Verliert ein Verrechnungsscheck seine Gültigkeit?

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Beitrag von 5kids. - 24.07.10 - 15:45 Uhr

Hallo!

Frage steht schon oben. Speziell geht es um einen Verrechnungsscheck aus dem Jahr 1997.

#danke

LG
Andrea

Beitrag von derhimmelmusswarten - 24.07.10 - 16:37 Uhr

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/scheckg/gesamt.pdf

Lt. Scheckgesetz ist die Frist abgelaufen. Sofern der Schuldner aber noch existiert und dein Anspruch auch noch, ist es ja nicht ausgeschlossen, dass man dir einen neuen Scheck ausstellt. Aber ohne Angaben über die Art der Forderung kann man dazu jetzt nichts sagen. Sprich: kannst du noch nachweisen, dass dir die Summe zusteht?

Beitrag von parzifal - 24.07.10 - 22:14 Uhr

Wie bereits ausgeführt ist die Einlösungsfrist vorbei.

Die zu Grunde liegende Forderung ist regelmäßig bereits verjährt, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Um dies abschließend beurteilen zu können bedarf es näherer Ausführungen zur Forderung.

Beitrag von susannea - 24.07.10 - 22:37 Uhr

Wann verjähren die denn?

Beitrag von parzifal - 25.07.10 - 01:00 Uhr

Um welche Forderungen handelt es sich denn?

Beitrag von susannea - 25.07.10 - 08:54 Uhr

Gewinne von jeweils 5 Euro von der Deutschen Klassenlotterie.

Beitrag von parzifal - 25.07.10 - 09:48 Uhr

Diese sind spätestens nach drei (bis max fast vier) Jahren verjährt.

Ob die Spielbedingungen eine früheren Gewinnverfall vorsehen ist mir nicht bekannt.

Beim Lotto muss z.B. der Gewinn innerhalb von ca. 13 Wochen geltend gemacht werden.