Huhu
!
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich arbeite seit der Geburt meiner großen Tochter nur noch 12 Std. in Teilzeit. Nun wurde am 27.05.10 meine zweite Tochter geboren und ich werde nun direkt wieder die besagten 12 Stunden pro Woche arbeiten - mir entsteht also kein Verlust.
Steht mir in diesem Fall tatsächlich Elterngeld als Mindestsatz von 300 Euro zu?
Die Elterngeldstelle bejahte das am Telefon, da ich zuvor ja das übliche Mutterschaftsgeld bezogen habe. Allerdings kann ich diese Erklärung nicht wirklich nachvollziehen
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LG, Lala
Elterngeld bei unveränderter Stundenzahl??
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Beitrag von lala77 - 23.07.10 - 14:24 Uhr
Beitrag von susannea - 23.07.10 - 14:46 Uhr
Ja, natürlich. Jedem der unter 30h/Woche arbeitet im ersten Jahr stehen die 300 Euro Midnestsatz zu, wenn der Partner sie nicht schon verbraucht hat!
Beitrag von anyca - 23.07.10 - 19:45 Uhr
Ja, klar. Der Hausfrau, die vorher null Stunden und hinterher null Stunden arbeiten geht, stehen ja auch die 300 Euro zu.
