Hallo an alle!
wir sind grad St. kl. 4/4 und würden gerne sobald ich Elterngeld beziehe die Steuerklassen wechseln, damit wir mehr in der Tasche haben...weil mein Mann ja mehr verdient! Wie kann ich das am geschicktesten anstellen? Erst sobald der Elterngeldantrag durch ist oder darf ich das von von Beginn der 8 Wochen nach Geburt.... ich möchte einfach nicht dass uns finanziell Nachteile oder gar Lücken entstehen!
Vielen lieben Dank für eure HIlfe !!!
Ab wann ich/mein Mann die Steuerklasse wechseln? wg. Elterngeld...
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Beitrag von mimiblue - 23.07.10 - 12:54 Uhr
Beitrag von wespse - 23.07.10 - 12:57 Uhr
Wir werden wechseln, wenn mein MuSchu vorbei ist, also 8 Wochen nach ET.
Dann hab ich das höchstmögliche Elterngeld und mein Schatz ab dann, wenn ich nur noch EG beziehe das höhere Gehalt. Noch sind wir beide SK1, haben erst vor nem Monat geheiratet.
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 13:44 Uhr
Bist du Beamtin? Denn ansonsten kannst du schon im Mutterschutz wechseln und hast die selben Effekte!
Beitrag von tinaschatzi - 23.07.10 - 13:00 Uhr
also wir werden die Steuerklassen nach dem Mutterschutz wechseln.
halten wir für die beste Lösung, wie auch meine Vorrednerin geschrieben hat.
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 13:45 Uhr
Wieso ist das die beste Lösung?
Bist du Beamtin?
Denn ansonsten kannst du schon im Mutterschutz wechseln und hast die selben Effekte!
Beitrag von gretamarlene - 23.07.10 - 13:11 Uhr
Hallo!
Wir haben unsere Steuerklassen gestern gedreht 
Hatten auch 4/4 und da das Mutterschaftsgeld eine reine Nettoleistung ist (also kein Brutto, von dem noch irgendwelche Steuern abgezogen werden), haben wir abgewartet, bis meine letzte Lohnabrechnung des AG´s mit der Steuerklasse 4 ausbezahlt wurde (das war in meinem Fall die Juli-Abrechnung). D.h. mein Mann bekommt nun ab August mit der Steuerklasse 3 schon mehr Geld. Denn warum bis nach dem Mutterschutz warten, wenn dieses Geld sowieso nicht Steuerklassen-Abhängig ist?! Das Elterngeld wird auch mit den 12 letzten Gehältern vor der Geburt gerechnet, also haben wir (hoffentlich) nichts hergeschenkt 
Lg Greta
Beitrag von anibas81 - 23.07.10 - 13:12 Uhr
Wir werden auch nach dem Mutterschutz von 4/4 auf 5(ich)/ 3(mein Mann) wechseln.
Habe ausgerechnet dass wir ca 200 Euro mehr im Monat haben werden..
Wieviel wir dann am Ende des nä.Jahres beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückzahlen werden weiß ich nicht genau, denke so ein Monats-Elterngeld in etwa..
Beitrag von ines7986 - 23.07.10 - 13:17 Uhr
Warum wartet ihr bis nach dem Muschu?Das hat doch mit der Berechnung des Elterngeldes nichts mehr zu tun, das wird doch mit dem Gehalt der letzten 12 Monate vorher berechnet??
Beitrag von sunny-jamaica - 23.07.10 - 13:21 Uhr
Das hab ich mich jetzt auch die ganze Zeit gefragt...
Beitrag von anibas81 - 23.07.10 - 13:23 Uhr
Es werden doch die letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet, was ist dann mit den 6 Wochen vor der Geburt?
Verschenkt man da nichts?
Beitrag von kati543 - 23.07.10 - 13:33 Uhr
Nein, das Elterngeld wird von den 12 Monaten vor Beginn des Muschu berechnet. Mutterschutz und Elternzeit verlagern die Zeit einfach nach vorn.
