Diese Meldung kam gestern in der Tageschau.
http://www.tagesschau.de/inland/sorgerecht120.html
Mich würde eure meinung dazu interessieren. Ich persönlich sehe es als Hohn für alle Väter die bisher um ihr Recht gekämpft haben.
Ledige Paare sollen gemeinsames Sorgerecht bekommen
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Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 09:00 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 09:45 Uhr
>>> Ich persönlich sehe es als Hohn für alle Väter die bisher um ihr Recht gekämpft haben. <<<

Jetzt wird es geändert (was ich persönlich zum K***** finde, aber das ist ein anderes Thema) und dann ist es doch wieder nicht Recht ...
... wisst Ihr Kerle eigentlich, was Ihr wollt?
Beitrag von elsa345 - 25.07.10 - 10:45 Uhr
Na ja die Zeiten ändern sich nun mal und diese Regelung ist m.M.n. schon lange überfällig. Es ist nun mal so, daß immer mehr Paare nicht heiraten und darauf sollte sich unsere Gesellschaft einstellen. Es gibt die Homoehe, aber ein lediger Vater wird immer noch steinzeitlich behandelt.
Es werden noch viele Gesetze verabschiedet werden, die einfach notwendig werden und wir können es uns heute noch gar nicht vorstellen. So ist das eben, eine Gesellschaft lebt und entwickelt sich. Was vor 100Jahren Gesetz und richtig war, ist heute sinnfreier Blödsinn und umgekehrt.
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 10:58 Uhr
Hallo.
>>> Es ist nun mal so, daß immer mehr Paare nicht heiraten und darauf sollte sich unsere Gesellschaft einstellen. <<<
Diese Paare können aber ohne Probleme die gemeinsame Sorge erklären ... was machst Du mit den Paaren, die sich schon zu Beginn oder während der Schwangerschaft trennen ... oder bei denen, die noch nicht einmal eine Paarbeziehung hatten.
Die Frau zum Abbruch drängen zu wollen, in der Schwangerschaft sitzen zu lassen oder Kinder aus One-Night-Stands sind auch gesellschaftliche Realität ... und eine automatische gemeinsame Sorge würde dem auch nicht gerecht werden.
Gruß von der Hedda.
P.S.
Der TE beschwert sich doch gerade über die anstehende Gesetzesänderung ...???
Beitrag von motte1986 - 25.07.10 - 20:02 Uhr
Und warum um alles in der Welt sollten Väter nicht das gleiche Recht wie Mütter haben und die Sorge für ihr Kind tragen?
So ein Schwachsinn!!!!
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 20:24 Uhr
Ganz einfach... Die momentan herschende Meinung ist, geht es der Mutter gut ist es zum Wohle des Kindes, geht es dem Vater damit schlecht ist es auch zum Wohle des Kindes! Komisch nicht?
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 21:46 Uhr
>>> Und warum um alles in der Welt sollten Väter nicht das gleiche Recht wie Mütter haben und die Sorge für ihr Kind tragen? <<<
Wenn sie es denn dann mal täten ... groß nach dem Sorgerecht schreien, aber wenn es um den Unterhalt geht, ist man(n) ganz schnell still ... und das Finanzielle gehört nun mal auch zur Sorge.
Was ist jetzt an Deinem Beitrag nicht so ganz verstehe ... hast Du jetzt Deine eigene Aussage mit "So ein Schwachsinn!!!!" kommentiert oder hast Du jemanden zitiert?!
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 15:55 Uhr
Hallo Hedda... 
natürlich weiß ich was ich will und auch was ich nicht will! z.B. möchte ich nicht jedes Jahr beim Familiengericht ständig sein.
Bei mir wird gerade die 5 Verhandlung dieses Jahr vorbereitet. Mich würde es nicht wundern, wenn ich bald Miete an das Gericht überweisen muß....
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 16:06 Uhr
Das beantwortet irgendwie meine Frage nicht ...
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 16:18 Uhr
Na das ist doch ganz einfach! Solange die Mutter nicht will, wird es auch kein gemeinsames Sorgerecht geben. Insofern hat sich nichts geändert, weil die Möglichkeit ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, gibt es doch jetzt schon.
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 16:21 Uhr
Ich weiß nicht, aber es scheint, dass wir zwei unterschiedliche Artikel gelesen haben ...
... ich habe es so verstanden, dass es grundsätzlich die gemeinsame Sorge geben soll, es sei denn die Mutter widerspricht dieser ...
... und das ist ja schon ein gewaltiger Unterschied zu der derzeitigen Situation.
