Guten Morgen,
Ich habe mal eine Frage, ich habe leider eine Kontopfändung auf dem Konto, nun kann ich ja meine Sozialleistungen innerhalb von 14 Tagen abhegen.
Nächsten Freitag kommt mein Arbeitslosengeld 2, und Montag ( 02.08) wird der Unterhaltsvorschuss u. das Wohngeld kommen, ich bin allerdings ab Samstag (31.07) nicht zuhause fahre eine Woche weg.
Nun ist es so da ich Online Banking habe, kann ich "nur" 5 Beleg hafte Überweisungen im Monat vornehmen jede weiter kostet 1,50€, somit will ich meinem Bruder das Geld was Montag kommt überweisen damit er die ganzen Überweisungen für mich machen kann.
Meine Frage nun kann ich trotz Pfändung noch einen Dauerauftrag einrichten? Da einmalig die Summe auf das Konto meines Bruders geht? Oder geht das bei einer Pfändung nicht mehr?
Hoffe habe es ein wenig verständlich geschrieben.
Liebe Grüße
Melli
Kontopfändung....?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von melanie021984 - 24.07.10 - 08:24 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 24.07.10 - 08:53 Uhr
Kannst Du vom gepfändeten Konto überhaupt so einfach Überweisungen machen?
Und warum ein Dauerauftrag, wenn das Geld einmalig auf das Konto des Bruders überwiesen werden soll?
Ich bin auch der Meinung, dass Du 7 Werktage hast, das Geld abzuheben, nicht 14 Tage...
Gruß,
W
Beitrag von oma.2009 - 24.07.10 - 08:58 Uhr
Hallo,
ja, da mit den 7 Werktagen stimmt, und es können NUR Sozialleistungen in bar abgehoben werden.
Viel einfacher wäre es allerdings, sich um die Aufhebung der Kontopfändung zu kümmern und die Schulden zu bezahlen.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 24.07.10 - 09:04 Uhr
"Viel einfacher wäre es allerdings, sich um die Aufhebung der Kontopfändung zu kümmern und die Schulden zu bezahlen. "
Ich bitte Dich - Du hast Ideen.....
LG
Beitrag von oma.2009 - 24.07.10 - 14:53 Uhr
Hallo Windsbraut,
ja ja ich weiß, meine doofen Ideen.....
Aber soweit ich weiß, wird jedes Guthaben auf dem gepfändeten Konto (außer den Sozialleistungen) nur und ausschließlich für den Gläubiger gesperrt und das solange, bis die Pfändung wieder aufgehoben ist.
Die Bank darf eigentlich keine weiteren Verfügungen zulassen. Das sagt eine Kontopfändung doch aus!
LG
Beitrag von swety.k - 24.07.10 - 09:29 Uhr
Hallo,
nein, Du kannst keine Daueraufträge einrichten bei einem gepfändeten Konto.
Allerdings gibt es seit 1.7. sogenannte "pfändungsfreie Konten", vielleicht erkundigst Du Dich darüber bei Deiner Bank.
Ansonsten könntest Du mit dem Gläubiger eine Rückzahlungsvereinbarung abschließen und ggf. die Pfändung in Raten abzahlen. Dann kann die Pfändung ruhend gestellt werden und Du kannst wieder normal über Dein Konto verfügen.
Eine andere Möglichkeit ist, Deinem Bruder eine einmalige Vollmacht auszustellen, damit er das Geld am Schalter bar abheben kann.
Liebe Grüße von Swety
Beitrag von melanie021984 - 24.07.10 - 09:40 Uhr
Hallo
1. "Viel einfacher wäre es allerdings, sich um die Aufhebung der Kontopfändung zu kümmern und die Schulden zu bezahlen. "

Du Witzbold kennst meine Situation nicht, es ist nicht der einzigste Gläubiger den ich habe, und ich kann nicht alle bedienen, sondern zahle nach und nach ab.
Habe NIE erwähnt keine Schulden zu zahlen !!!!
2. @Swety
Nein ich habe bei meiner Bank schon nachgefragt ob ich ihm eine Vollmacht geben kann da ich nicht da bin, aber die sagten Nein.... Mist,wenn ich Samstag die Überweisung bevor ich fahre einwerfe wird diese versucht Montag morgen zu buchen aber Montag mittag ist das Geld erst drauf ;(
3.
