Hallo,
kann man als Langzeitarbeitsloser ohne Leistungsbezug einen VGS erhalten?

Gruß Marion
VGS Langzeitarbeitslos ohne Leistungsbezug
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Beitrag von marion2 - 24.07.10 - 22:52 Uhr
Beitrag von shampoo - 24.07.10 - 23:02 Uhr
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26444/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungshilfen/Allgemein/VG-2005,renderVersion=renderFull.html
Beitrag von marion2 - 24.07.10 - 23:05 Uhr
Dass kein Anspruch besteht, hab ich schon gelesen.
KANN man einen VGS erhalten, wenn man keine Leistungen bezieht?
Beitrag von shampoo - 24.07.10 - 23:09 Uhr
keine ahnung, wußte ja nicht mal am anfang was du meintest und habe nur schnell gegoogelt. 
wird sicherlich noch ein profi antworten. 
Beitrag von goldtaube - 25.07.10 - 10:49 Uhr
Ohne Leistungsbezug bzw. Leistungsanspruch kann man meines Wissens nach keinen VGS bekommen.
Zitat:
Vermittlungsgutschein (VGS) - Voraussetzungen für die Ausstellung
* Einen Rechtsanspruch auf einen VGS hat, wer
1. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
2. in einer Rahmenfrist von drei Monaten vor der Beantragung des VGS mindestens zwei Monaten arbeitslos war und
3. noch nicht vermittelt ist.
* Einen Rechtsanspruch hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit
o als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder
o als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde.
* Alg II-Anspruchsberechtigten kann ein VGS ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungshilfen/Allgemein/VGS-Veraussetzungen-Vereinbarung.html
Man muss mindestens ALG II Anspruchsberechtigt sein, damit ein VGS ausgestellt werden kann. Dann besteht aber kein Rechtsanspruch.
Beitrag von marion2 - 25.07.10 - 14:09 Uhr
Hallo,
das heißt, wer einen Partner hat, der ausreichend verdient um das Existenzminimun zu decken, hat keinen Anspruch auf Hilfe.
Na danke.
Trotzdem
.
Gruß Marion
Beitrag von king.with.deckchair - 25.07.10 - 18:44 Uhr
Ohne Leistungsbezug bist du arbeitssuchend.
Beitrag von marion2 - 26.07.10 - 08:17 Uhr
Das schon, aber beinahe alle (in diesem Falle 6) Stellen, die für die betreffende Person in Frage kämen, laufen über den VGS.
"Arbeitfindend" wäre damit so gut wie ausgeschlossen.