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 16:26 Uhr
Ich denke schon das wir den selben Artikel gelesen haben! Also wenn die Mutter nicht wiederspricht, dann kann sie doch von Geburt an das Sorgerecht teilen, was ja bisher schon immer ging. Also wo ist denn da jetzt der Unterschied?
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 16:31 Uhr
Sorry, aber das ist jetzt echt Korinthenkackerei, da das Thema Sorgerecht ja erst greift, wenn das Kind geboren wurde ...
... heutzutage hat die Mutter das Sorgerecht alleine und kann es auch behalten.
Dem Artikel zufolge plant man, dass beide Elternteile mit der Geburt des Kindes automatisch die gemeinsame Sorge haben und die Mutter muss dem dann widersprechen.
Siehst Du den Unterschied nicht?
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 16:37 Uhr
Genau so ist es doch! Sie widerspricht und schon ist alles wie vorher, natürlich alles zum Wohl des Kindes versteht sich.... Ich bin jetzt schon auf die ersten Urteilsbegründungen gespannt... Die einzige Änderung die ich sehe ist der Weg zum alleinigen Sorgerecht, aber erhalten tut sie es so oder so wenn sie will. Also was hat es dem Vater gebracht? NICHTS!!!
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 16:44 Uhr
Also, bitte ... wenn eine Mutter widerspricht, wird ja nicht gesagt "Okay, sie hat widersprochen also hat sie das Sorgerecht alleine" ... das wird schon überprüft werden, ich sag ja, die Anwälte und Richter werden sich über die ganzen neuen Mandate und Stellen freuen ...
... und es gibt sicher einige Fälle, in denen ein Widerspruch absolut berechtigt ist und von Erfolg gekrönt seid wird ...
... Paare, bei denen alles okay ist, erklären oftmals eh schon vorher die gemeinsame Sorge (müssten sie dann extra nicht mehr machen) ... und Mütter, die ohne Grund sie Sorge für sich alleine möchten, würden nun gezwungen werden, das Sorgerecht zu teilen, weil es ja keinen Grund für einen Widerspruch geben dürfte ...
>>> Die einzige Änderung die ich sehe ist der Weg zum alleinigen Sorgerecht, aber erhalten tut sie es so oder so wenn sie will. <<<
Den Satz verstehe ich inhaltlich gar nicht.
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 16:51 Uhr
>>> Den Satz verstehe ich inhaltlich gar nicht. <<<
Wenn die Mutter sich weiter weigert, wird das Gericht mit der Begründung zum Wohle des Kindes für die Mutter entscheiden. Ich denke die Praxis wird genau diesen Szenario zeigen, zumal die Jugendämter das ganze auch in diese Richtung forcieren.
Mein letztes Erlebnis beim JA: "Ich soll der Klügere sein und mich auf die Unterhaltszahlung beschränken...." dazu muß ich wohl nichts mehr sagen.
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 17:35 Uhr
>>> Wenn die Mutter sich weiter weigert, wird das Gericht mit der Begründung zum Wohle des Kindes für die Mutter entscheiden. <<<
Wo hast Du denn Deine Kristallkugel gekauft?
>>> Ich denke die Praxis wird genau diesen Szenario zeigen, zumal die Jugendämter das ganze auch in diese Richtung forcieren. <<<
Zum einem haben die Jugendämter gar nichts zu melden und zum anderem ist die Stimmung derzeit eher Väterfreundlich ... nach der Rüge aus Straßburg will doch kein Richter mehr in den Ruch kommen, eher Mütterfreundlich zu sein.
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 18:02 Uhr
>>>Wo hast Du denn Deine Kristallkugel gekauft? <<< Es ist einfach meine Erfahrung die ich diesen Jahr gemacht habe!
Das JA hat denke ich eine Menge zu melden! Es bemüht sich auch nur leider kann das JA wenig machen, wenn Frau nicht will. Oder hast du eine Idee wie Mann Frau dazu bekommt eine Mediation durchzuführen?
Ich denke für alles gibt es eine Lösung, aber nur wenn beide es wollen!
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 21:39 Uhr
Hallo.
Nein, das Jugendamt kann allenfalls beratend und vermittelnd tätig werden ... in einem Verfahren zur Umgangsregelung kann es Empfehlungen aussprechen, wenn es vorher Gespräche mit den Elternteilen gab ... aber zu melden, hat es ansonsten nichts ... nur ein Gericht kann im Zuge eines Gerichtsverfahren die Angelegenheit an das Jugendamt zurück verweisen und den Parteien auferlegen, dass Gespräche geführt werden ... so bekommt dann auch ein Mann eine Frau dazu, eine Mediation durchzuführen, wenn ein Gericht das für den richtigen Weg erachtet ...
