseits hat sie eigentlich nichts zu befürchten, da bei ihr nichts zu holen ist. Das hatte mein Freund auch mit ihr besprochen. Die Briefe sind sicherlich nervig, aber sind laut unserem Schuldenberater halt vorhersehbar, weil die Gläubiger natürlich versuchen an ihr Geld zu kommen.
Jedoch ist durch den Vergleich ja die Tilgung der Kredite geregelt und natürlich steht das Kind bzw der Unterhalt an erster Stelle...aber man kann doch nichts holen wo nichts ist.
Beitrag von wuestenblume86 - 23.07.10 - 14:26 Uhr
Die Kindsmutter hat nix zu befürchten? 
Also mal ehrlich, es droht ihr eine PI mit allen Konsequenzen und das möchte wohl niemand freiwillig mal so auf sich nehmen!!!
Es ist löblich, dass dein Partner wenigstens 200 Euro, aber es ist nicht das was einst vereinbart wurde.
Beitrag von kathi.net - 23.07.10 - 14:37 Uhr
Eben.... weil das Kind an erster Stelle steht, ist der Unterhalt vor allen anderen Schulden zu bezahlen.
Was kann das Kind dafür, das die Eltern nicht mit Geld umgehen können.
Und was heißt, sie hat nichts zu befürchten? Also so prickelnd sind EV oder PI nun auch wieder nicht. Nervige Briefe sind da noch das kleinste Übel.
Mein Tip: dein Freund sollte sich schnellstmöglich einen besser bezahlten Job oder zusätzlichen Nebenjob suchen, den Unterhalt zahlen, seine Ausgaben überprüfen, sich mit ihr zusammensetzen und die Gläubiger bedienen.
Beitrag von justagirl22 - 23.07.10 - 14:44 Uhr
Naja nach einem Job schaut er ja schon, aber bis jetzt sind leider nur Absagen ins Haus geflattert. Nebenjob ist mit seinem Job nicht zu vereinbaren, weil Schichtarbeit und der Arbeitgeber würde nicht zustimmen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.07.10 - 13:33 Uhr
Hallo
Also ob das so in Ordnung ist, was die beiden da gemacht haben, weiss ich nicht.
Denn beim Kindesunterhalt sind Schulden egal. Er muss trotzdem nach seinem Verdienst den Unterhalt zahlen.
Und zu den 900 Euro Selbstbehält kann er noch KK, private Altersvorsorge und Berufsbedingte Aufwendungen( ca 5% ) geltend machen.
BIanca
Beitrag von manavgat - 23.07.10 - 22:33 Uhr
Also, letzten Endes ist es so, dass Kindesunterhalt nicht gegengerechnet werden darf! Auch nicht für Schulden. Und im übrigen wird erst Unterhalt in voller Höhe gezahlt, bevor auch nur 1 Cent an irgendwelche Gläubiger geht!
Wäre ich die Frau, würde ich beitreiben was geht, weil sie nämlich vermutlich gesamtschuldenerisch haftet.
Du erwartest allen Ernstes, dass eine Alleinerziehende ihrem Kind die Butter vom Brot klauen lässt, damit ihr beiden Doppelverdiener es netter habt?
Gruß
Manavgat