Warum sollte ich keine Überweisungen machen dürfen? Wenn diese innerhalb der 7 Tage Frist liegen und ausreichend Guthaben vorhanden ist kann ich das tun.
Und auf dem Beschluss steh 14 Tage !!!! Werde aber trotzdem alles immer sofort Regeln.
Ich könnte mit dem Gläubiger verhandeln aber er will eine Ratenhöhe die ich nicht bezahlen kann
Wegen dem Konto hatte ich schon gefragt, geht allerdings nicht bei einem Gemeinschaftskonto. Und das haben wir (Trennun wäre möglich aber macht bei uns keinen Sinn, warum will ich hier nicht sagen, bevor ich noch mehr dumme Sprüche bekomme!!!)
Meine Frage war einfach nur ob sowas geht, bzw Online kann man eine Termin Überweisung machen geht sowas auch am Schalter? Nee wa ;( hm muss ich dann sehen wie ich das mache...
Danke trotzdem
Beitrag von susannea - 24.07.10 - 10:51 Uhr
Wie wäre es denn, wenn dein Bruder die Überweisung erst abgibt am Montag?
Ich kenen es aber auch nur so, dass nur Barabhebung geht!
Beitrag von zickenhaushalt - 24.07.10 - 11:01 Uhr
Ich wage zu bezweifeln, dass du überhaupt überweisen darfst.
Beitrag von seikon - 24.07.10 - 11:41 Uhr
Zitat:
"Ich könnte mit dem Gläubiger verhandeln aber er will eine Ratenhöhe die ich nicht bezahlen kann..."
Wenn es schon mal so weit ist, dann bleibt dir eigentlich nur der Weg in die PI. Denn wenn du nicht zufällig den Goldtopf am Ende des Regenbogens findest, dann wirst du aus eigener Kraft so aus der Situation nicht mehr heraus kommen. Zudem wäre mit der PI dann die Pfändung eh erstmal hinfällig. Und mit dem P Konto hast du ohnehin einen sowas von fett negativen Schufa Eintrag, da kommts dann auf die EV oder die PI auch nicht mehr an.
Beitrag von ppg - 24.07.10 - 11:02 Uhr
Soweit ich weiß gibt es seit dem 01.07.10 überhaubt keinen Pfändungsschutz für Sozialgelder mehr! Diese dürfen seither vom Gläubiger in voller Höhe gepfändet werden , sofern kein P-Konto vorliegt:
http://www.finanz-ratgeber.de/news/p-konto-girokonto-mit-pfaendungsschutz-ab-01-juli-2010_2010-07-01.html
Du hast aber 4 Wochen nach Eingang der Pfändung Zeit Dein Girokonto in ein P - Konto umzuwandeln.
Vorraussichtlich wirst Du vorher bei deiner Bank weder Barauszahlungen erhalten, noch Überweisungen tätigen können.
In dieser unangenhmen Situation auch noch in Urlaub fahren zu wollen ist schon sehr mutig
Ute
Beitrag von nisivogel2604 - 24.07.10 - 14:07 Uhr
Es geht bei den P Konten um den Basispfändungsschutz, der sich erhöht je mehr Personen man Unterhaltsverpflichtet ist.
So weit ich informiert bin gilt der Pfändungsschutz auf Sozialgelder weiterhin.
lg
Beitrag von ja-frager - 24.07.10 - 11:22 Uhr
ich würde sagen, das kommt auf deine bank an. die einen sind sehr streng und geben dir nur die reinen sieben tage und prüfen bei allen eingehenden geldern, ob es auch sozialgelder sind und du darfst sie nur und ausschließlich bar abheben. die anderen lassen dir mehr zeit und du darfst auch überweisen und dementsprechend JA; auch daueraufträge einrichten, was aber wiederum (war bei der deutschen bank früher mal so) nur bei bestehendem guthaben möglich sein könnte (also willst du einen dauerauftrag für 1. einrichten muss auch der betrag heute schon zur verfügung stehen). muss aber nicht so sein. am besten gehst du zur bank und fragst dort konkret nach.
was die schulden angeht: versuch umzuschulden, jede bank kündigt euch das konto, wenn die pfändung bestehen bleibt! eine pfändung kann man aufheben, mit einer geeigneten ratenzahlung (jeder gläubiger trifft sich mit dem säumigen auf einem möglichen level, denn kein geld zu bekommen, bringt ihm ja auch nichts) oder einer einmalzahlung. lasst euch beraten (schuldnerberatung)!
urlaub: finde ich in eurer situation unmöglich, auch wenns ein "günstiger" ist. geh lieber arbeiten!
