Halli Halloooo
ich war lange nicht bei Euch, und muss Euch heut mal mit ner Frage belästigen
Also meine kleine Schwester ist bei mir, habe gemerkt das es Ihr nicht gut geht, auf meine Frage was sie denn hat sagte sie mir, das sie seit 1 1/2 Wochen eine Kontopfändung hat, sie ist bei der Berliner Volksbank.
Da sie selbst kein Internet hat, erkundigten wir uns gerade mal im Internet nach diesen neuen Konten. (ich selbst brauch zum Glück keines, daher kenn ich das gar nicht)
So ein Pfändungsschutz Konto! So sie bekommt Arbeitslosengeld 2 und Geld aus Ihrem 400€ Job, Kindergeld und Unterhalt vom Kindsvater auf ihr Konto.
Was genau kann davon jetzt gepfändet werden?
Nun weis ich gar nicht was sie noch mit dem Konto anfangen kann? Ob sie Überweisungen ausführen kann, etc. Ich bat Ihr an das wir morgen mal gemeinsam bei Ihrer Bank anrufen und nachfragen.
Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrung mit der Berliner Volksbank, bzgl. Pfändung - oder sogar Erfahrung mit diesem P-Konto (kann man das Konto dann ganz normal nutzen oder mit Einschränkungen) ?
Wenn ich Ihr helfe, und bei dem Gläubiger nachfrage wegen einer Ratenzahlung, nimmt dieser dann die Pfändung runter?Und sie kann Ihr Konto wieder voll nutzen?
Fragen über Fragen, anstatt Madame schon früher kommt und sagt Sie brauch hilfe, nee erst wenn die kacke am dampfen ist
Aber nun müssen wir das beste draus machen.
Danke und ganz liebe Grüße und einen schönen Sonntag
Lisanne
Berliner Volksbank & P-Konto/Kontopfändung etc....
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Beitrag von lisanne1984 - 25.07.10 - 10:40 Uhr
Beitrag von kiddy100 - 25.07.10 - 11:11 Uhr
Ich versuch Dir mal zu helfen.
Wenn das Konto Deiner Schwester noch kein P-Konto ist, hat sie - soweit ich weiß - 7 Tage Zeit, das Sozialgeld abzuheben. Ob man ein Konto im nachhinein noch zu einem P-Konto machen kann weiß ich nicht. Da muss sie sich bei ihrer Bank erkundigen.
Jede Bank ist verpflichtet, wenn der Kunde es wünscht, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Dann hat sie den Betrag, egal wo er herkommt, bis zur Pfändungsfreigrenze zur freien Verfügung, kann auch Überweisungen machen.
Hier ist es gut erklärt: http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html
So wie ich es bei Dir gelesen habe, hat sie 1 Kind, dann hat sie eine Pfändungsfreigrenze von 1359,99 Euro. Ich meine aber von den Einkünften Deiner Schwester darf nicht alles angerechnet werden.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
lg
kiddy
Beitrag von lisanne1984 - 25.07.10 - 11:19 Uhr
Hallo
Ich danke dir, ja also wir lesen uns den Link mal durch und wir werden morgen auch bei der Bank mal anrufen wie das alles genau abläuft. Auch wegen der Pfändung im Moment. Mein 1.Gedanke war, das habe ich mal gehört das sowas geht, das wir mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren und er Ihr das die Pfändung runter nimmt, das Sie das Konto wieder nutzen kann.
1 zahlt sie dann Ihre Schulden ab und kann Ihr Konto doch wieder normal nutzen oder?
Danke, ich werd im Internet mal weiter schauen was ich finde.
Weil auf einer Seite habe ich gefunden, das manche Banken bei einem P-Konto das Geld wie bei der Pfändung nur am Schalten holen kann.
Dankeschön trotzdem
Lisanne
