was ist zu tun bei schlechtem arbeitszeugnis?

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Beitrag von ja-frager - 23.07.10 - 15:29 Uhr

eine freundin hat mir ihr arbeitszeugnis vorgelegt und es ist um es noch human zu sagen unmöglich.
formal alles super, aber die beurteilung der person ist folgende:

"...erfüllte ihre Tätigkeiten zu unserer Zufriedenheit und konnte die ihr
übertragenen Aufgaben gut erfassen. Außerdem setzte sie sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten
ein und erledigte alle Aufgaben weisungsgemäß. Sie war dem üblichen Arbeitsanfall
gewachsen und arbeitete zielorientiert. Während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses
pflegte sie zu ihren Vorgesetzten und Kollegen einen freundlichen Kommunikationsstil und
war zugleich eine umgängliche und hilfsbereite Partnerin."

laut google und vielen "übersetzungshilfen" entspricht das der note 3-5! tendenz zum schlechteren.
sie hätte sich niemals so eingeschätzt, da wohl auch nie kritik kam. muss man das so hinnehmen? oder könnte sie was tun? kann man das überhaupt in eine bewerbung packen, oder wäre es besser, diese beurteilung wegzulassen?

Beitrag von nusch - 23.07.10 - 15:42 Uhr

Fachanwalt für Arbeitsrecht und widersprechen. Neues "wohlwollendes" Arbeitszeugnis unter Fristsetzung einfordern.

Beitrag von biene81 - 23.07.10 - 16:18 Uhr

Was fuer einen Sinn macht so ein Arbeitszeugnis eigentlich, wenn man sich ein gutes einklagen kann?

Beitrag von ja-frager - 23.07.10 - 16:26 Uhr

naja, es geht ja nicht um einen "freibrief", sondern um eine ungerechtfertigte "schlechterstellung". wenn man das übersetzt liest, war sie faul und desinteressiert etc. und den eindruck hat sie mir nicht gemacht, im gegenteil, und es hat ja auch nie einer was gegenteiliges zu ihr gesagt. außerdem hat sie auch ein paar verbesserungen eingebracht, aber sowas ist generell unter den tisch gefallen, sollte man da nicht auf eine berichtigung bestehen können?

Beitrag von biene81 - 23.07.10 - 16:29 Uhr

Was sie auf Dich fuer einen Eindruck gemacht hat, steht doch gar nicht zur Debatte.
Welchen Grund hat der AG, ihr ein extra schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen? Klar, bei manchen AG'n kann ich es mir vorstellen, aber doch nicht generell.
Ich wuerde an Ihrer Stelle zum AG gehen und das Zeugnis besprechen, wenn sie sich ungerecht behandelt fuehlt.
Vielleicht aber kann der AG aber in einem Gespraech auch klar und deutlich sagen, WARUM sie dieses Zeugnis bekommen hat.
Anwalt, etc wuerde ich da erstmal voellig aussen vorlassen.

LG

Biene

Beitrag von vwpassat - 23.07.10 - 16:02 Uhr

Ich weiß nicht, was Ihr ale habt.

Es wird schon der Realität entsprechen, wobei soooooo schlimm isses nun auch wieder nicht.

Es wird doch keiner gezwungen, es einer Bewerbung beizulegen.

Beitrag von joy1975 - 23.07.10 - 17:16 Uhr

Also das Zeugnis ist in der Tat unterirdisch.
Ich kriege eine Menge Bewerbungen auf den Tisch und wenn ich das lesen würde, würde ich die gar nicht erst einladen.
Übersetzt steht da, sie ist geistig arg limitiert, kann nur einfachste Aufgaben und war die Büromatratze.

Also entweder will ihr da einer richtig was reinwürgen, hat selber keine Ahnung oder sie war wirklich so.

Warum arbeitet sie dort nicht mehr? Wurde sie entlassen oder ist sie selber gegangen?
Ich würde auf jeden Fall ebenfalls ein besseres Zeugnis einklagen, zumindest wenn das das letzte aktuelle Zeugnis ist und sie sich damit bewerben muß.

Beitrag von ja-frager - 23.07.10 - 18:43 Uhr

es war ein von anfang an befristeter arbeitseinsatz und das, was du daraus machst, hört sich ja noch schlimmer an als das, was wir uns zusammengereimt haben.

nur haben wir keine idee, warum so schlecht und auch so hinterhältig schlecht beurteilt wurde. ich denke auch nicht, dass sie auch nur ansatzweise deinen genannten bezeichnungen entsprechen würde.

also wie sollte man am besten vorgehen? sie traut sich nun nicht mehr, mal eben anzurufen und nachzufragen.

Beitrag von myimmortal1977 - 24.07.10 - 01:18 Uhr

Das Zeugnis gibt lediglich wieder, dass sie nicht die Fleißigste war.

Es gibt weder wieder, dass sie geistig limitiert war, noch das sie die Büromatratze war.

Man sollte nicht übertreiben, wo es nichts zu übertreiben gibt.

#aha

Beitrag von myimmortal1977 - 24.07.10 - 01:13 Uhr

Sie kann dem Zeugnis widersprechen. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Das Zeugnis und die Formulierungen sind weder hinterhältig noch fälschlich ausgedrückt.

Es bedarf keiner Ansprache von Seiten des Chefs, dass sie ihre Arbeit besser machen sollte, wenn der Chef mit einer 3er Leistung zufrieden war.

Nur wenn es objektiv eine 3er Leistung war, brauch er sie auch nicht besser zu beurteilen.

Es gibt Leute, die leiden unter chronisch falscher Selbsteinschätzung.

Ein Zeugnis sollte wahrheitsgemäß sein. Wenn es das ist, hat sie schlechte Karten ein besseres einzufordern.

LG Janette

Beitrag von nobility - 24.07.10 - 12:51 Uhr

Genauso is et.

Wenn das Arbeitszeugnis Leistunggerecht beurteilt ist, so ist gegen diese Formulierung der Leistungsbeurteilung nichts einzuwenden.

Wer in der Schule Leistungen erbringt die nach objektiver sachlicher Beurteilung eine 3 wert sind kann keine 1 gefordert werden.

Die betreffende sollte doch dem AG ein Zeugnis formulieren wie sie das gerne von ihm hätte. Doch Vorsicht. Stellt der nächste AG diesen AN aufgrund des Super Zeugnises ein und stellt sich hinterher raus, dass dieses Arbeitszeugnis vorne und hinten nicht stimmt könnte das zu ernsten Problemen bis hin zu Rechtsauseinadersetzungen führen.

Beitrag von ja-frager - 24.07.10 - 13:06 Uhr

also hilft letztendlich nur, sich mit den ehemaligen kollegen und den vorgesetzten auseinanderzusetzen und nachzuhaken, ob sie das wirklich so schlecht beurteilen und erst dann eventuell rechtliche schritte zu gehen.

danke für die vielen ratschläge!

ps: ich bleib dabei, so schlecht kann sie nicht gewesen sein.