Beitrag von susannea - 24.07.10 - 11:38 Uhr
Wo schreibt sie denn, dass sie im Urlaub ist.
Sie ist nur eine Woche weg, dass kann doch aber auch eine Fortbildung o.ä. sein!
Beitrag von ja-frager - 24.07.10 - 12:50 Uhr
wäre es sowas wie eine fortbildung (ist oft zweiwöchig), kur (geht auch meist über drei wochen) oder ähnliches hätte sie es erwähnt. und jemand anderes hatte das auch schon urlaub genannt und sie ist darauf nicht eingegangen, also ist es urlaub. und selbst eine fortbildung oder was weiß ich hätte ICH an ihrer stelle abgesagt und mich erstmal um die derzeitigen finanzen gekümmert. eine kontopfändung ist ja für den gläubiger die allerletzte möglichkeit an geld zu kommen, also muss sie kurz vor der absoluten pleite stehen 
und ich wollte ihr ja nur helfen, siehe die anderen 95% meines textes
Beitrag von king.with.deckchair - 24.07.10 - 13:04 Uhr
" ich bin allerdings ab Samstag (31.07) nicht zuhause fahre eine Woche weg."
Urlaub? Ach wie schön! So kommt man also zu Urlaub: Nicht arbeiten, Kontopfändung produzieren, trotzdem wegfahren.
Ich wusste, ich mach' was falsch...
Beitrag von na.ich - 24.07.10 - 14:04 Uhr
dein betreig ist aber nicht grade freundlich!
auch menschen, die nicht reich sind, dürfen weg fahren! für was leben wir denn?
Beitrag von bettibox - 24.07.10 - 15:34 Uhr
auch menschen, die nicht reich sind, dürfen weg fahren!
Sicher, wenn sie es aus eigener Kraft finanzieren können, aber nicht wenn man vom Staat lebt, Schulden bis zur Halskrause hat, PI und eine Kontopfändung. Dann sollte man sich wegfahren verkneifen und lieber seinen Verbindlichkeiten nachkommen
Beitrag von melanie021984 - 24.07.10 - 15:52 Uhr
Ich Darf wegfahren warum nicht, habe aber auch geschrieben das ich nicht in den urlaub fahre !!!!!!!!!!!!!!!!
Urlaub fahre ich dann wenn ich meine Schulden bezahlt habe....
Beitrag von na.ich - 24.07.10 - 18:03 Uhr
warum dürfen menschen mit dicken schulden sich nicht erholen & die seele mal baumeln lassen? klar sicher sind schulden & co. nicht schick, aber trotzdem dürfen diese menschen leben!
Beitrag von windsbraut69 - 24.07.10 - 20:36 Uhr
Mit einer Pfändung auf dem Konto die Seele baumeln lassen?
Klasse, wenn man so ein dickes Fell hat und es einem gleichgültig ist, wer gerade Probleme hat, weil er sein Geld nicht bekommt...
Beitrag von erdnuckel0815 - 24.07.10 - 22:01 Uhr
sicher dürfen sich Menschen mit dicken Schulden erholen, aber nicht auf Kosten anderer. Auch Gläubiger brauchen ihr Geld. Im übrigen können sich auch viele arbeitende Mitmenschen keinen Urlaub leisten.
Beitrag von windsbraut69 - 24.07.10 - 20:34 Uhr
Nicht reich???
Sie hat eine Pfändung und kommt ihren bestehenden Verpflichtungen nicht nach.
Das ist etwas anderes als "nicht reich".....
Beitrag von nisivogel2604 - 24.07.10 - 14:04 Uhr
Du kannst das Geld binnen 7 Tagen abholen, nicht 14.
Und Überweisungen gehen nicht. Du musst das Geld Bar abholen und den Nachweis erbringen das es sich wirklich um Sozialleistungen handelt.
lg
Beitrag von na.ich - 24.07.10 - 14:07 Uhr
ich würde dir jetzt die P-insolvenz raten...
