Ansprüche aus Resturlaub nach Elternzeiten (2 aufeinanderfolgende)

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Beitrag von snowy77 - 26.07.10 - 10:35 Uhr

Hallo!

Ich bin derzeit in Elternzeit (hatte 2 Jahre beantragt) und habe noch aus meiner Arbeitszeit ein Resturlaubsanspruch von 18 Tagen, den ich vor dem Mutterschutz nicht mehr nehmen konnte. Ich weiß ja, dass dieser Urlaubsanspruch nicht verfällt, wenn ich nach den 2 Jahren Elternzeit wieder arbeiten gehe.

Jetzt bin ich wieder schwanger und werde somit (wenn alles glatt läuft), noch während meiner ersten Elternzeit wieder ein Kind bekommen, somit würde sich ja eine 2. Elternzeit unmittelbar anschließen.

Bleibt mein frühterer Urlaubsanspruch trotzdem bestehen bis nach Ablauf meiner 2. Elternzeit?

Danke für Eure Hilfe!

LG snowy

Beitrag von lisasimpson - 26.07.10 - 10:37 Uhr

ich wüßte keinen grund, aus dem der Urlaubsanspruch dadurch verfällt

lisasimpson

Beitrag von schnulli2007 - 26.07.10 - 11:16 Uhr

Hallo Snowy!

Tja, das Thema hatten wir auch. Den Grund habe ich bis heute nicht erfahren, aber es ist tatsächlich so, dass du bei einer direkt anschließenden zweiten Elternzeit keinen Anspruch mehr auf den Resturlaub hast. Da es bei uns noch nicht klar war, ob wir ein zweites Kind bekommen oder nicht, wollte ich das vorher wissen. Damals habe ich dann, statt Überstunden abzufeiern, immer fleißig Urlaub genommen, damit da nicht mehr so viel stand. Die Überstunden verfallen nämlich nicht #kratz.

Wenn du aber doch jetzt schwanger bist, kommt das zweite denn definitiv noch in den zwei Jahren Elternzeit? Weil sonst könntest du ja einfach wieder anfangen, zu arbeiten, dann schnell den Urlaub abbummeln und gleich wieder in Elternzeit gehen...Oder dein Mann nimmt zwei Monate Elternzeit nach dem Mutterschutz, du gehst dann arbeiten und nimmst deinen dir zustehenden Resturlaub. Ist vielleicht jetzt kompliziert geschrieben, aber vielleicht verstehst du mich ja!

lg

schnulli