... diese Info hat im Übrigen auch der Erzeuger meiner Tochter bekommen. Drei Tage nach dem Urteil aus Straßburg (welch Zufall?!) nahm er plötzlich Kontakt mit dem Jugendamt auf (wir hatten seit Beginn der Schwangerschaft keinerlei Kontakt mehr, auch die Vaterschaftsfeststellungsklage wurde ohne uns zu hören verhandelt und das Urteil gefällt, bis auf einen dubiosen Kurzanruf vor fast zwei Jahren) und wollte eine Umgangsanbahnung ... die Dame vom Kommunalen Sozialdienst (die sind für Umgangsangelegenheiten hier zuständig) sagte ihm, dass sie nur im Rahmen eines Gerichtsverfahren zuständig wäre ...
... mit mir hatte er zu diesem Zeitpunkt übrigens keinen Kontakt aufgenommen ... erst als er merkte, dass er wirklich aktiv werden muss, begann er mich per SMS und Ansprachen auf die Mailbox zu bedrohen und unter Druck zu setzen ...
... sein wirkliches Interesse scheint allerdings nicht besonders groß zu sein, da die Anrufe jetzt schon seit einigen Wochen ausgeblieben sind, nachdem er merkte, dass er auf Granit beisst ... und anderweitig scheint er auch nicht aktiv geworden zu sein ...
... ich bin mal gespannt, ob es nach der Gesetzesänderung einen Vorstoß in Richtung gemeinsames Sorgerecht gibt ...
... würdest Du ihm das geben? Einem Mann (mal abgesehen davon, was in der Beziehung gelaufen ist), von dem man bereits zwei Tage vor dem positiven Schwangerschaftstest getrennt ist, der keinerlei Kontakt aufnimmt/will, der die Vaterschaft abstreitet, den man auf Vaterschaftsfeststellung verklagen muss und der erst Unterhalt zahlt (seit ein paar Monaten), seitdem ihn die Behörden richtig an den Eiern haben ... womit wäre das gemeinsame Sorgerecht gerechtfertigt, das er nach den neusten Überlegungen von Anfang automatisch hätte und ich müsste mich dagegen wehren ... und meine Geschichte ist leider kein Einzelfall.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 22:22 Uhr
Hallo Hedda,
erstmal möchte ich mich bei dir bedanken, du hast endlich den Weg der Kommunikation gefunden den ich mir wünsche. Trotz der Probleme die du hast, sehe ich jetzt das du eine Lösung anstrebst!
Das Einzige was mich noch stört ist das Wort "Erzeuger" er ist der Vater! Es lag in deiner Verantwortung sich von ihm schwängern zu lassen, also akzeptiere es auch.
Ich erzähle dir jetzt wie es bisher bei mir lief. Ich hatte Klage wegen Umgangsregelung eingereicht, weil mir das JA jegliche Zusammenarbeit verweigerte mit der Begründung ich habe kein Sorgerecht. Erst nach dem Antrag bei Gericht meldeten sich mit einmal eine Verfahrenspflegerin(die sich als Anwalt meiner Tochter vorstellte) und ein Verein der mit den JA zusammenarbeitet. Schon komisch oder?
Dann kam es zu der Anhörung... es wurde gelogen das sich die Balken biegen. Trotzdem gab es zwei Gutachten von den beiden o.g. Stellen die beide das gleiche sprachen. Mediation + bedreuten Umgang, bis heute habe ich weder meine Tochter gesehen noch kam es zu irgendeinen Termin, ich habe noch nicht einmal ein Foto meiner Tochter!
Es gab mal einen Termin beim JA wo ich alleine da war, sie hatte kuzfristig abgesagt. Danach gab es noch nicht einmal mehr eine Antwort vom JA (keine Antwort auf AB, keine Mails, keinen Brief einfach nichts). Jetzt wird es die 5 Klage diesen Jahr geben, u.a. wegen Untätigkeit des JA.
Zum JA kann ich sagen, es ist einfach mal das ausführende Organ der Familiengerichte, nur leider scheinen die nicht sonderlich an eine Lösung interressiert zu sein.
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 22:37 Uhr
Hallo.
In Deinem Fall tut er mir sehr leid, dass Du so gegen eine Wand rennst ... ich weiß schon, warum ich mit dem Jugendamt nichts zu tun haben möchte, bis auf wenige Ausnahmen, unfähige Pappnasen, so nett sie auch immer sind ...
