Steuerklassenwahl?

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Beitrag von emma-2011 - 23.07.10 - 22:40 Uhr

Hallo

Wir heiraten am 6.8.10 und Ende Jan. 2011 kommt unser Baby zur Welt. Nun hab ich erst überlegt, ob wir nach der Hochzeit Steuerklasse 3 (ich) und 5 nehmen.
Habe heute mal über den Gehaltsrechner bisserl gerechnet u so wie es scheint bekomme ich dann zwar 100€ mehr (habe momentan St-Kl. 2 und 1,0 Kinder auf der Lohnsteuerkarte), er würde aber 300€ weniger bekommen. Das nützt ja auch nicht sooo wahnsinnig viel oder?
Wenn wir beide 4 machen, bekomm ich ganz bischen weniger Gehalt als jetzt, er bleibt aber bei der Summe wie jetzt.

Wie würdet ihr es machen?
Und ab wann können wir dann wechseln in 3 für ihn und 5 für mich?

Danke - emma

Beitrag von heffi19 - 23.07.10 - 22:47 Uhr

Lst.kl. sollte derjenige nehmen der mehr verdient, die 5 derjenige, der weniger verdient.

Beitrag von katja.philipp - 23.07.10 - 23:03 Uhr

In welchem Fall haben denn beide Ehepartner Stufe 1, weiß das jemand?

Beitrag von susannea - 23.07.10 - 23:49 Uhr

Gar nicht, die gibts nur für unverheiratete. Allerdings entspricht die Steuerklasse 4 dem.

Beitrag von katja.philipp - 23.07.10 - 23:53 Uhr

Ja, dachte ich auch, aber eine Kollegin, die verheiratet ist, hat 1. Sagt sie. Stimmt nicht?

Beitrag von susannea - 24.07.10 - 00:01 Uhr

Nee, es sei denn sie hat die AKrten einfach noch nicht umschreiben lassen ;)

Beitrag von susannea - 23.07.10 - 23:50 Uhr

Hast du berücksichtigt bei 4/4 das jeder 1,0 Kinder auf der Steuerkarte dann hat?

Wenn nur du Elterngeld beantragst würde ich trotzdem erstmal 3 für dich nehmen!

Beitrag von violettas51 - 24.07.10 - 07:48 Uhr

Guten Morgen,

also wie schon erwähnt, Steuerklasse 3 nimmt meißt derjenige, der mehr verdient von beiden. Der weniger verdienende nimmt Stk. 5. So könnt Ihr das machen nach der Hochzeit.
Ich weiß jetzt nicht wie das Elterngeld berechnet wird, vom Brutto oder Netto gehalt? Ich weiß es nicht. Wird es vom Netto gerechnet, solltest auf jeden Fall Du 3 nehmen nach der Hochzeit, wegen der Elterngeld berechnung.
Gehst Du nach der Geburt eures Kindes in Elternzeit, sollte Dein Mann nach der Geburt in 3 gehen und du in5.
4/4 macht nur Sinn, wenn Ihr beide annähernd gleich verdient, in deinem Fall im Moment nicht ratsam. Da Du ja noch elterngeld bekommst.
Ohne Euer einkommen zu kennen, würde ich sagen, dierekt nach der Hochzeit 3Du/5Er und nach der Geburt 5Du/3Er.

Gruß
Andreas

Beitrag von susannea - 24.07.10 - 09:22 Uhr

Naja, das 4/4 keinen Sinn macht stimmt nicht, denn es macht schon Sinn um keine Steuernachzahlung zu haben oder keine so hohe nach dem Elterngeld!

Und Elterngeld wird vom bereingten Netto genommen.

Beitrag von nakiki - 24.07.10 - 10:17 Uhr

Hallo!

Wohnt ihr nicht zusammen? Wollt ihr nach der Hochzeit zusammen ziehen?
Wenn du in diesem Jahr in Steuerklasse II warst, würde sich bei euch bei der Steuererklärung 2010 die besondere Veranlagung eventuell lohnen.
Ob ihr dann jetzt die Komib III/V nehmen könnt, weiß ich nicht.

Ansonsten würde ich dazu raten, dass du jetzt in III gehst, vorausgesetzt der Job deines Zukünftigen ist nicht in Gefahr. Anfang des Jahres wechselt ihr dann wieder. Das EG wird nach dem Nettolohn berechnet, daher würde es sich in eurem Fall schon lohnen.

Gruß nakiki

Beitrag von emma-2011 - 24.07.10 - 10:29 Uhr

Im moment hab ich 2 und 1,0 Kinder (beides meine, aber nicht seine Kinder). Nach der Hochzeit hätte ich weiterhin 1,0 Kinder.
Nach der Geburt hab ich dann 1,5 Kinder und er 0,5 oder wir beide je 1,0 Kinder. Ist ja dann gleich.

Er arbeitet 45 Std. die Woche hat Brutto ca. 2160€ - ich arbeite 30 Std. die Woche u habe brutto 1535€.
Vom umgerechneten Stundenlohn her habe ich mehr als er.

Habe mal mit Gehaltsrechner nachgerechnet u würden wir dann jetzt nach der Hochzeit 3 und 5 nehmen hätten wir 200€ weniger im Monat, als wenn wir 4/4 machen würden.
Darum ging es mir. Is ja auch schon ne Menge Geld.

Ich gehe am 19.12. in Mutterschutz, dann wird mein Einkommen bis einschl. Nov. für die Elterngeldberechnung herangezogen oder nicht?
Wenn wir im Aug. direkt wechseln würden nach der Hochzeit, sind es dann ja aber auch nur 3 Monate, wo ich 100€ mehr bekomme. Kann das soooo viel ausmachen, dass sich ein paar Monate 200€ weniger lohnen??

Finde das is ne ganz schön schwierige Sache. Bei meinem letzten Sohn gab es Gott sei dank noch Erziehungsgeld :-)

Beitrag von nakiki - 24.07.10 - 12:56 Uhr

Meine Frage war, ob ihr zusammen wohnt bzw. nach der Hochzeit zusammenziehen werdet.
Wenn ihr jetzt bereits zusammen wohnt, hast du gar keinen Anspruch mehr auf die Steuerklasse II und somit hat sich das Thema besondere Veranlagung erledigt.
Wenn ihr jedoch die besondere Veranlagung wählen wollt, dann müsstet ihr erstmal prüfen, ob ihr dann überhaupt die Komib III/V nehmen könnt.

Wenn es nur darum geht, dass du 3 Monate 100 Euro mehr netto hast und dadurch dein EG um (wenn überhaupt) 20 Euro steigerst, ist es nicht unbedingt der Rede wert. Denn das EG unterliegt ja auch noch dem Progressionsvorbehalt.

Mein Tip nach vorliegen der Zahlen: Nehmt die IV/IV und prüft, ob ihr nicht die besondere Veranlagung wählen solltet.

Gruß nakiki

Beitrag von susannea - 24.07.10 - 15:25 Uhr

Wenn er Steuerklasse 4 hat, hat er auch wenns nur deine Kinder sind ihre Kidnerfreibeträge mit. Sprich, er hat dann auch 2x0,5 Kinder mehr drauf!

Hat er Steuerklasse 5 hat er gar kein Kind drauf. Auch nach der Geburt nicht. Bei 3 hat derjenige fürs neue Kind 1 Kind. Bei 4 hat jeder nach der Geburt 2,0 Kinder drauf!

Evtl. rechnest du das noch mal mit den richtigen Kidnerfreibeträgen durch wenn ihr Kirchensteuer zahlt.