Ich arbeite seit Juli wieder und wir haben jetzt einen Bescheid bekommen, in dem fiktiv ein Erwerbseinkommen aus dem Arbeitsvertrag errechnet wurde und dementsprechend die Leistung gekürzt wurde. (Lohn wird auf jeden Fall geringer sein, als unser ALG 2)
Merkwürdigerweise ist das für August und September geschehen, was wohl wegen der Einmalzahlung im August (100 EUR mehr wg. Schulkind) zusammenhängt.
Im Schreiben steht auch, bei Vorlage des Gehaltszettels (der erst im August kommen wird) und des Kontoauszugs der ersten Gehaltszahlung (ebenfalls erst im August) könne das dann korrigiert werden.
Trotzdem ist mir nicht so wohl bei der Sache, da ich ja nicht weiß, wieviel tatsächlich netto rauskommt, wie die Zahlungsmoral des Arbeitgebers ist usw. Sollte man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und darauf verweisen, den tatsächlichen Nettolohn abzuwarten?
Was für Nachteile könnten mir noch entstehen, wenn ich den Bescheid erstmal widerspruchslos akzeptiere?
Wie wird Lohn korrekt auf ALG 2 angerechnet?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von pandakind - 24.07.10 - 20:22 Uhr
Beitrag von fantastic-four2009 - 24.07.10 - 21:06 Uhr
Hallo
Also bei uns war das auch so das erst ein Fiktives Einkommen gerechnet wurde und nach einreichen der Lohnabrechnung eine Nachzahlung stadt gefunden hat.
So will die Arge vermeiden das ihr zu viel bekommt und es nicht zurückzahlen müßt.
Bei uns war es so das wir das fast jeden Monat einreichen mußten, dies hat sich aber jetzt geändert da jeden Monat das gleiche Gehalt eingeht.
Gruß
Beitrag von pandakind - 24.07.10 - 21:20 Uhr
Merkwürdig ist aber, dass die Höhe des fiktiv errechneten Einkommens nicht angegeben ist im Bescheid. Ist die Rechnung dann
Altes ALG 2
- fiktives Nettoeinkommen
__________
= neues ALG 2?
Dann kann ich das fiktive angenommene Nettoeinkommen aurechnen. Oder spielt da noch etwas anderes mit rein?
Danke!
Beitrag von fantastic-four2009 - 24.07.10 - 21:28 Uhr
Das ist aber komisch.
Also normal bekommt man einen Bescheid wo auch ein Berechnungsbogen dabei ist und da steht das Erwerbseinkommen drauf und welcher Freibetrag sich errechnet.