... schönes Beispiel ... meine Akte beim Jugendamt hat einen Sperrvermerk, was meine Adresse anbelangt ... im Allgemeinen nimmt das Jugendamt meine Befürchtungen sehr ernst, was den Kindsvater anbelangt (ist "Kindsvater" besser, ich kann ihn leider nicht "Vater" nennen, da das zu intim ist und als "Vater" muss man sich auch beweisen, sieh mir also nach, dass ich mich dann lieber des offiziellen Behördenterminus "Kindsvater" bediene, wenn es "Erzeuger" nicht sein soll) ... der Kindsvater also beim Kommunalen Sozialdienst an und wollte eine Umgangsanbahnung. Als ihm diese versagt wurde, wollte er meine Adresse. Die könne man ihm nicht geben, aber es könne sich ja jeder für ein paar Euro eine Meldeauskunft beim Einwohnermeldeamt holen ... das sagt sie ihm und erzählt es mir dann ganz stolz am Telefon ... nach dem Motto "Ich habe ihm die Adresse nicht gegeben" ... Hallo, bei dem Tipp hätte sie das auch gleich tun können ...
... und über die Abteilung, die die Kostenbescheide für Tagesmutter und KiGa erstellt, sage ich mal lieber nichts ... ist auch ein anderes Thema ... nur so viel: In der freien Wirtschaft wären die schon alle längst gefeuert worden.
Zurück zum Thema ...
... wie gesagt, ich kann Väter wie Dich sehr gut verstehen und dass sie ob der Ungerechtigkeit schier verzweifeln und sich total hilflos fühlen ... leider wirst Du diesen harten Weg wohl weitergehen müssen, Erfolg ungewiss. Und solche Vater (ich nehme jetzt mal Deine Sichtweise so hin und gehe mal nicht davon, dass irgendwas gravierendes vorgefallen ist) müssen auch gestärkt werden ...
... aber es gibt eben auch die anderen "Väter" ... und meine Geschichte ist weiß Gott kein Einzelfall.
Frauen wie ich haben jetzt einfach nur angst ... um sich und das Kind.
Gruß von der Hedda.
P.S.
In der Nacht, in der meine Tochter entstanden ist, wurde ich "markiert" ...
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 22:59 Uhr
Will dir wirklich nicht zu nahe treten, aber was meinst du mit markiert? :)
Der Vater sollte immer den Offenthaltsort seines Kindes wissen! Ansonsten ist sehr schnell der Straftatbestand des Kindesentzuges erfühlt, was nicht toll für dich wäre.
Solange kein beweisbarer Grund vorliegt, der dagegen spricht natürlich.
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 23:26 Uhr
"Markieren" heißt, dass dieses Kind nicht in einer Liebesnacht gezeugt wurde, sondern in einem Akt, der die Kontrolle und die Macht über mich wieder herstellen sollte ... nach dem Motto "Seht her, das ist die Meine" (ich rede in diesem Fall mal nicht von Vergewaltigung ... auch wenn es eine seelische war).
>>> Der Vater sollte immer den Offenthaltsort seines Kindes wissen! Ansonsten ist sehr schnell der Straftatbestand des Kindesentzuges erfühlt, was nicht toll für dich wäre. <<<
Als Mutter mit alleinigem Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht mache ich mich mitnichten des Kindesentzuges strafbar ... davon mal ab ist den Behörden mein Aufenthaltsort und der des Kindes bekannt, so dass mich offizielle Post, die zur Klärung irgendwelcher Dinge nötig ist, erreichen kann ... das Jugendamt geht im Übrigen mit dem Sperrvermerk d'accord ... und auch beim Einwohnermeldeamt hatte ich schon eine Auskunftssperre.
Beitrag von kalle7 - 25.07.10 - 23:30 Uhr
>>>Als Mutter mit alleinigem Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht mache ich mich mitnichten des Kindesentzuges strafbar ... davon mal ab ist den Behörden mein Aufenthaltsort und der des Kindes bekannt, so dass mich offizielle Post, die zur Klärung irgendwelcher Dinge nötig ist, erreichen kann ... das Jugendamt geht im Übrigen mit dem Sperrvermerk d'accord ... und auch beim Einwohnermeldeamt hatte ich schon eine Auskunftssperre. <<<
Hedda was ist wenn der Vater dasselbe macht? Findest du nicht, wenn er bezahlt hat er auch ein Recht darauf zu wissen wo sein Kind ist?
Beitrag von hedda.gabler - 25.07.10 - 23:35 Uhr
Was heißt, wenn er dasselbe macht ... im Gegensatz zu ihm, war und bin ich ordnungsgemäß gemeldet ... er wurde, weil die Post vom Jugendamt nicht zugestellt werden konnte, zwangsabgemeldet und wir haben ihn erst wiedergefunden, weil alle potentielle Arbeitgeber angeschrieben wurden ...
... mit seiner Unterhaltsleistung kauft er sich gar nichts!
Er weiß, wo mein Kind ist ... bei mir, in der ihm bekannten Stadt.
