Zusage Arbeitszeiterhöhung, jetzt kein Bedarf?

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Beitrag von vanillie - 26.07.10 - 10:08 Uhr

Hallo, kurze Frage:

Seit mehr als einem halben Jahr habe ich die rechtlich wirksame Zusage meines Arbeitgebers (schriftlich), dass ich ab Herbst 2010 meine Arbeitsstunden in Teilzeit erhöhen kann. Nun will er mir diese Arbeitszeiterhöhung nicht zugestehen und begründet dies damit, es bestehe zur Zeit kein Bedarf. Fällt "kein Bedarf" unter dringende betriebliche Gründe? Es besteht wie gesagt eine rechtlich wirksame Zusicherung!

Besten Dank vorab
Vanillie

Beitrag von louis2005 - 26.07.10 - 12:31 Uhr

Was ist jetzt Deine Frage? Wenn Du die Arbeitszeiterhöhung in schriftlicher Form hast, mußt Du auch ab diesem Zeitpunkt mehr arbeiten. Solltest Du dann aber nicht das angepaßte Entgelt erhalten, mußt Du dann notfalls vor Gericht gehen. Wichtig ist nur, daß Du die Zusage als Vertragszusatz in schriftlicher Form bekommen hast. Mündliche Zusagen gelten m.E. nicht. Gruß, Franziska

Beitrag von sassi31 - 26.07.10 - 13:38 Uhr

Hallo,

wenn du die Zusage schriftlich hast, ist das ein Vertrag und dein Chef muss sich dran halten.

Gruß
Sassi