Hallo!
Gleich vorab. Leider ist es in diesem Forum nötig, voran zu stellen, dass ich keine blöden Kommentare wünsche. 
Nun zu meiner Frage:
Ich bin noch bis Anfang Dezember in Elternzeit, dann müsste ich wieder arbeiten: Leiharbeit, 30 Wochenstunden
Nun spiele ich jedoch mit dem Gedanken, zu kündigen. Grund: Ich mache mich in meiner Heimatstadt selbstständig; allerdings erst Anfang nächstes Jahres. Ich muss meinen Wohnsitz allerdings schon vor Neugründung verlagern, weil ich einen Kredit benötige, für dessen Vergabe der Wohnsitz im entsprechenden Bundesland notwendig ist. Es sei auch gesagt, dass entsprechende Gespräche schon geführt wurden und mir der Kredit zugesichert wurde, sobald ich im BL wohne. Meine Arbeit müsste ich also so oder so kündigen.
Wie verhält sich das?
Mein Mann bekommt Hartz 4 und ich würde ja ohnehin erst einmal 3 Monate Sperre bekommen. Wann tritt diese ein? Direkt mit der Kündigung (bekomme ja jetzt auch kein Gehalt) oder (was mir logischer erscheint) mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses - also Ende Oktober???
Und dann noch: Bekomme nur ich eine ALGI-Sperre oder wird auch mein aufstockender Hartz 4-Anteil gestrichen? Mein Mann ist Antragsteller und da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, wurde ihm bisher ein Teil meines Gehalts angerechnet und mir dann mit Hartz 4 wieder aufgestockt.
Kennt sich da jemand aus? Das Amt wollte uns einen Termin zuschicken, aber bisher ist nichts angekommen. Ich benötige die Info aber zwecks Kündigung meiner Wohnung ... und Umzug, etc ...

LG Mandy
Kündigung in Elternzeit ... Wann tritt Sperre ein?
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Beitrag von amanda82 - 26.07.10 - 07:04 Uhr
Beitrag von gg82abt - 26.07.10 - 09:46 Uhr
Hi,
also zu den Sperren kann ich nichts sagen.
Ich selbst bin auch bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Da mein Mann aber 150km von meinem AG unbefristete Arbeit im Rettungsdienst hat bin ich zu ihm gezogen während meiner SS (hatte BV).
Zum Ende meiner Elternzeit werde ich auch Kündigen. Muss eh 8 Wochen vor ende der EZ mich mit meiner Chefin zusammensetzen und da werde ich dann auch die Kündigung mit nehmen.
Wohnt ihr schon im neuen BL? Warum hast du dort dann nicht deinen Hauptwohnsitz gemeldet und da wo du jetzt bist vorrübergehend den Zweitwohnsitz?
Wäre das ne Lösung bis alles andere dann erledigt ist?
Ach ja bei Umzug in ein anderes BL müsst ihr euch beim dortigen Arbeitsamt melden damit die die weitere Betreuung übernehmen. Am besten noch bevor ihr komplett umgezogen seid.
Beitrag von amanda82 - 26.07.10 - 10:40 Uhr
Huhu!
Ja, also ich bin damals aus meiner Heimatstadt zu meinem Mann gezogen - in meiner ersten SS 
Nun ist der Arbeitsmarkt hier aber denkbar schlecht. Mein Mann wurde im Juni 2008 gekündigt und bewirbt sich seitdem vergeblich überall, kann auch nicht jede Arbeit ausüben, weil er Diabetiker ist 
Da auch freizeittechnisch hier überhaupt nix mehr geht, haben wir uns entschieden, in meine Heimatstadt zu ziehen. Dort sind wir nicht gemeldet. Hab aber tatsächlich schon in Erwägung gezogen, mich bei meinem Vater behördlich zu melden, so dass ich dort erst einmal einen Zweitwohnsitz habe, um den Kredit zu bekommen. Es ist aber das Problem, dass ich meinen Mann dann einstellen werde und er für diese Tätigkeit aber vorher noch einen Kurs machen muss, den wir hoffen, vom Amt bezahlt zu bekommen. Allerdings würden die die Kosten dafür auch erst übernehmen, wenn ich gegründet habe - logisch! Aber gründen kann ich erst, wenn ich einen Kredit habe und den bekomme ich nur, wenn ich dort wohne 
Leider will hier keiner so recht Auskunft erteilen und jeder sagt was anderes und das Amt wird auch nicht gern hören, dass ich kündige, aber mir bleibt ja eh nix anderes übrig. 
Naja, ich werd wohl morgen nochmal nen Behördenflitzetag einrichten. 
Danke trotzdem ... ist in Deutschland eben alles furchtbar umständlich, wenn man das Bundesland wechselt 
LG Mandy
Beitrag von nila76 - 26.07.10 - 11:22 Uhr
Hallo,
8 Wochen vor Elternzeitende reicht nicht aus. Die Kündigung wäre rechtsunwirksam!
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
LG Nicole