Das absolute Optimum ist ein Wechsel sofort zu Beginn der SS in die bessere Steuerklasse (also 3 für die Frau) mit Beginn des Muschu dann in die 5. So bekommt ihr mehr Elterngeld und spart Steuern. Durch den Wechsel vor oder nach dem Muschu bekommt ihr nur das normale Elterngeld und spart Steuern. Allerdings ist das mit den Steuern sowieso so eine Sache, da man das ja eh am Jahresende nachzahlen muß, falls man nichts anerkennen lassen kann.
Beitrag von anibas81 - 23.07.10 - 13:49 Uhr
Ah ok danke, ist kompliziert alles...
Beitrag von kati543 - 23.07.10 - 14:07 Uhr
Zusätzlich musst du natürlich noch aufpassen, dass du nur 1 x im jahr die Steuerkl. ändern darfs...
Beitrag von sunny-jamaica - 23.07.10 - 14:31 Uhr
Fast. 1 x im Jahr ohne Grund. Geburt des Kindes oder z.B. Hochzeit zählen als Grund.
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 13:47 Uhr
Es werden die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz gezählt. Also die 6 Wochen zählen eh nicht mehr!
Beitrag von anibas81 - 23.07.10 - 13:25 Uhr
Es werden doch die letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet, was ist dann mit den 6 Wochen vor der Geburt?
Verschenkt man da nichts?
bzw. zählt das Mutterschaftsgeld nicht als Einkommen/wird daher nicht was gekürzt wenn ich die Steuerklasse wechsel?
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 13:46 Uhr
Wechselt schon im Mutterschutz, dann habt ihr noch mehr davon, weil auf Mutterschaftsgeld keien Steuern gezahlt werden. Nur bei Beamten erst später wechseln!
Beitrag von jurbs - 23.07.10 - 13:25 Uhr
am besten am Ende des Mutterschutzes ... oder gar nicht!
wir haben auch 4-4 und geben dem Staat lieber nen Kredit und bekommen im Steuerjahresausgleich lieber weiterhin was zurück, als dass wir noch was nachzahlen müssen, weil schwer zu kalkulieren ist!
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 13:47 Uhr
Das ist falsch. Entweder im Mutterschutz oder gar nicht ;)
Beitrag von nakiki - 23.07.10 - 13:35 Uhr
Hallo!
Die Frage ist doch, was ihr unter "finanziellem Nachteil" versteht? Für mich wäre eine Steuernachzahlung ein finanzieller Nachteil. Für andere eine Steuererstattung.
Fakt ist ihr werdet gemeinsam veranlagt, daher ist euere Steuerlast im Jahr immer gleich, egal welche Steuerklassenkombi ihr habt. Bei der Kombi III/V kommt es oft zu Nachzahlungen, bei IV/IV nicht (vorausgesetzt man erhält keine Lohnersatzleistungen). Da ihr EG erhaltet könnte es auch hier zu Nachzahlungen kommen, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch geringer.
Wann man wechselt kann, haben die anderen schon gesagt. Ich würde nie die Kombi III/V nehmen, wenn jemand Lohnersatzleistungen bezieht, außer dem Partner droht der Jobverlust, denn ALGI wird auch nach dem Netto berechnet.
Gruß nakiki
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 13:49 Uhr
Bist du Beamtin?
Dann ist es anders, aber sonst kannst du schon im Mutterschutz wechseln und hast die selben Effekte!
Nur eben länger!
Beitrag von anibas81 - 23.07.10 - 13:53 Uhr
Zählt das Mutterschaftsgeld als Einkommen oder wird das nur nicht versteuert?
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 13:57 Uhr
Das zählt weder als Einkommen aus Erwerbstätigkeit (beim Eltenrgeld), die Monate werden ersetzt durch Monate vorher, noch wirds direkt versteuert. Es unterliegt aber auch dem Progressionsvorbehalt!
Beitrag von anibas81 - 23.07.10 - 14:05 Uhr
.wenn es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wird das doch zum Gehalt des Mannes dazugerechnet und dadurch wird der STeuerssatz noch höher (weil man ja vorher ganz normal verdient hat..)
Oder bringe ich da grad was durcheinander?
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 14:45 Uhr
Jein. Der Steuersatz wird aus dem Gesamteinkommen berechnet (am Jahresende), die Steuern werden aber nur für das Einkommen deines Mannes fällig.
