Kitaplatz bei Arbeitslosigkeit

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Beitrag von swety.k - 26.07.10 - 10:51 Uhr

Hallo allerseits,

muß man einen Kitaplatz wieder abgeben, wenn ein Elternteil arbeitslos wird? Das Kind ist 1 Jahr und sieben Monate alt und geht seit knapp sechs Monaten in die Kita.

Mir ist so, als hätte ich mal gehört, daß man den Platz behalten darf, wenn das Kind schon eine gewisse Zeit in die Kita geht. Allerdings weiß ich nicht, ob das bundesweit gilt.

Danke und liebe Grüße

Swety

Beitrag von hedda.gabler - 26.07.10 - 11:01 Uhr

Hallo.

Hier wird es unterschiedlich gehandhabt ... einen Krippenplatz kann man behalten (da ist es eh Glück, wenn man einen bekommt) ... ein Tagesmutterplatz wird bei Arbeitslosigkeit nur über einen gewissen Zeitraum weiter bezuschusst (im Allgemeinen 3 Monate), danach kann man den Platz behalten, wenn man ihn aus eigener Tasche bezahlt, aber wer kann das schon bei Arbeitslosigkeit.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von flensburgerin - 26.07.10 - 11:59 Uhr

hi, hier wird es so gehandhabt das eine 3 monatsregelung gillt. das heisst 3 monate dasrf einer arbeitslos sein.
man muss es ja nich erzählen das das amt es gar nicht mitbekommt. unser fall war auch etwas nerviger. sie wollten ihn von heut auf morgen rausnehmen weil ich nicht mind. 3 tage mind. 2std. innerhalb der öffnungszeiten gearbeitet habe.
daraufhin bekam ich dann andere schichten und gut war. aber hätte mein mann keine neue arbeit gefunden dann wäre er rausgenommen worden da es ander gibt die diesen platz dringer brauchen... deren meinung!

glg

Beitrag von lady_chainsaw - 26.07.10 - 13:31 Uhr

Hallöchen,

bei uns ist es so, dass der Platz weiterhin genutzt werden darf - wenn auch zu verkürzten Betreuungszeiten.

So wird das Kind nicht rausgerissen und muss sich evtl. nochmal neu eingewöhnen. #pro

Dasselbe gilt auch, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist.

LG

Karen

Beitrag von derhimmelmusswarten - 26.07.10 - 14:58 Uhr

Ich würde einfach den Mund halten und es nicht angeben! Da wird wohl kaum jemand stehen und dich beschatten, ob du zur Arbeit fährst. Wie hoch sind denn die Kita-Gebühren bei euch? Also könntet ihr die weiter zahlen? ODer lebt ihr in einem Bundesland wo man Gehaltsnachweise vorlegen muss?

Beitrag von manavgat - 26.07.10 - 15:30 Uhr

Nein, wieso sollte das so sein?

Gruß

manavgat

Beitrag von sissy1981 - 26.07.10 - 15:53 Uhr

Wie du an den unterschiedlichen Antworten siehst - ist dies idR Gemeindesache und daher höchst unterschiedlich. Eine für dich verbindliche Aussage kann dir nur dein für dich zuständiger Träger/dein Jugendamt geben.